Halti als Maulkorberstatz in Niedersachsen?

Ulla48

Vielleicht weiß jemand, ob das Halti auch in Niedersachsen, bzw. auch in meinem speziellen Fall, als Maulkorbersatz gelten kann. Ich schildere Euch mal kurz, worum es geht:
Als Koltan (Malinois Rüde, jetzt 1 Jahr alt) ca. 5 Monate alt war, hat er meinen Vermieter angesprungen und ins Bein gezwickt. Das war im Dezember, draußen im dunklen Garten, Koltan war angeleint und hat sich erschrocken, als uns der Mann aus der Dunkelheit entgegenkam.
Mein Vermieter hat eine Riesengeschichte daraus gemacht, im Januar diesen Jahres kam es zu einer Gerichtsverhandlung, da der Vermieter eine einstweilige Verfügung zur Abschaffung des Hundes erwirken wollte. Die Verhandlung endete mit einem Vergleich, Koltan darf weiterhin hier wohnen, muss aber angeleint sein und einen Maulkorb tragen, wenn wir über den zum Haus gehörenden Parkplatz gehen (ca. 20m), um das Gelände zu verlassen.
Da dies sehr unpraktisch ist, habe ich nach einigen Versuchen mit dem Maulkorb aufgegeben und stattdessen ein Halti eingesetzt, das Koltan nun auch auf dem Spaziergang seit einigen Monaten trägt und gut damit zurecht kommt. (Das Halti ist vorschriftsmäßig angelegt, d.h. die Leine ist eingehakt, zusätzlich ist die Leine noch am Halsband befestigt.)
Nun flatterte wieder eine Klageschrift des Vermieters ins Haus, angedroht ist eine Räumung der Wohnung, da ich wiederholt gegen die Vorschrift des Gerichts verstoßen habe, dem Hund einen Maulkorb anzuziehen.
Nun zur Frage: Habe ich vor Gericht eine Chance, damit zu argumentieren, dass das Halti auch als Maulkorbersatz angesehen werden kann? Da ich in Niedersachsen wohne und auch die "Maulkorbanordnung" des Gerichts besteht, bin ich mir da nicht so sicher. Aber vielleicht weiß ja jemand von Euch einen Rat oder hat noch einen nützlichen Tip für mich.
Vielen Dank
Ulla und Koltan
 
  • 26. April 2024
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Hi Ulla48 ... hast du hier schon mal geguckt?
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nein, ein Halti ist kein Maulkorb, hat ja eine völlig andere Funktion und Wirkung.
Mit Halti kann der Hund ja trotzdem noch beißen, mit Mauli eben nicht.
ich kann ja auch nicht sagen: Stiefel sind das gleiche Sandalen, nur weil man sie beide an den Füßen trägt.

Warum klappt das mit dem Maulkorb denn nicht? ist ja nur eine Mini-Strecke, ich finde, ihr könnt froh sein, dass ihr da wohnen bleiben dürft und diese wirklich geringfügigen Auflagen bekommen habt. Warum haltet ihr euch da nicht einfach dran...?

Sorry, wenn ich ein wenig pissig klinge.
aber ich finde es schon ziemlich fahrlässig, wenn ein Urteil besteht, dieses einfach zu ignorieren und deswegen Hund und Wohnung zu gefährden.
ihr habt sicher Gründe, so zu handeln.....
 
Vielleicht hättest du einfach mal einen Anwalt fragen sollen, bevor du einen Halti statt eines Maulkorbs anlegst....

Bitte bei Hr. Weidemann informieren:

Er wird dir dazu eine Aussage machen können.
 
Hallo Ulla,

eig. ist schon alles gesagt. Halti ist kein Maulkorb. Du hast aber die Auflage einen Mk zu nutzen!
Ich habe nichts gefunden was belegt, das ein Halti als "Ersatz/Alternative" anerkannt wäre. Aber ganz sicher kann dir dies wirklich nur ein versierter Anwalt beantworten.

Recht günstig und hilfreich in punkto geplagte Hundehalter ist der Anwalt Rockel in Hamburg. Du solltest dein (eventuell selbstgemachtes) Problem eh in erfahrene Hände geben. Da wird ja nun sicher bald noch einiges kommen.
 
Inwiefern "unpraktisch" bitte ???

Kann sowas wieder mal nullkommanull verstehen... Du hast Auflagen bekommen, die Du einfach zu erfüllen hast, Punkt !

Ich hätte mich an Deiner Stelle VORAB erkundigt, ob Du ggf. eine Maulschlaufe (KEIN Halti) als Ersatz nehmen KÖNNTEST... aber nicht einfach mal machen, weil man MK "unpraktisch" findet...

Klar ist MK Kacke... aber was gibt´s für Alternativen ?! Sei doch verdammt noch mal froh, dass ihr damals nicht geflogen seid... Mensch, es geht um popelige 20 m... ZWANZIG METER !!!

Und sorry, Recht hat Dein Vermieter in dem Sinn, dass Du gegen Deine Auflagen verstossen hast und er jetzt Wellen schlägt...

Du schreibst:

... da ich wiederholt gegen die Vorschrift des Gerichts verstoßen habe, dem Hund einen Maulkorb anzuziehen

Also muss ich das so interpretieren, dass Du wohl auch schon mehrmals darauf hingewiesen worden bist, Deinem Hund vorschriftsmäßig den MK aufzusetzen und Du hast das ignoriert ????
 
einige brauchen scheinbar immer wieder einen Tritt von Vater Staat um einfache Regeln einzuhalten:rolleyes:

wer auf Schmerzen steht, der bekommt sie halt:rolleyes:
Hoffentlich muss der Hund nicht noch (mehr) drunter leiden...:(
 
... und trotz dieser wirklich milden Auflage wird sich TROTZDEM nicht dran gehalten !!! Aber hinterher jammern... sowas lieb´ ich ja... und wer ist wieder der Leidtragende im Endeffekt ? Der Hund !
 
Ich kann das Problem auch nicht ganz verstehen? Wenn du mit "unpraktisch" meinst, dass es dir zu umständlich ist/war einen richtigen Maulkorb (Draht/Leder) bei dir zu tragen, hätte es doch für diese paar Meter ein günstiger Nylonmaulkorb auch getan. Passt wunderbar in die Tasche und verhindert das beißen. Für diese kurze Strecke, sollte es für den Hund auch bei heißem Wetter kein großes Problem sein, was das hecheln betrifft. :unsicher:


PS: Flash, David war aber auch schon mal kreativer. :lol:
 
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