wir haben einen gefährlichen Hund, dürfen wir einen Zweithund halten

Leon Langbein

10 Jahre Mitglied
Hallo,
hatte mich hier schon kuzr vorgestellt, und habe jetzt eine Frage.
Unser RR Leon ist seit einem Jahr vom Ordnungsamt als gefährlicher Hund eingestuft und hat Maulkorb und Leinenzwang, wir hatten leider eine unschöne Begegnung mit einem Jogger.
Leon war als Welpe/Junghund bei einer türkischen Familie, mußte Gassi gehen auf dem Balkon, war immer lange in einem kalten Zimmer ohne Decke auf Steinfußboden angeleint an einem Heizkörperrohr, ist wohl auch geschlagen worden, er hatte panische Angst vor Besen und er war ziemlich mager.
Wir hatten und haben immer noch viel aufzuholen, aber wir hoffen, dass wir den Wesenstest evtl. noch dieses jahr schaffen könnten, wir üben fleißig mit einer sehr guten Trainerin.
seit einigen Monaten haben wir direkt hinter unserem Haus eine Wiese gepachtet und diese mit einem großen Zaun sicher eingezäunt, damit Leon Freilauf hat.
schon länger überlegen wir evtl. eine Hündin vom Tierschutz , vielleicht aus Südeuropa
aufzunehmen.
Jetzt meine Frage, dürfen wir in der jetzigen Situation überhaupt einen Zweithund, der großer als 40cm ist aufnehmen, oder würde uns das Ordnungsamt die nötige Sachkunde verweigern.
vielen Dank für Antworten,
Gruß
Elke und Leon
 
  • 24. April 2024
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Hi Leon Langbein ... hast du hier schon mal geguckt?
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Jetzt meine Frage, dürfen wir in der jetzigen Situation überhaupt einen Zweithund, der großer als 40cm ist aufnehmen, oder würde uns das Ordnungsamt die nötige Sachkunde verweigern.
vielen Dank für Antworten,
Gruß
Elke und Leon
Eigentlich dürfte das kein Problem sein; wenn ihr euch für einen 40/20 Hund (§11) entscheidet braucht ihr keine Haltergenehmigung vom OA (die ist ja nur bei § 3 + § 10 Hunden vorgeschrieben). Den Sachkundenachweis werdet ihr ja haben denke ich mal....

Viel Erfolg beim trainieren ;)
 
ich kann dir jetzt nicht wirklich viel zu deiner frage antworten, denn genau weiss ich es nicht.
aber grundsätzlich ist es ja so, dass wenn du z.b. einen kathegorie 1 hund hälst (pitbull, staff & co), welcher ja als grundsätzlich gefährlich eingestuft wird auch einen 2. hund halten kannst.
aber am besten du informierst dich bei deinem zuständigem oa.
du kannst ja auch unter falschem namen anrufen, wenn du lieber nicht erkannt werden willst, aus angst einer absage.

zu dem thema 2. hund, würde ich euch raten noch etwas zeit verstreichen zu lassen, um voll für euren "problemhund" da zu sein.
gerade hunde aus südeuropa brauchen (wenn aus schlechter haltung, oder nie in vernünftiger haltung gewesen) sehr viel eingewöhnungszeit und aufmerksamkeit.
selbst wenn es ein "normaler hund" wäre, den ihr adoptieren wollt, braucht auch dieser erstmal viel aufmerksamkeit und zeit.
ich möchte euch den gedanken nicht ausreden, sondern nur zum nachdenken anregen, die ganze sache vielleicht aufzuschieben, bis ihr mit eurem jetzigem hund den wt geschafft habt, oder er sicher ist im umgang, auch ausserhalb der wohnung/grundstücks.
 
Hallo,
hatte mich hier schon kuzr vorgestellt, und habe jetzt eine Frage.
Unser RR Leon ist seit einem Jahr vom Ordnungsamt als gefährlicher Hund eingestuft und hat Maulkorb und Leinenzwang, wir hatten leider eine unschöne Begegnung mit einem Jogger.
Leon war als Welpe/Junghund bei einer türkischen Familie, mußte Gassi gehen auf dem Balkon, war immer lange in einem kalten Zimmer ohne Decke auf Steinfußboden angeleint an einem Heizkörperrohr, ist wohl auch geschlagen worden, er hatte panische Angst vor Besen und er war ziemlich mager.
Wir hatten und haben immer noch viel aufzuholen, aber wir hoffen, dass wir den Wesenstest evtl. noch dieses jahr schaffen könnten, wir üben fleißig mit einer sehr guten Trainerin.
seit einigen Monaten haben wir direkt hinter unserem Haus eine Wiese gepachtet und diese mit einem großen Zaun sicher eingezäunt, damit Leon Freilauf hat.
schon länger überlegen wir evtl. eine Hündin vom Tierschutz , vielleicht aus Südeuropa
aufzunehmen.
Jetzt meine Frage, dürfen wir in der jetzigen Situation überhaupt einen Zweithund, der großer als 40cm ist aufnehmen, oder würde uns das Ordnungsamt die nötige Sachkunde verweigern.
vielen Dank für Antworten,
Gruß
Elke und Leon


Ist es evtl.so zu verstehen das Du einen Zweithund für Leon haben willst damit er nicht alleine ist weil ja andere Sozialkontakt-Hunde nicht zur Verfügung stehen, wenn andere HH sich gleichmal aus dem Staub machen, weil ..... ???


Was meint Deine Trainerin dazu?

Denke das es auch auf Deine Belastbarkeit ankommt den der "Zweite" muss auch die nötige Aufmerksamkeit und Führungsanleitung von Dir erhalten.


WUFF

MASSA von SAMMY
 
Ich denke Du solltest Dir erst einmal darüber klar werden ob Du es unter den gegebenen Umständen verantworten kannst einen Zweithund aufzunehmen.
Wenn Du Dich für diese Variante entscheiden solltest, würde ich an Deiner Stelle als Background professionelle Hilfe im Hintergrund haben.

LG:hallo:
 
Hallo Elke, in welchem Bundesland ist das?

Es gibt Unterschiede und hier die Tatsachen wenn es sich um NRW handelt: ist Leon als gefährlicher HUnd eingstuft und habt ihr eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zum Halten des Hundes oder hat er "nur" Leinen und Maulkorbzwang und die Möglichkeit einen Verhaltenstest zu machen? Wenn er den Test gemacht hat und nicht bestanden hat, dann kann er den Test nicht wiederholen.

Es spricht nichts dagegen einen zweiten Hund zu halten, ich weiß aber, dass manche OÄmter komische Dinge veranlassen daher würde ich dort einfach mal nachfragen wie sie das sehen und ob es eine Einschränkung gibt. Wenn ja müsste das in irgeneiner Verfügung an Euch stehen. Es gibt OÄmter die sagen, wenn die Halter einen Staff haben gibt es keinen Zweiten mehr etc. Das steht ín keinem Gesetz und das Oamt steht auf ziemlich dünnen Eis damit.
Sollte das Oamt Probleme machen wende Dich an einen Anwalt.

Sei Dir aber bitte bewusst, dass sich der Zweithund ruckizucki Dummheiten von dem Ersthund abschaut. Nicht dass Du nachher zwei Hunde ausführst die beide schwer zu händeln sind.
 
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