Ich habe eine Frage an euch. Meine Schwester ist seit vorgestern zu Besuch (aus Rheinland-Pfalz) da.
Sie hat sich in unseren kleinen verliebt & überlegt sich jetzt auch einen Hund zu holen. Da Sie aus Rheinland-Pfalz kommt darf Sie einen Listenhund bekanntlich nur aus dem Tierheim übernehmen.
Jetzt lautet ihre Frage wielange dauert es eine Haltegenehmigung bzw Vorläufige Haltegenehmigung vom Ordnungsamt ausgestellt zu bekommen & ob Sie einen Listenhund nur aus einem Tierheim aus Rheinland-Pfalz oder auch von außerhalb übernehmen dürfte.
Das Problem wird sein, wenn deine Schwester noch nie einen Listenhund hatte, wird ihr in RLP als Erstbesitzerin nur ein Listenhund aus einem TH in RLP genehmigt werden, wenn mich nicht alles täuscht.
Ich würde keinen Listenhund in Düsseldorf aufnehmen...Düsseldorfer OA hat einen riesigen Nagel im Kopf und man kommt wirklich nur mit Klage weiter, und das ist nicht mal sicher.
So einfach nochmal damit hier alles drin steht, habe noch mit verschiedenen OA´s telefoniert um meine eigentliche Frage zu beantworten.
Für die Befreiung bis zum 24gsten Monat die über die Junghundeausbildung erreicht werden kann, muß kein zusätzlicher Zettel
mitgeschleppt werden. Es reicht die...
Geeeenau :) hab grade einen Thread dazu gehabt.
Man muss in manchen Gemeinden noch nicht mal eine Gehorsamsprüfung abgelegt haben, aber es ist schon üblich so.