Ich habe gerade unsere Amtsveterinärin angerufen. Es handelt sich um NRW, was also den Thread-Ersteller betrifft. Es ist genauso wie ich beschrieben habe. Die Aufsichtsperson muss erstmal alle Auflagen wie der Halter erfüllen und den Sachkundenachweis haben. Um den Hund ohne Maulkorb und Leine führen zu dürfen, muss jeder, der mit dem Hund raus geht, egal in welche Stadt, auch die Prüfung mit dem Hund abgelegt haben.
Ist das jetzt verständlich?
Selbst wenn ihr mit der Junghundeausbildung und der damit verbundenen MK- und Leinenbefreiung noch so "durchrutscht" bei einer Kontrolle, ist es spätestens mit dem 15. Lebensmonat vorbei und alle müssen belegen können, dass sie mit dem Hund die Prüfung absolviert haben.