Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe eine Frage zur Befreiung von der Maulkorbpflicht in Rheinland-Pfalz. Wir haben für unsere Amstaff Hündin vor Kurzem die Haltegenehmigung bekommen und wollten nun die Genehmigung beantragen, dass wir Halti statt Maulkorb anlegen dürfen. Die TA hat auf unsere Anfrage nachträglich geschrieben, dass sie Halti empfiehlt. Jetzt sagt das OA, dass sie bestätigen muss, dass wir den erweiterten Sachkundenachweis gemacht haben.
Woran erkenne ich als Laie, ob wir den Sachkundenachweis oder den erweiterten Sachkundenachweis gemacht haben? Falls wir nur den Sachkundenachweis gemacht haben, hat jemand Erfahrung ob man dann einen neuen Nachweis als erweiterten Sachkundnachweis machen muss oder ob es eine andere Möglichkeit gibt.
Wir üben derzeit für die Begleithundeprüfung in einem Schäferhundeverein, aber bis unsere Amy so perfekt parriert, wird es sicher noch dauern. Sie klebt einfach nicht so am Bein wie es Schäferhundehalter hinbekommen. Freue mich auf Antworten.
Amyam
ich habe eine Frage zur Befreiung von der Maulkorbpflicht in Rheinland-Pfalz. Wir haben für unsere Amstaff Hündin vor Kurzem die Haltegenehmigung bekommen und wollten nun die Genehmigung beantragen, dass wir Halti statt Maulkorb anlegen dürfen. Die TA hat auf unsere Anfrage nachträglich geschrieben, dass sie Halti empfiehlt. Jetzt sagt das OA, dass sie bestätigen muss, dass wir den erweiterten Sachkundenachweis gemacht haben.
Woran erkenne ich als Laie, ob wir den Sachkundenachweis oder den erweiterten Sachkundenachweis gemacht haben? Falls wir nur den Sachkundenachweis gemacht haben, hat jemand Erfahrung ob man dann einen neuen Nachweis als erweiterten Sachkundnachweis machen muss oder ob es eine andere Möglichkeit gibt.
Wir üben derzeit für die Begleithundeprüfung in einem Schäferhundeverein, aber bis unsere Amy so perfekt parriert, wird es sicher noch dauern. Sie klebt einfach nicht so am Bein wie es Schäferhundehalter hinbekommen. Freue mich auf Antworten.
Amyam