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bull67

Ab heute ist das neue Gesetzt"Halten von gefährlichen Tieren" rechtskräftig. In Österreich wird jedoch mit keinem Wort von Kampfhunden gesprochen sondern unter gefährlich Tiere fallen alle Hunde, Schlangen, Stiere usw. Bei Interesse kann ich den Gesetzesauszug euch auch Mailen. Hoffe das dieses der letzte Akt in Österreich war.
Schöne Grüsse aus Österreich bull67
bull67@uboot.com
 
Gefahrenhundeverordnung wird heute in Ö beschlossen


Im Sommer 2000 beherrschten so genannte Kampfhunde
nach dem Tod eines Buben in Hamburg und mehreren gefährlichen Unfällen in Österreich die politische Diskussion. Gefordert wurden ein Verbot von Zucht, Einfuhr und Haltung bestimmter Rassen sowie ein
"Führerschein" für Besitzer. Am Dienstag legt Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) im Ministerrat den Entwurf einer Gesetzesnovelle vor:
Der Tatbestand der fahrlässigen Tötung, fahrlässigen Körperverletzung und der Gefährdung der körperlichen Sicherheit soll um eine Bestimmung, gefährliche Tiere betreffend, erweitert werden.

Für ein österreichweites Verbot von "Kampfhunden" -in Deutschland laufen Vorbereitungen in Richtung einer solchen Maßnahme - hat der Bund keine Kompetenz, heißt es in dem Entwurf. Tierzucht und -haltung sind Ländersache, eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Lücken im Strafrecht, das Züchten, Abrichten und Halten von Hunden betreffend, müssten daher auf Länderebene geschlossen werden. Vorschläge, ein Verbot über die Tatbestände des Waffenwesens zu regeln, seien juridisch nicht umsetzbar.

Stattdessen soll der Paragraf 81 StGB (Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen) durch einen neuen, dritten Deliktsfall "gefährliche Tiere" ergänzt werden. Ein Abstellen auf Tiere insgesamt sei schon allein wegen der schwierigen Definition von "Kampfhunden" empfehlenswert.

Die geplante Erweiterung sieht vor: Wenn jemand den Tod eines anderen herbeiführt, weil er fahrlässig, unbewusst oder vorsätzlich ein gefährliches Tier entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag hält, verwahrt oder führt, drohen ihm bis zu drei Jahre Haft. Eine solche Regelung würde nicht nur bei tödlichen
Attacken wirksam werden, sondern sich auch bei fahrlässigen Körperverletzungen (strafverschärfend) und bei der Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit (tatbestandserweiternd) auswirken, ist im Entwurf ausgeführt.

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Maulkorbzwang für ganz Wien geplant


Nach monatelangen Verhandlungen liegen ab sofort auch die geplanten Änderungen im Wiener Landesgesetz bezüglich „Kampfhunden“ zur Begutachtung in den Bezirksämtern auf oder können im Internet unter abgerufen werden. Ob das Gesetz nach der Wahl auch in dieser Form kommt, ist allerdings offen.

Die wichtigsten Punkte im Detail:
Jeder Hund, der einmal zugebissen hat, und jedes Tier mit einer Schulterhöhe von mehr als 30 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens zehn Kilo benötigt an öffentlichen Orten einen Maulkorb (bisher: Leine oder Beißkorb). Bei Missachtung drohen bis 200.000 S Strafe.

Hat ein Hund (auch vor der Gesetzesänderung) zugebissen, wird der Halter seine Zuverlässigkeit – unter anderem durch einen Sachkundenachweis – bei der Bundespolizeidirektion Wien nachweisen müssen, wenn er sein Tier behalten will. Als unzuverlässig gelten auf jeden Fall Personen, die beispielsweise wegen folgender Delikte vorbestraft sind: (angedrohte) Gewalttaten, Zuhälterei, Menschenhandel oder Schmuggel.

Es wird um rund eine halbe Million Schilling ein umfangreiches Hunderegister für Wien aufgebaut. Jeder Besitzer wird dafür seinen Liebling mit einem 600 Schilling teuren Mikrochip auf eigene Kosten „ausstatten“ müssen.



[Dieser Beitrag wurde von merlin am 21. Februar 2001 editiert.]
 
Hi Bull67
Mein Name ist Manfred(fullmoon). Ich komme aus Österreich, genauer aus Wr.Neustadt. Wäre supernett von Dir, wenn Du mir den Gesetzesauszug mailen könntest! Meine E-Mail Adresse lautet m.filz@aon.at!
Danke im Vorhinein!!
mfg Manfred und Honeymoon(Engl. Bulldog-Hündin)
 

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