So, nun hab ich auch mal eine Frage - ich blicke gerade ehrlich gesagt nicht durch.
Ist es in NRW erlaubt einen gefährlichen Hund und einen Hund des § 10 gleichzeitig zu führen oder wird dies gehandhabt, als hätte man z. B. 2 Staffs an der Leine?
Ist es in NRW erlaubt einen gefährlichen Hund und einen Hund des § 10 gleichzeitig zu führen oder wird dies gehandhabt, als hätte man z. B. 2 Staffs an der Leine?