Ulla48
Vielleicht weiß jemand, ob das Halti auch in Niedersachsen, bzw. auch in meinem speziellen Fall, als Maulkorbersatz gelten kann. Ich schildere Euch mal kurz, worum es geht:
Als Koltan (Malinois Rüde, jetzt 1 Jahr alt) ca. 5 Monate alt war, hat er meinen Vermieter angesprungen und ins Bein gezwickt. Das war im Dezember, draußen im dunklen Garten, Koltan war angeleint und hat sich erschrocken, als uns der Mann aus der Dunkelheit entgegenkam.
Mein Vermieter hat eine Riesengeschichte daraus gemacht, im Januar diesen Jahres kam es zu einer Gerichtsverhandlung, da der Vermieter eine einstweilige Verfügung zur Abschaffung des Hundes erwirken wollte. Die Verhandlung endete mit einem Vergleich, Koltan darf weiterhin hier wohnen, muss aber angeleint sein und einen Maulkorb tragen, wenn wir über den zum Haus gehörenden Parkplatz gehen (ca. 20m), um das Gelände zu verlassen.
Da dies sehr unpraktisch ist, habe ich nach einigen Versuchen mit dem Maulkorb aufgegeben und stattdessen ein Halti eingesetzt, das Koltan nun auch auf dem Spaziergang seit einigen Monaten trägt und gut damit zurecht kommt. (Das Halti ist vorschriftsmäßig angelegt, d.h. die Leine ist eingehakt, zusätzlich ist die Leine noch am Halsband befestigt.)
Nun flatterte wieder eine Klageschrift des Vermieters ins Haus, angedroht ist eine Räumung der Wohnung, da ich wiederholt gegen die Vorschrift des Gerichts verstoßen habe, dem Hund einen Maulkorb anzuziehen.
Nun zur Frage: Habe ich vor Gericht eine Chance, damit zu argumentieren, dass das Halti auch als Maulkorbersatz angesehen werden kann? Da ich in Niedersachsen wohne und auch die "Maulkorbanordnung" des Gerichts besteht, bin ich mir da nicht so sicher. Aber vielleicht weiß ja jemand von Euch einen Rat oder hat noch einen nützlichen Tip für mich.
Vielen Dank
Ulla und Koltan
Als Koltan (Malinois Rüde, jetzt 1 Jahr alt) ca. 5 Monate alt war, hat er meinen Vermieter angesprungen und ins Bein gezwickt. Das war im Dezember, draußen im dunklen Garten, Koltan war angeleint und hat sich erschrocken, als uns der Mann aus der Dunkelheit entgegenkam.
Mein Vermieter hat eine Riesengeschichte daraus gemacht, im Januar diesen Jahres kam es zu einer Gerichtsverhandlung, da der Vermieter eine einstweilige Verfügung zur Abschaffung des Hundes erwirken wollte. Die Verhandlung endete mit einem Vergleich, Koltan darf weiterhin hier wohnen, muss aber angeleint sein und einen Maulkorb tragen, wenn wir über den zum Haus gehörenden Parkplatz gehen (ca. 20m), um das Gelände zu verlassen.
Da dies sehr unpraktisch ist, habe ich nach einigen Versuchen mit dem Maulkorb aufgegeben und stattdessen ein Halti eingesetzt, das Koltan nun auch auf dem Spaziergang seit einigen Monaten trägt und gut damit zurecht kommt. (Das Halti ist vorschriftsmäßig angelegt, d.h. die Leine ist eingehakt, zusätzlich ist die Leine noch am Halsband befestigt.)
Nun flatterte wieder eine Klageschrift des Vermieters ins Haus, angedroht ist eine Räumung der Wohnung, da ich wiederholt gegen die Vorschrift des Gerichts verstoßen habe, dem Hund einen Maulkorb anzuziehen.
Nun zur Frage: Habe ich vor Gericht eine Chance, damit zu argumentieren, dass das Halti auch als Maulkorbersatz angesehen werden kann? Da ich in Niedersachsen wohne und auch die "Maulkorbanordnung" des Gerichts besteht, bin ich mir da nicht so sicher. Aber vielleicht weiß ja jemand von Euch einen Rat oder hat noch einen nützlichen Tip für mich.
Vielen Dank
Ulla und Koltan