Gifhorn: Beiß-Attacke auf Rentner endet vor dem Amtsgericht

Lewis7

Karla Kolumna™
15 Jahre Mitglied
GIFHORN. Gar nicht so früh am Morgen sollte sich ein 34-jähriger Gifhorner nach der Beiß-Attacke seiner beiden Hunde gegen einen Rentner wegen Körperverletzung vor dem Strafrichter verantworten. Beim geplanten Verhandlungsbeginn glänzte der Mann dennoch durch Abwesenheit, wurde wenig später von der Polizei aus dem Bett geholt und zum Prozess vorgeführt......

Quelle & kompletter Text:
 
  • 27. April 2024
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Wie nett, der Rentner hat die Hunde also provoziert soso:eg: und deshalb hat das nette Wauwau ihn gebissen und der Halter fand gut dass der Rentner nen Denkzettel bekam oder warum hat er nicht eingegriffen?:unsicher:

Er denkt drüber nach die Wuffs abzugeben? Was kommt dann als nächstes?:nee:

Unmöglich, ehrlich!!!!
 
Bei der Einstellung könnte es für den Hund ja eigentlich nur besser werden, wäre da jetzt nicht die durch die Dummheit des Halters entstandene Einstufung als "gefährlicher Hund" entstanden. Aber ich find es gut, dass da mal ein verantwortungsloser Hundehalter was auf's Dach bekommen hat, auch wenn das bei weitem nicht ausreicht. Schade, das der Richter seine Meinung bzgl. Hundehaltung nicht ins Urteil hat einfließen lassen, aber dann könnte einem wahrscheinlich die Katze leid tun.
 
Schade, das der Richter seine Meinung bzgl. Hundehaltung nicht ins Urteil hat einfließen lassen, aber dann könnte einem wahrscheinlich die Katze leid tun.

Na, es wäre interresant die komplette Urteilbegründung zu lesen.
Hab aber im Netz nichts gefunden und ein AKZ hab ich, in dem Artikel, auch nicht gefunden.
Gibt es sowas, bei solchen Urteilen, schon? - Müßte doch!?
 
Könnte ein Richter überhaupt von seinen Kompetenzen her ein Hundehaltungsverbot aussprechen oder kann das nur ein Amtstierarzt? Bin mir da über die Zuständigkeiten gar nicht so sicher, zumal es hier ja nicht um einen Prozess wegen Tierquälerei ging, sondern es ging ja genau genommen um (fahrlässige?) Körperverletzung. Ist ja eigentlich ein ganz anderes Sachgebiet.
 
Würde pauschal behaupten ja! Richter können ja auch Fahrverbote verhängen oder jemanden verbieten sich einer anderen Person zu nähern.
Es geht halt um die Sicherheit anderer Personen und/oder die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen.

Lasse mich, falls ich mich irre, auch gerne eines besseren belehren!
 
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