RA Dr. Wollenteit drängte wegen einem Gerichtstermin, aber er erhielt zur Antwort, dass im Moment wichtigere Verfahren anstünden. Die Klage soll in Kat.1 und Kat.2 geteilt werden, was das auch immer bedeutet. Wenn das schriftliche Urteil vom BverwG vorliegt, kann er sicher mehr machen. Bis dahin-Geduld, auch wenn es schwer fällt. Aber es ist wohl reine Willkür, unsere Klage seit dem 10.08.00 schmoren zu lassen.