Fristen Wesenstest Hessen

Ninja

10 Jahre Mitglied
Hallo Leute,

nachdem irgendwie niemand in Lage zu sein scheint, mir mal genau zu sagen, wie es sich in HESSEN verhält, meine Frage hier:

Ca. Mitte Mai ist eine Anzeige beim Ordnungsamt eingegangen gegen meinen Hund aufgrund eines Schnapp-UNfalls am 8.5.09.
Ich habe dann Anfang Juni beim Ordnungsamt dazu Stellung genommen und die Dame setzte mir eine Frist für den Wesenstest/Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes bis Ende Juni.

Mein Hund ist ein Labrador-Rhodesian-Mix von mittlerweile 5 Jahren. Ich hatte ihn mit damals 9 Monaten aus dem Tierheim und er hatte schon eine Geschichte. Er hat offenbar eine sehr schlechte, oder besser gar keine, Prägephase/Sozialisierung. Jedenfalls ist ihm vieles unbekannt und er ist sehr unsicher.
Es hat sich schon vieles verbessert, aber bei kleinen Kindern oder unsicheren Leuten kann es eben sein, daß er schnappt.
Der Schnapp-Unfall kam aber anders zustande: eine Frau ging bei uns vorbei und nahm dann ihren Hund auf den Arm. Er sprang ziemlich sicher nur nach dem Hund, denn er greift keine Leute an, die Frau hat vielleicht geschlagen oder getreten und als sie sich wegdrehte, erwischte er sie am Arm ( ist eine super-kurzgeschrumpfte Fassung der Geschichte wegen Platz )

Ich bin seit Anfang Juni bei einer Hundetherapeutin und auch ist Lobo in tierärztlicher Behandlung, weil er eine extreme Schilddrüsenunterfunktion hat ( seltsamerweise war er nie eine "Schlaftablette " ).

In den ganzen 5 Jahren ist der Hund nie aufgefallen und ist auch nicht aggressiv - nichtsdestotrotz sollen wir nun einen Wesenstest machen.
Aber den würde er zur Zeit nicht bestehen, weil er eben manchmal schnappt und wegen der Unsicherheit,e tc. Wir arbeiten ja dran, brauchen aber Zeit.

Im Internet lese ich ganz unterschiedliche Versionen: mal hat man 3 Monate Zeit und kann dann auch Verlängerung beantragen - mal setzt das OA die Frist.
Aber 4 Wochen ist ja wohl ein Witz...

Wisst ihr nun, wie genau sich das in Hessen verhält? Ist mein OA im Recht mit den 4 Wochen und muss ich nun einen auf "vorläufige Erlaubnis wegen Krankheit, etc - bitte, bitte" machen oder habe ich tatsächlich 3 Monate und kann dann verlängern? Was passiert, wenn ich keinen Wesenstest mache entgegen der Auflagen? ( ich meine außer, daß er vielleicht eben ständig mit Leine und Maulkorb laufen muss offiziell )..kann man uns sozusagen dazu zwingen, indem man mir dann den Hund wegnimmt?
Alle Anforderungen sind ansonsten positiv und erfüllt ( Führungszeugnis, Haftpflicht, Chip, etc. )

Lobi hat, auch laut meiner Therapeutin und Trainerin, keinerlei Probleme im Grundgehorsam. Aber eben seine Angst, Schreckhaftigkeit, und reserviertheit gegenüber Fremden und daraus eventuell folgendes Schnappen müssen noch bearbeitet werden. Er macht ja auch Fortschritte beim Training, aber es dauert eben....

Ihr sollt aber wissen: ich möchte den WT ja machen und sogar weiter machen mit BH und Obedience oder so...ich brauche nur eben ZEIT...

Ich will morgen eine Antwort ans OA geben, und weiß eben nicht wirklich, wie mein Recht aussieht und dementsprechend was ich schreiben soll...

Könnt ihr mir helfen?

Vielen lieben Dank im Voraus.

Ninja und Lobi
 
  • 26. April 2024
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Hi Ninja ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wende dich am Besten an die Leute von " " - die können dir da sicher helfen.

Hier im Forum ist Beckersmom vertreten, sie ist die Vertreterin für Hessen von "Hund und Halter".
 
Hi Angel,

danke für den Tip - aber das habe ich schon vor etlichen Tagen getan und bis heute keine Antwort bekommen :(

Ich habe auch schon stundenlang hier im Forum gelesen, aber auch keine Antworten gefunden. Zuerst versuche ich immer schon, auf eigenen Wegen das zu finden, was ich suche, aber in diesem Fall komme ich einfach nicht weiter.

Vielleicht liest ja beckersmom das hier und kann helfen ?! :)

Liebe Grüße, Ninja
 
Hi Angel,

danke für den Tip - aber das habe ich schon vor etlichen Tagen getan und bis heute keine Antwort bekommen :(

Vielleicht liest ja beckersmom das hier und kann helfen ?! :)

Liebe Grüße, Ninja

Hallo Ninja,

ich sehe nur eine Möglichkeit - der behandelnde TA bestätigt, dass der Hund zur Zeit zu krank ist für den Test. Damit müsste eine Fristverlängerung erreicht werden können.

Dazu können Dir aber auch die versierten Anwälte von Hund-und-Halter e.V. Auskunft erteilen.

Vielleicht ist Beckersmom ja in Urlaub.
 
Hallo Pocke,

danke für Deine Antwort - das Beckersmom in Urlaub sein kann - da hast Du natürlich recht!

Ja, sozusagen ein Attest anbei legen über die Schilddrüsenerkrankung und das dadurch keine vernünftige Beurteilung des Tieres derzeit möglich ist, das war auch schon mein Plan...
Ich wollte halt mal genau wissen, wie ich mich verhalten kann, soll, darf....ich habe auch schon mit Anwalt Hanske Kontakt gehabt - leider war seine Auskunft sehr dürftig und ging auch nur in die Richtung des Attestes....sollte ich keine Verlängerung bekommen: was dann?
Zumindest werde ich dann gleich wieder Herrn Hanske anrufen...

In Brüssel regeln die, als wenn es sonst nix zu tun gäbe, wie lang oder krumm eine Banane oder Gurke sein darf...aber so etwas hier kann nicht mal BUNDESEINHEITLICH und sinnvoll geregelt werden???

Naja...wir werden sehen, was bei raus kommt...

Gute Nacht, Ninja
 
für eine konkrete Antwort benötigt ein RA mehr als nur telefonische Kontaktaufnahme - er braucht den bisherigen Schriftverkehr - das kostet dann natürlich auch Geld, wäre aber der sicherste Weg vor der gesetzten Frist noch etwas zu erreichen.
 
Man könnte Beckersmom ja auch mal versuchen tel. zu kontaktieren.
Adresse hier:


Oder man ruft bei Hr. Weidemann an.
2. Vorsitzender und Rechtsanwalt (DER Rechtsanwalt für alles rund ums Thema Listenhunde).
Adresse hier:
 
Ich bin weder in Urlaub noch hab ich irgendeine Anfrage bekommen !
 
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