Charly
15 Jahre Mitglied
hallo kampfschmuser und solche die es hoffentlich noch werden und bislang nur mitgelesen haben:
hier noch ein guter aufruf an alle hundefreunde, vielleicht zum xten mal, mit ein paar guten links dabei, man kann es aber nicht oft genug wiederholen. auch zu finden unter am 17.07.2001:
liebe hundefreunde,
liebe wähler/innen
wahltag ist zahltag!!! bitte geht zur wahl!!!
in hamburg steht in zwei monaten die wahl an. ich kann euch nur dringend bitten, fragt vor ort bei den bezirksplolitiker/innen nach, wie es die jeweilige partei mit den rasselisten und deren umsetzung hält! geht zur wahl und wählt die partei, die am tolerantesten ist.
hier ein zitat von ortwin runde v. mai 2001 :
Und wie viel Ärger einem konsequentes Handeln so
einbringen kann, dass habe ich erst am 1. Mai wieder am
eigenen Leib erfahren müssen. Dennoch, liebe Genossinnen
und Genossen, unsere entschlossene und harte Haltung bei
den Kampfhunden war richtig. Wir machen weiter – genau
da wo das Problem liegt – an beiden Seiten der Leine!
13.07.2001
Gudrun KOPP, FDP-Verbraucherpolitikerin
Das gestrige Urteil des Berliner Verfassungsgerichts, mit dem
die Berliner Hundeverordnung und die ihr zugrundeliegende
Rasseliste bestätigt wurde, ist enttäuschend. Es bedeutet
einen Schritt zurück auf dem Weg zu einem sachgerechten und
ungefährlichen Miteinander von Mensch und Hund. Die Urteile
der Oberverwaltungsgerichte in Schleswig-Holstein und
Niedersachsen haben hoffen lassen, dass die Individualprüfung
von Hunden auf ihre Gefährlichkeit allgemeiner Konsens werden
könnte. Beide Gerichte hatten pauschale Verbote bestimmter
Hunderassen als ungeeignetes Mittel angesehen, um das
angestrebte Ziel eines verbesserten Schutzes vor gefährlichen
Hunden zu erreichen. Die Gefährlichkeit von Hunden ist nach
Expertenmeinung nicht abhängig von der Rassezugehörigkeit. So
sind z.B. Hunde, die laut deutschen Rasselisten automatisch
mit „Kampfmaschinen“ gleichgestellt werden, im europäischen
Nachbarland England als treue Familienhunde bekannt. Was dort
richtig ist, darf aber in Deutschland nicht völlig ignoriert
werden. Sachkundenachweise für Halter und Wesenstests für
Hunde sind die richtige Antwort auf dieses Problem. Letzte
Hoffnungen auf ein Urteil, das sich gegen eine pauschale
Verdammung von bestimmten Hunderassen ausspricht, setze ich
nun auf das Bundesverfassungsgericht.
bei den gruenen, resp. der gal-partei hamburg gibt es außer alten verlautbarungen, (konform mit runde!!) von 2000 keine äußerungen, auch keine presseerklärungen zu dem thema.
das die partei vom schill hier nicht erwähnt werden muß, ist allen eh klar.
in berlin stehen in drei monaten wahlen an. die position der spd ist bekannt. hier fordert heidemarie fischer sogar generellen leinenzwang in der ganzen stadt. erstaunlicherweise hat die cdu den antrag eingebracht, die listis, natürlich nur mit mk und leine, wieder beim öfffentlichen verkehr mit führen zu können. das wird aber erst im september auf der sitzung des bvg berlin besprochen!
die grünen haben folgende position:
B90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus
Datum:12.07.2001
Autor:Claudia Hämmerling
So viele Juristen - so viele Meinungen
Das Berliner Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Berliner
Hundeverordnung rechtswirksam ist. Damit wurde die unterschiedliche
Rechtssprechung der Bundesländer weiter zementiert. In Berlin gibt
es gefährliche Hunderassen, in Niedersachsen und Schleswig-Holstein
nicht. Die Oberverwaltungsgerichte dort hatten vor kurzem die
Rasselisten für nichtig erklärt, weil es keine gefährlichen
Hunderassen gibt, sondern eine individuelle Gefährlichkeit von
Hunden, unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit.
Auch die Anhörung von Fachexperten im Abgeordnetenhaus hat dies
zweifelsfrei erwiesen. Deshalb ist das Gesetz mit den Rasselisten
nicht ausreichend zum Schutz vor gefährlichen Hunden. Die Fraktion
Bündnis90/Die Grünen fordert deshalb weiterhin den präventiven
Schutz vor gefährlichen Hunden. Den wird es nur geben, wenn die
Hundehalter, zumindest aller großen Hunde überprüft werden, da
Verletzungen durch große Hunde in der Regel schwerwiegender sind als
durch kleinere schwächere Tiere. Alle Fachleute haben erklärt, dass
dieser Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Abgeordnetenhaus einen weitestgehenden Schutz vor Hundebissen
bietet, lediglich die Hundelobby lehnt unser Gesetz ab.
Er sieht vor, dass alle Hundehalter von Hunden, die größer sind als
40 cm und schwerer 17 kg ein polizeiliches Führungszeugnis und einen
Sachkundenachweis erbringen müssen. Die Hunde sollen einem
Verhaltenstest unterzogen und mit Microchip und Plakette
gekennzeichnet werden. Das soll in einer außerbehördlichen
Prüfstelle erfolgen.
Es ist nicht akzeptabel, dass 12 Hunderassen streng reglementiert
werden, während Rottweiler und Co. weiter Axt im Walde spielen
dürfen. Ebensowenig nachvollziehbar ist, dass es in Berlin
gefährliche Hunderassen gibt und nicht in Schleswig Holstein. Wir
wollen Sicherheit vor allen gefährlichen Hunden. Deshalb werden wir
unseren Gesetzentwurf zum Gegenstand von künftigen
Koalitionsverhandlungen machen.
bei der cdu berlin finden sich weder im wahlprogramm, noch in den pressseerklärungen satements zu hunden.
bei der fdp berlin dasselbe.
die spd erklärt, wir haben
"uns für die Verschärfung der hundeverordnung durch den senat eingesetzt; u.a. mit maulkorbzwang für hunde, die wegen der zugehörigkeit zu einer bestimmten hunderasse erfahrungsgemäß gefährlich sind und für verhaltensauffällige hunde....auf bundesebene darauf hinwirken, daß eine versicherungspflicht für alle hunde eingeführt und die hundezucht stärker überwacht wird."
nochmal der appell: geht zur wahl. wählt die ab, die uns das leben schwer machen. wählt eventuell das kleinere übel. je stärker der gegner der hundehasser, desto größer die chance, daß sich etwas positiv ändert.
andrea pintsch
hier noch ein guter aufruf an alle hundefreunde, vielleicht zum xten mal, mit ein paar guten links dabei, man kann es aber nicht oft genug wiederholen. auch zu finden unter am 17.07.2001:
liebe hundefreunde,
liebe wähler/innen
wahltag ist zahltag!!! bitte geht zur wahl!!!
in hamburg steht in zwei monaten die wahl an. ich kann euch nur dringend bitten, fragt vor ort bei den bezirksplolitiker/innen nach, wie es die jeweilige partei mit den rasselisten und deren umsetzung hält! geht zur wahl und wählt die partei, die am tolerantesten ist.
hier ein zitat von ortwin runde v. mai 2001 :
Und wie viel Ärger einem konsequentes Handeln so
einbringen kann, dass habe ich erst am 1. Mai wieder am
eigenen Leib erfahren müssen. Dennoch, liebe Genossinnen
und Genossen, unsere entschlossene und harte Haltung bei
den Kampfhunden war richtig. Wir machen weiter – genau
da wo das Problem liegt – an beiden Seiten der Leine!
13.07.2001
Gudrun KOPP, FDP-Verbraucherpolitikerin
Das gestrige Urteil des Berliner Verfassungsgerichts, mit dem
die Berliner Hundeverordnung und die ihr zugrundeliegende
Rasseliste bestätigt wurde, ist enttäuschend. Es bedeutet
einen Schritt zurück auf dem Weg zu einem sachgerechten und
ungefährlichen Miteinander von Mensch und Hund. Die Urteile
der Oberverwaltungsgerichte in Schleswig-Holstein und
Niedersachsen haben hoffen lassen, dass die Individualprüfung
von Hunden auf ihre Gefährlichkeit allgemeiner Konsens werden
könnte. Beide Gerichte hatten pauschale Verbote bestimmter
Hunderassen als ungeeignetes Mittel angesehen, um das
angestrebte Ziel eines verbesserten Schutzes vor gefährlichen
Hunden zu erreichen. Die Gefährlichkeit von Hunden ist nach
Expertenmeinung nicht abhängig von der Rassezugehörigkeit. So
sind z.B. Hunde, die laut deutschen Rasselisten automatisch
mit „Kampfmaschinen“ gleichgestellt werden, im europäischen
Nachbarland England als treue Familienhunde bekannt. Was dort
richtig ist, darf aber in Deutschland nicht völlig ignoriert
werden. Sachkundenachweise für Halter und Wesenstests für
Hunde sind die richtige Antwort auf dieses Problem. Letzte
Hoffnungen auf ein Urteil, das sich gegen eine pauschale
Verdammung von bestimmten Hunderassen ausspricht, setze ich
nun auf das Bundesverfassungsgericht.
bei den gruenen, resp. der gal-partei hamburg gibt es außer alten verlautbarungen, (konform mit runde!!) von 2000 keine äußerungen, auch keine presseerklärungen zu dem thema.
das die partei vom schill hier nicht erwähnt werden muß, ist allen eh klar.
in berlin stehen in drei monaten wahlen an. die position der spd ist bekannt. hier fordert heidemarie fischer sogar generellen leinenzwang in der ganzen stadt. erstaunlicherweise hat die cdu den antrag eingebracht, die listis, natürlich nur mit mk und leine, wieder beim öfffentlichen verkehr mit führen zu können. das wird aber erst im september auf der sitzung des bvg berlin besprochen!
die grünen haben folgende position:
B90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus
Datum:12.07.2001
Autor:Claudia Hämmerling
So viele Juristen - so viele Meinungen
Das Berliner Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Berliner
Hundeverordnung rechtswirksam ist. Damit wurde die unterschiedliche
Rechtssprechung der Bundesländer weiter zementiert. In Berlin gibt
es gefährliche Hunderassen, in Niedersachsen und Schleswig-Holstein
nicht. Die Oberverwaltungsgerichte dort hatten vor kurzem die
Rasselisten für nichtig erklärt, weil es keine gefährlichen
Hunderassen gibt, sondern eine individuelle Gefährlichkeit von
Hunden, unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit.
Auch die Anhörung von Fachexperten im Abgeordnetenhaus hat dies
zweifelsfrei erwiesen. Deshalb ist das Gesetz mit den Rasselisten
nicht ausreichend zum Schutz vor gefährlichen Hunden. Die Fraktion
Bündnis90/Die Grünen fordert deshalb weiterhin den präventiven
Schutz vor gefährlichen Hunden. Den wird es nur geben, wenn die
Hundehalter, zumindest aller großen Hunde überprüft werden, da
Verletzungen durch große Hunde in der Regel schwerwiegender sind als
durch kleinere schwächere Tiere. Alle Fachleute haben erklärt, dass
dieser Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Abgeordnetenhaus einen weitestgehenden Schutz vor Hundebissen
bietet, lediglich die Hundelobby lehnt unser Gesetz ab.
Er sieht vor, dass alle Hundehalter von Hunden, die größer sind als
40 cm und schwerer 17 kg ein polizeiliches Führungszeugnis und einen
Sachkundenachweis erbringen müssen. Die Hunde sollen einem
Verhaltenstest unterzogen und mit Microchip und Plakette
gekennzeichnet werden. Das soll in einer außerbehördlichen
Prüfstelle erfolgen.
Es ist nicht akzeptabel, dass 12 Hunderassen streng reglementiert
werden, während Rottweiler und Co. weiter Axt im Walde spielen
dürfen. Ebensowenig nachvollziehbar ist, dass es in Berlin
gefährliche Hunderassen gibt und nicht in Schleswig Holstein. Wir
wollen Sicherheit vor allen gefährlichen Hunden. Deshalb werden wir
unseren Gesetzentwurf zum Gegenstand von künftigen
Koalitionsverhandlungen machen.
bei der cdu berlin finden sich weder im wahlprogramm, noch in den pressseerklärungen satements zu hunden.
bei der fdp berlin dasselbe.
die spd erklärt, wir haben
"uns für die Verschärfung der hundeverordnung durch den senat eingesetzt; u.a. mit maulkorbzwang für hunde, die wegen der zugehörigkeit zu einer bestimmten hunderasse erfahrungsgemäß gefährlich sind und für verhaltensauffällige hunde....auf bundesebene darauf hinwirken, daß eine versicherungspflicht für alle hunde eingeführt und die hundezucht stärker überwacht wird."
nochmal der appell: geht zur wahl. wählt die ab, die uns das leben schwer machen. wählt eventuell das kleinere übel. je stärker der gegner der hundehasser, desto größer die chance, daß sich etwas positiv ändert.
andrea pintsch