Haus Zwangsversteigerung und Eigenbedarf, wie funktioniert das?

Tina1986OB

15 Jahre Mitglied
Wollt mal fragen, wie das geht, wenn man n Haus aus ner Zwangsversteigerung kauft und da aber dann noch welche drinne wohnen, darf man die dann "einfach" rauswerfen oder können die da einfach weiter wohnen bleiben (z.b. die Ex-Eigentümer)?

Wie ist da so die Rechtslage?

LG

Tina
 
  • 20. April 2024
  • #Anzeige
Hi Tina1986OB ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wenn DU da einziehen willst, kannst du denen normalerweise wegen Eigenbedarf kündigen. Normalerweise - kommt aber immer drauf an, was bei denen für "Verhältnisse" herrschen.

In der Whng meiner Cousine wohnt aktuell eine alleinerziehende Mutter + 2 Kinder drin und die werden sie wohl nicht rausklagen können, obwohl sie Eigenbedarf anmelden wollten. Kein Sozialgericht wird die Frau mit 2 Kindern vor die Tür setzen.
 
Interessante Frage. Ich würde ein wenig Stichwortsuche betreiben oder mich sofort an einen Fachanwalt wenden.
 
Normalerweise gelten die Regelungen für den Schutz vor Eigenbedarf bzw. die sonst üblichen Kündigungsfristen bei einer Zwangsversteigerung nicht. Da ist nach meinem Kenntnisstand eine sofortige Kündigung mit einer Frist von ein oder zwei Wochen rechtens.

Allerdings wirst du um Rat von einem versierten Anwalt wohl trotzdem nicht herumkommen, wenn die Leute sich schlicht weigern, auszuziehen. Wie man diese Ansprüche nämlich konkret durchsetzt, weiß ich nicht.

Meine Freundin hat damals, weil sie eine Gerichtsverhandlung gescheut hat, der Mieterin, die "ihr" neues Haus noch bewohnte, wohl die Kaution der neuen Wohnung gezahlt, damit sie auszieht - weil das schneller ging als eine Gerichtsverhandlung, Räumungsklage oder was immer.
 
Da kam doch auch mal was im Fernseh.
Ne junge Familie hat ein Haus ersteigert und die Frau wollte auch nicht ausziehen.
Die haben alle kosten zahlen müssen für das Haus und die Frau ist einfach nicht raus.
Hat immer wieder Einspruch eingelegt.....
 
Ich kenne einen Fall: Junges Ehepaar hat Haus ersteigert. Vorherige Eigentümer(älteres Ehepaar) wollten aber nicht aus "Ihrem" Haus. Zahlten aber auch keine Miete an den neuen Besitzer!!!
Die ganze Sache hat 2 Jahre gedauert und das junge Ehepaar stand vor dem Ruin (ersteigertes Haus abbezahlen (und alle Kosten, die so an einem Haus anfallen) und zusätzlich Wohnungsmiete, Frau wurde schwanger, Auto kaputt usw. Von der nervlichen Situaton ganz zu schweigen. Beide fast reif für die Klapse. Keiner konnte verstehen, dass so etwas möglich ist.

Ist heute alles nicht mehr so einfach. Eine Räumungsklage dauert je nach Gericht 1 - 1 1/2 Jahre, wenn nicht Widerspruch eingelegt wird. Manche haben den Dreh raus und ziehen die Sache unendlich hinaus.
Ich würde mich da auch ganz genau informieren.
 
Denke auch das kann sich ewig hinziehen.Als Eigentümer hast du wenig Rechte leider.
Bevor du einen Anwalt nimmst , würde ich mich mal bei Haus und Grund ( ) informieren.Das ist sowas wie der Mieterschutzbund für Eigentümer.Bin da auch Mitglied.




Edit : Hier z.b. . Info Gespräche sind dort kostenfrei.Ich zahle glaube 10-15 Euro Mitgliedsbeitrag im Jahr hier in Minden.

Haus-,Wohnungs- und Grund-
eigentümerverein Oberhausen
Otto-Dibelius-Str. 16
46045 Oberhausen

Tel.: 0208/805011
Fax.: 0208/805012
 
Falls das Haus durch jemanden ersteigert wird, der dieses selbst als Wohnraum nutzen will, so kann aus diesem Grunde wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.

Es gibt keine Vorschrift, die die Mieter/Ex-Eigentümer von zwangsversteigertem Wohnraum vor Eigenbedarfskündigungen der neuen Eigentümer schützt.
Im Gegenteil ist in sogar für den Fall, dass eine vermietete Wohnung zwangsversteigert wird, ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen. Danach darf zum nächstzulässigen Termin unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden.

Eine Sozialklausel, die die neuen Eigentümer an einer Eigenbedarfskündigung hindern würde, gibt es nicht.

Bei einer Zwangsräumung sind lange Bearbeitungs- und Vollstreckungszeiten zu erwarten...6 Monate kann man da locker einplanen und dazu kommt das der Kläger (neuer Eigentümer) die Kosten dafür vorlegen muss und sich diese dann beim Ex-Eigentümer wiederholen kann (sofern da was zu holen ist)...
 
Ich würde kein Haus ersteigern oder kaufen wo noch jemand drinnen wohnt.
Das sich eine Kündigung bzw. dann das Rausklagen hinziehen kann und jede Menge eigenes Geld kostet sollte jedem klar sein.

Die Gesetzesmühlen in diesem Lande mahlen sehr langsam.
 
Danke für eure Antworten.

Das ist ja echt verzwickt alles.....

Also es geht um ein Haus in Duisburg, welches zwangsversteigert werden soll. Es ist ein 2Familienhaus. Der Noch-Eigentümer wohnt wohl auf der einen Seite, auf der anderen Seite irgendwer anderes.

Ich hab das meinen Ellis gezeigt, und die wollten sich der Sache jetzt annehmen, also Haus kaufen, eine Haushälfte für mich "räumen" usw.

Da mein Vater mehrere Häuser in Bayern hat, in dem auch schon Mietnomaden waren(das war ein Theater!) ist er da bisserl skeptisch, meinte auch, dass es da wegen Eigenbedarf schwierig werden könnte usw, daher wollte ihc mich jetzt im Netz bissl informieren, wie man das am besten angeht, oder ob man es lieber lassen sollte usw....

Ich würde da total gern einziehn, das ist in einer schönen Ecke mit Bauernhöfen usw.

Aber wie gesagt, nachher kaufen meine Ellis das und da zieht dann keiner aus....das wäre blöd für mich.....:(
 
Huhu, ich hab mich in der Sache vor 2 Jahren mal schlau gemacht, weil ich mir auch ein Haus in einer Zwangsversteigerung kaufen wollte...

Mein Anwalt sagte damals in etwa folgendes (in etwa - weil ich die Fristen nicht mehr im Kopf habe:(

Wohnt der ex-Eigentümer in der Immobilie, hat dieser ja keinen Mietvertrag (da ja Eigentümer) - er hat also die Immobilie zu verlassen beim Verkauf. Ein Mieter dagegen kann ja nix für die Zwangsversteigerung, er wird also geschützt. Man kann ihm kündigen über ein Sonderkündigungsrecht, im Gegensatz zum Eigentümer bedarf es aber einer Frist.

Soweit zur Theorie... für beide gilt: ziehen sie nach Kündigung oder Verkauf einfach nicht aus, müssen sie rausgeklagt werden... Das kann dauern und teuer werden! Sollte man sich jedenfalls genau überlegen!
 
Huhu, ich hab mich in der Sache vor 2 Jahren mal schlau gemacht, weil ich mir auch ein Haus in einer Zwangsversteigerung kaufen wollte...

Mein Anwalt sagte damals in etwa folgendes (in etwa - weil ich die Fristen nicht mehr im Kopf habe:(

Wohnt der ex-Eigentümer in der Immobilie, hat dieser ja keinen Mietvertrag (da ja Eigentümer) - er hat also die Immobilie zu verlassen beim Verkauf. Ein Mieter dagegen kann ja nix für die Zwangsversteigerung, er wird also geschützt. Man kann ihm kündigen über ein Sonderkündigungsrecht, im Gegensatz zum Eigentümer bedarf es aber einer Frist.

Soweit zur Theorie... für beide gilt: ziehen sie nach Kündigung oder Verkauf einfach nicht aus, müssen sie rausgeklagt werden... Das kann dauern und teuer werden! Sollte man sich jedenfalls genau überlegen!

Also wäre das dann so, dass der Eigentümer dann ausziehen muss, das wäre ja gut, soll ja nur eine Hälfte frei werden für mich. Die anderen können ja in der 2. Hälfte wohnen bleiben, das macht ja nix.......
 
Wohnt der ex-Eigentümer in der Immobilie, hat dieser ja keinen Mietvertrag (da ja Eigentümer) - er hat also die Immobilie zu verlassen beim Verkauf. Ein Mieter dagegen kann ja nix für die Zwangsversteigerung, er wird also geschützt. Man kann ihm kündigen über ein Sonderkündigungsrecht, im Gegensatz zum Eigentümer bedarf es aber einer Frist.

Soweit zur Theorie... für beide gilt: ziehen sie nach Kündigung oder Verkauf einfach nicht aus, müssen sie rausgeklagt werden... Das kann dauern und teuer werden! Sollte man sich jedenfalls genau überlegen!
so kenn ich das auch....
und das es, beim 2ten Versteigerungstermin um einiges günstiger werden kann. denn beim ersten muss ein gewisser mindestsatz vom Marktwert erzielt werden, beim zweiten geht es weg, für egal wieviel....hatte da mit meinen eltern auch mal drüber nachgedacht...war uns dann aber doch zu heikel wegen dem ganzen hickhack mit den evtl alt-besitzern oder mietern.....
 
Bei den Mietern müsstest du - glaube ich- nichtmal nen neuen Vertrag machen... Du bzw. deine Eltern würden einfach die Stelle des Vermieters übernehmen...

Mein Anwalt sagte das damals so - denke nicht, dass sich da grundsätzlich viel geändert hat. Ne Zwangsversteigerung ist ja nun mal immer das letzte Mittel....

Aber: Wie gesagt - wenn die sich weigern, auszuziehen, kommen Kosten auf dich zu. Zwar musst du keinen Prozess für die Räumung führen (da der Ex-Eigentümer ja kein Recht hat dort zu bleiben), aber ne Zwangsräumung etc. geht echt ins Geld!

Ich kann dir nur raten- wenn das wirklich ernsthaft zur Diskussion steht - kontaktiere vorab nen Anwalt, um GENAU deine Rechte und Pflichten zu kennen. Beim Erwerb einer Immobilie bzw. einer möglichen Zwangsräumung geht es um ne Menge Geld, da sollte man nicht scheuen, vorher nen hunderter in ne GUTE Beratung zu investieren;)
 
Ich würde da total gern einziehn, das ist in einer schönen Ecke mit Bauernhöfen usw.

Darf ich mal fragen welcher Stadtteil von DU? Ich kenn da nämlich keine schönen Ecken mit Bauernhöfen (würd mich jetzt auch mal interessieren) :unsicher:

Das ist in Duisburg Hamborn, Stadtgrenze Oberhausen.
Da gibts Pferdehöfe und so weiter.
Mein Ex wohnte damals da in der Nähe, daher kenn ich mich da bisserl aus, da gibts schöne Spazierwege.
 
Also wir haben unser Haus ja auch aus einer Zwangsversteigerung.

GsD war es ein fertiger Rohbau,sodass noch niemand darin gewohnt hat; allerdings haben wir da einen sehr "netten" Nachbarn,der uns schon seit 2004 andauernd verklagt (erst kürzlich kam wieder was Neues :rolleyes: ) ; sehr nervig das :unsicher: !

Die Verkäufer seines Hauses wiederum,denen noch ein älteres Haus an unserem Privatweg gehört,versuchen allerdings auchschon seit mehreren Jahren erfolglos,ihre Mieter aus dem Haus zu bekommen.

Die zahlen zwar nur immer mal einen Teil der Miete,weil angeblich überall Mängel vorhanden sind,aber ausziehen wollen die auch nicht :rolleyes: !

Müssen die auch nicht. Sagen die Gerichte :sauer: !
 
Tina, ganz doofe Frage - du schriebst, dein Vater hat einige Häuser in Bayern. Nicht zufällig im Berchtesgadener Land? Wir suchen da was ab 1.3. und sind auch keine Mietnomaden ;) Unser einizges Handicap ist der Hund, da wird's schwierig.

Zum eigentlichen Thema habe ich leider keine Ahnung und auch keine Erfahrung. Wäre aber evtl. sinnvoll mit den Mietern das im Guten zu regeln wie schonmal geschrieben wurde - geht sicher schneller als klagen.
 
Tina, ganz doofe Frage - du schriebst, dein Vater hat einige Häuser in Bayern. Nicht zufällig im Berchtesgadener Land? Wir suchen da was ab 1.3. und sind auch keine Mietnomaden ;) Unser einizges Handicap ist der Hund, da wird's schwierig.

Zum eigentlichen Thema habe ich leider keine Ahnung und auch keine Erfahrung. Wäre aber evtl. sinnvoll mit den Mietern das im Guten zu regeln wie schonmal geschrieben wurde - geht sicher schneller als klagen.


Mein Vater hat Häuser in Steinsdorf. Frag mich jetzt net, wo genau das liegt, ich war seit meinem 6. Lebensjahr nimmer dort :lol:

Also wenn, dann würde man das natürlich erstmal auf gutem Wege probieren. Ich werd nochmal mit meinem Dad über alles, was ihr hier geschrieben hattet, sprechen und dann schauen wir mal weiter.

Wäre so schön, wenn das klappen würde :D
 
Kommt immer auf die Verträge an. Wichtig ist, das niemand ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen hat.
 
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