Hallo Zusammen !
Ich weiß das es wieder die falsche Rubrik ist, aber wegen der Wichtigkeit des Themas finde ich es könnte erstmal hier stehen.
Danke merlin
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Stellungnahme des Bundesrats zu Kampfhunden
Berlin (ddp). Der Import bestimmter Kampfhunde soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig verboten sein. Über den entsprechenden Regierungsentwurf debattierte am Mittwoch in Berlin
der Bundestag. Danach sollen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Rassen nicht mehr nach Deutschland eingeführt werden
dürfen. Ebenfalls verboten werden soll die Züchtung von Hunden, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen
«Aggressionssteigerungen» auftreten werden.
Nach dem Willen des Bundesrates soll das geplante Einfuhrverbot auf Bullterrier und alle nach Landesrecht als gefährlich eingestuften
Hunde erweitert werden. Zudem plädierte die Länderkammer in einer Stellungnahme zu der Regierungsvorlage dafür, eine
Haftpflichtversicherung für Hundehalter gesetzlich vorzuschreiben.
Auch die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen plädieren in einem Antrag dafür, eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Hunde einzuführen. Die FDP-Fraktion plädiert ebenfalls für eine «gesetzliche Pflicht-Haftpflichtversicherung für die Halter
gefährlicher Hunde». Dagegen heißt es in der Äußerung der Bundesregierung zu der Bundesrats-Stellungnahme, der Bund habe für die Einführung einer solchen Haftpflichtversicherung keine Kompetenz.
Alle Vorlagen wurden ohne Aussprache in die Ausschüsse überwiesen.
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Gesetz zur Bekämpfung von Kampfhunden in Bundestag eingebracht
Berlin (dpa) - Der Bundestag hat am Abend mehrere Anträge zum Schutz der
Bevölkerung vor gefährlichen Kampfhunden an die Ausschüsse verwiesen.
Dazu gehört ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur «Bekämpfung
gefährlicher Hunde», nach dem mehrere Hundearten nicht mehr oder nur noch
beschränkt nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Gesetzesverstöße
sollen nach dem Entwurf künftig bestraft werden. Nach den sich häufenden
Attacken von Kampfhunden im vergangenen Sommer hatten die Bundesländer
bereits Zuchtverbote verhängt und Auflagen für die Haltung gefährlicher
Hunde erlassen.
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Gesetzesänderungen
Bundesregierung will Haltung von Kampfhunden drastisch einschränken
Berlin - Mit einer Reihe von Gesetzesänderungen will die Bundesregierung
die Haltung von gefährlichen Kampfhunden drastisch einschränken und
Verstöße mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren belegen. Das am späten
Mittwochabend in den Bundestag in erster Lesung eingebrachte "Gesetz zur
Bekämpfung gefährlicher Hunde" soll die bereits von einigen Ländern
erlassenen Verordnungen ergänzen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Einfuhr von Pitbull-Terriern, American
Staffordshire-Terriern und Staffordshire-Bullterriern grundsätzlich zu
verbieten. Damit folgt die Bundesregierung einer Vereinbarung der
Innenmininisterkonferenz vom 28. Juni.
Die Einfuhr anderer gefährliche Hunde, für die es in den Ländern
Beschränkungen gibt, ist genehmigungspflichtig. Die Bundesregierung soll
künftig mit Zustimmung des Bundesrates ferner per Rechtsverordnung
vorschreiben können, dass bestimmte Hunde nur noch über speziell
eingerichtete Grenzkontrollstellen eingeführt werden dürfen.
Durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes soll die Bundesregierung ferner
ermächtigt werden, auch das Züchten anderer gefährlicher Hunde zu
verbieten oder zu beschränken.
Um den zuständigen Behörden die Überwachung zu ermöglichen, soll das
Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden.
Kontrolleure dürfen die Wohnungen von Hundehaltern betreten.
Die Kontrolle von Geschäftsräumen und Transportmitteln wird während der
Betriebszeiten erlaubt, bei dringenden Gefahren auch zu anderen Zeiten.
Grundsätzlich hält der Entwurf fest: "Der Auskunftspflichtige hat die mit
der Überwachung beauftragten Personen zu unterstützen und die Maßnahmen zu
dulden."
Verstöße gegen das Einfuhrverbot und die Genehmigungspflicht können mit
einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet
werden. Dies gilt auch bei Verstößen gegen landesrechtliche Zucht- und
Handelsverbote.
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Quellen : und
[Dieser Beitrag wurde von merlin am 10. November 2000 editiert.]
Ich weiß das es wieder die falsche Rubrik ist, aber wegen der Wichtigkeit des Themas finde ich es könnte erstmal hier stehen.
Danke merlin
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Stellungnahme des Bundesrats zu Kampfhunden
Berlin (ddp). Der Import bestimmter Kampfhunde soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig verboten sein. Über den entsprechenden Regierungsentwurf debattierte am Mittwoch in Berlin
der Bundestag. Danach sollen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Rassen nicht mehr nach Deutschland eingeführt werden
dürfen. Ebenfalls verboten werden soll die Züchtung von Hunden, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen
«Aggressionssteigerungen» auftreten werden.
Nach dem Willen des Bundesrates soll das geplante Einfuhrverbot auf Bullterrier und alle nach Landesrecht als gefährlich eingestuften
Hunde erweitert werden. Zudem plädierte die Länderkammer in einer Stellungnahme zu der Regierungsvorlage dafür, eine
Haftpflichtversicherung für Hundehalter gesetzlich vorzuschreiben.
Auch die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen plädieren in einem Antrag dafür, eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Hunde einzuführen. Die FDP-Fraktion plädiert ebenfalls für eine «gesetzliche Pflicht-Haftpflichtversicherung für die Halter
gefährlicher Hunde». Dagegen heißt es in der Äußerung der Bundesregierung zu der Bundesrats-Stellungnahme, der Bund habe für die Einführung einer solchen Haftpflichtversicherung keine Kompetenz.
Alle Vorlagen wurden ohne Aussprache in die Ausschüsse überwiesen.
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Gesetz zur Bekämpfung von Kampfhunden in Bundestag eingebracht
Berlin (dpa) - Der Bundestag hat am Abend mehrere Anträge zum Schutz der
Bevölkerung vor gefährlichen Kampfhunden an die Ausschüsse verwiesen.
Dazu gehört ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur «Bekämpfung
gefährlicher Hunde», nach dem mehrere Hundearten nicht mehr oder nur noch
beschränkt nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Gesetzesverstöße
sollen nach dem Entwurf künftig bestraft werden. Nach den sich häufenden
Attacken von Kampfhunden im vergangenen Sommer hatten die Bundesländer
bereits Zuchtverbote verhängt und Auflagen für die Haltung gefährlicher
Hunde erlassen.
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Gesetzesänderungen
Bundesregierung will Haltung von Kampfhunden drastisch einschränken
Berlin - Mit einer Reihe von Gesetzesänderungen will die Bundesregierung
die Haltung von gefährlichen Kampfhunden drastisch einschränken und
Verstöße mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren belegen. Das am späten
Mittwochabend in den Bundestag in erster Lesung eingebrachte "Gesetz zur
Bekämpfung gefährlicher Hunde" soll die bereits von einigen Ländern
erlassenen Verordnungen ergänzen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Einfuhr von Pitbull-Terriern, American
Staffordshire-Terriern und Staffordshire-Bullterriern grundsätzlich zu
verbieten. Damit folgt die Bundesregierung einer Vereinbarung der
Innenmininisterkonferenz vom 28. Juni.
Die Einfuhr anderer gefährliche Hunde, für die es in den Ländern
Beschränkungen gibt, ist genehmigungspflichtig. Die Bundesregierung soll
künftig mit Zustimmung des Bundesrates ferner per Rechtsverordnung
vorschreiben können, dass bestimmte Hunde nur noch über speziell
eingerichtete Grenzkontrollstellen eingeführt werden dürfen.
Durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes soll die Bundesregierung ferner
ermächtigt werden, auch das Züchten anderer gefährlicher Hunde zu
verbieten oder zu beschränken.
Um den zuständigen Behörden die Überwachung zu ermöglichen, soll das
Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden.
Kontrolleure dürfen die Wohnungen von Hundehaltern betreten.
Die Kontrolle von Geschäftsräumen und Transportmitteln wird während der
Betriebszeiten erlaubt, bei dringenden Gefahren auch zu anderen Zeiten.
Grundsätzlich hält der Entwurf fest: "Der Auskunftspflichtige hat die mit
der Überwachung beauftragten Personen zu unterstützen und die Maßnahmen zu
dulden."
Verstöße gegen das Einfuhrverbot und die Genehmigungspflicht können mit
einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet
werden. Dies gilt auch bei Verstößen gegen landesrechtliche Zucht- und
Handelsverbote.
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Quellen : und
[Dieser Beitrag wurde von merlin am 10. November 2000 editiert.]