Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde auf dem Prüfstand

LillyoftheValley

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Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde auf dem Prüfstand


Berlin, 6.2.03

Die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde interessieren die Abgeordneten der FDP in einer Kleinen Anfrage (15/380). Hintergrund sind die für nichtig erklärten \"Gefahrtier-Verordnungen\" in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, heißt es. Die Liberalen monieren, dass diese Verordnungen und das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde an die abstrakte Gefährlichkeit der Rassenzugehörigkeit anknüpfen, obwohl aktuelle Beißstatistiken nicht von den aufgelisteten Hunderassen angeführt werden. So seien beispielsweise 94 Prozent der in Berlin registrierten Beißvorfälle Hunden anzulasten, die in der Berliner Hundeverordnung nicht genannt würden. Die Bundesregierung soll nun darlegen, wie sich seit Inkrafttreten des HundVerbrEinfG die Anzahl von Beißvorfällen entwickelt hat. Die Liberalen wollen wissen, wie viele Hunde, die laut genanntem Gesetz den gefährlichen Hunderassen angehören, bei aktuellen Beißvorfällen aufgefallen sind. Die Regierung soll sagen, wie hoch der Anteil der \"gefährlichen Hunde\" an der Gesamtzahl der Hunde ist. Sie soll ferner Auskunft darüber geben, welche Kosten Bund und Ländern durch den Vollzug des HundVerbrEinfG und der entsprechenden Verordnungen entstanden sind. Darüber hinaus interessiert die Fraktion, welche Schritte die Exekutive beabsichtige, um Hinterhof- und Qualzüchtungen von Heimtieren, insbesondere von Hunden, zu verhindern.

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Hier der komplette Text:


Gudrun Kopp, MdB 29.01.2003



Deutscher Bundestag Drucksache 15/
15. Wahlperiode

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Helga Daub, Horst Friedrich (Bayreuth), Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich Leonhard Kolb, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Günther Friedrich Nolting, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP


Praktische Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in Urteilen vom 3. Juli 2002 und 18. Dezember 2002 die grundlegenden Regelungen der Gefahrtier-Verordnungen in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, wonach das Halten, die Zucht und die Vermehrung einer Kategorie von drei bestimmten Hunderassen sowie Kreuzungen dieser Hunde verboten sind, für nichtig erklärt. Da es umstritten ist, welche Bedeutung neben der Rassezugehörigkeit anderen Ursachen für die Auslösung von aggressivem Verhalten zukommt, war der Verordnungsgeber ohne ausdrückliche Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber nicht befugt, allein an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen anzuknüpfen. Zu möglichen anderen Auslösern von Aggressivität bei Hunden gehören Erziehung und Ausbildung des Hundes, Sachkunde und Eignung des Halters sowie situative Einflüsse.

Das im Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz enthaltene Einfuhr- und Verbringungsverbot knüpft - ebenso wie die für nichtig erklärten Gefahrtier-Verordnungen der genannten Länder - an die abstrakte Gefährlichkeit von vier Hunderassen an. Die aktuellen Beißstatistiken werden jedoch von keiner der gelisteten Hunderassen angeführt. So sind beispielsweise 94 Prozent der in Berlin registrierten Beißvorfälle Hunden anzulasten, die in der Berliner Hundeverordnung nicht genannt sind.


Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hat sich seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde die Anzahl von Beißvorfällen entwickelt?

2. Wie hoch ist der Anteil der aktuellen Beißvorfälle, die Hunden der in § 1 Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde genannten Rassen zuzuschreiben sind und wie hoch ist der Anteil der in § 1 genannten Hunde an der Gesamtzahl der Hunde?

3. Welche rechtlichen Schritte beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um Hinterhof- und Qualzüchtungen von Heimtieren - insbesondere von Hunden - zu verhindern?

4. Welche Kosten sind dem Bund und den Ländern durch den Vollzug des Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetzes und der entsprechenden Verordnung entstanden?

5. Welche von der Verwaltung vorgenommenen Kontrollmaßnahmen, die der Einhaltung der vierwöchigen Aufenthaltsberechtigung von gefährlichen Hunden ausländischer Halter nach § 2 Abs. 3 Hundeverbringungs- und Einfuhrverordnung dienen, sind der Bundesregierung bekannt?

6. Aufgrund welcher Überlegungen und wissenschaftlichen Nachweise kommt die Bundesregierung zu der Überzeugung, dass das in § 2 Abs. 1 Satz 1 Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz enthaltenen Einfuhr- und Verbringungsverbots mit dem Prinzip des freien Warenverkehrs nach Art. 23-38 EGV übereinstimmt?


Berlin, den 28. Januar 2003

Gudrun Kopp
Hans-Michael Goldmann
Dr. Christel Happach-Kasan
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Helga Daub
Horst Friedrich (Bayreuth)
Christoph Hartmann (Homburg)
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich Leonhard Kolb
Sibylle Laurischk
Ina Lenke
Günther Friedrich Nolting
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
 
Ihr seit zu langsam Mädels, ;) ;) ;)

hat Andreas schon längst reingestellt.
 
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