Ninja
10 Jahre Mitglied
Hallo Leute,
nachdem irgendwie niemand in Lage zu sein scheint, mir mal genau zu sagen, wie es sich in HESSEN verhält, meine Frage hier:
Ca. Mitte Mai ist eine Anzeige beim Ordnungsamt eingegangen gegen meinen Hund aufgrund eines Schnapp-UNfalls am 8.5.09.
Ich habe dann Anfang Juni beim Ordnungsamt dazu Stellung genommen und die Dame setzte mir eine Frist für den Wesenstest/Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes bis Ende Juni.
Mein Hund ist ein Labrador-Rhodesian-Mix von mittlerweile 5 Jahren. Ich hatte ihn mit damals 9 Monaten aus dem Tierheim und er hatte schon eine Geschichte. Er hat offenbar eine sehr schlechte, oder besser gar keine, Prägephase/Sozialisierung. Jedenfalls ist ihm vieles unbekannt und er ist sehr unsicher.
Es hat sich schon vieles verbessert, aber bei kleinen Kindern oder unsicheren Leuten kann es eben sein, daß er schnappt.
Der Schnapp-Unfall kam aber anders zustande: eine Frau ging bei uns vorbei und nahm dann ihren Hund auf den Arm. Er sprang ziemlich sicher nur nach dem Hund, denn er greift keine Leute an, die Frau hat vielleicht geschlagen oder getreten und als sie sich wegdrehte, erwischte er sie am Arm ( ist eine super-kurzgeschrumpfte Fassung der Geschichte wegen Platz )
Ich bin seit Anfang Juni bei einer Hundetherapeutin und auch ist Lobo in tierärztlicher Behandlung, weil er eine extreme Schilddrüsenunterfunktion hat ( seltsamerweise war er nie eine "Schlaftablette " ).
In den ganzen 5 Jahren ist der Hund nie aufgefallen und ist auch nicht aggressiv - nichtsdestotrotz sollen wir nun einen Wesenstest machen.
Aber den würde er zur Zeit nicht bestehen, weil er eben manchmal schnappt und wegen der Unsicherheit,e tc. Wir arbeiten ja dran, brauchen aber Zeit.
Im Internet lese ich ganz unterschiedliche Versionen: mal hat man 3 Monate Zeit und kann dann auch Verlängerung beantragen - mal setzt das OA die Frist.
Aber 4 Wochen ist ja wohl ein Witz...
Wisst ihr nun, wie genau sich das in Hessen verhält? Ist mein OA im Recht mit den 4 Wochen und muss ich nun einen auf "vorläufige Erlaubnis wegen Krankheit, etc - bitte, bitte" machen oder habe ich tatsächlich 3 Monate und kann dann verlängern? Was passiert, wenn ich keinen Wesenstest mache entgegen der Auflagen? ( ich meine außer, daß er vielleicht eben ständig mit Leine und Maulkorb laufen muss offiziell )..kann man uns sozusagen dazu zwingen, indem man mir dann den Hund wegnimmt?
Alle Anforderungen sind ansonsten positiv und erfüllt ( Führungszeugnis, Haftpflicht, Chip, etc. )
Lobi hat, auch laut meiner Therapeutin und Trainerin, keinerlei Probleme im Grundgehorsam. Aber eben seine Angst, Schreckhaftigkeit, und reserviertheit gegenüber Fremden und daraus eventuell folgendes Schnappen müssen noch bearbeitet werden. Er macht ja auch Fortschritte beim Training, aber es dauert eben....
Ihr sollt aber wissen: ich möchte den WT ja machen und sogar weiter machen mit BH und Obedience oder so...ich brauche nur eben ZEIT...
Ich will morgen eine Antwort ans OA geben, und weiß eben nicht wirklich, wie mein Recht aussieht und dementsprechend was ich schreiben soll...
Könnt ihr mir helfen?
Vielen lieben Dank im Voraus.
Ninja und Lobi
nachdem irgendwie niemand in Lage zu sein scheint, mir mal genau zu sagen, wie es sich in HESSEN verhält, meine Frage hier:
Ca. Mitte Mai ist eine Anzeige beim Ordnungsamt eingegangen gegen meinen Hund aufgrund eines Schnapp-UNfalls am 8.5.09.
Ich habe dann Anfang Juni beim Ordnungsamt dazu Stellung genommen und die Dame setzte mir eine Frist für den Wesenstest/Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes bis Ende Juni.
Mein Hund ist ein Labrador-Rhodesian-Mix von mittlerweile 5 Jahren. Ich hatte ihn mit damals 9 Monaten aus dem Tierheim und er hatte schon eine Geschichte. Er hat offenbar eine sehr schlechte, oder besser gar keine, Prägephase/Sozialisierung. Jedenfalls ist ihm vieles unbekannt und er ist sehr unsicher.
Es hat sich schon vieles verbessert, aber bei kleinen Kindern oder unsicheren Leuten kann es eben sein, daß er schnappt.
Der Schnapp-Unfall kam aber anders zustande: eine Frau ging bei uns vorbei und nahm dann ihren Hund auf den Arm. Er sprang ziemlich sicher nur nach dem Hund, denn er greift keine Leute an, die Frau hat vielleicht geschlagen oder getreten und als sie sich wegdrehte, erwischte er sie am Arm ( ist eine super-kurzgeschrumpfte Fassung der Geschichte wegen Platz )
Ich bin seit Anfang Juni bei einer Hundetherapeutin und auch ist Lobo in tierärztlicher Behandlung, weil er eine extreme Schilddrüsenunterfunktion hat ( seltsamerweise war er nie eine "Schlaftablette " ).
In den ganzen 5 Jahren ist der Hund nie aufgefallen und ist auch nicht aggressiv - nichtsdestotrotz sollen wir nun einen Wesenstest machen.
Aber den würde er zur Zeit nicht bestehen, weil er eben manchmal schnappt und wegen der Unsicherheit,e tc. Wir arbeiten ja dran, brauchen aber Zeit.
Im Internet lese ich ganz unterschiedliche Versionen: mal hat man 3 Monate Zeit und kann dann auch Verlängerung beantragen - mal setzt das OA die Frist.
Aber 4 Wochen ist ja wohl ein Witz...
Wisst ihr nun, wie genau sich das in Hessen verhält? Ist mein OA im Recht mit den 4 Wochen und muss ich nun einen auf "vorläufige Erlaubnis wegen Krankheit, etc - bitte, bitte" machen oder habe ich tatsächlich 3 Monate und kann dann verlängern? Was passiert, wenn ich keinen Wesenstest mache entgegen der Auflagen? ( ich meine außer, daß er vielleicht eben ständig mit Leine und Maulkorb laufen muss offiziell )..kann man uns sozusagen dazu zwingen, indem man mir dann den Hund wegnimmt?
Alle Anforderungen sind ansonsten positiv und erfüllt ( Führungszeugnis, Haftpflicht, Chip, etc. )
Lobi hat, auch laut meiner Therapeutin und Trainerin, keinerlei Probleme im Grundgehorsam. Aber eben seine Angst, Schreckhaftigkeit, und reserviertheit gegenüber Fremden und daraus eventuell folgendes Schnappen müssen noch bearbeitet werden. Er macht ja auch Fortschritte beim Training, aber es dauert eben....
Ihr sollt aber wissen: ich möchte den WT ja machen und sogar weiter machen mit BH und Obedience oder so...ich brauche nur eben ZEIT...
Ich will morgen eine Antwort ans OA geben, und weiß eben nicht wirklich, wie mein Recht aussieht und dementsprechend was ich schreiben soll...
Könnt ihr mir helfen?
Vielen lieben Dank im Voraus.
Ninja und Lobi