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honeybee

10 Jahre Mitglied
Nabend in die Runde

Lange Zeit habe ich mich mit dem Thema gar nicht mehr beschäftigt, doch seit ein paar Tagen durchforste ich das www

2000 wurde die Steuersatzung geändert und dort werden direkte Rassen benannt, für die ein erhöhter Steuersatz zum tragen kommt. Die Möglichkeit durch Wesenstest den normalen Satz zu erzielen wird darin ausgeschlossen.
Ich war heute auf der Gemeinde und habe mich erkündigt, ob es in dem Zeitraum irgend eine Änderung gab.
Gab es nicht, die Steuersatzung ist so noch gültig.
Nachzulesen ist die Steuersatzung hier

Nun wurde aber in Thüringen am 20.9.2003 eine neue
ThürGefHuVO heraus gegeben. Dort wird, nicht wie in unserer Gemeinde, nicht von Kampfhunden gesprochen.


Nachzulesen Hier

Irgendwie blicke ich da zur Zeit nicht richtig durch. Einerseits wird gesagt, es gibt keine Rasseliste, anderer Seits taucht diese in unserer Steuersatzung auf.

Hat beides miteinander nix zu tun oder woran liegt es?

Über Licht im Dunkeln würde ich mich sehr freuen.


LG
Jana
 
  • 24. Mai 2024
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Hi honeybee ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 30 Personen
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Ich habe dazu eben was gefunden


Quelle:

Wo kann man nachschauen, sofern man das kann, ob das Urteil nun rechtskräftig ist?
 
hallo

also ich kann dir nur sagen das ich, nachdem ich die sachkunde nachweisen konnte und die BH gemacht habe,keinerlei höhere steuern zahlen mußte.

aber jede gemeinde oder stadt kann das leider so bestimmen wie sie es wollen
 
aber jede gemeinde oder stadt kann das leider so bestimmen wie sie es wollen

Das ist eben DAS, was ich leider nicht so verstehe.
Ich dachte, es gibt in Thüringen keine Rasseliste mehr und ein Hund wird nur erhöht eingestuft, sofern sich eine Gefährlichkeit ergibt.

Liege ich da jetzt auf dem Holzweg?

LG
Jana
 
beziehen sie die gemeinde/stadtväter nicht auf das bundesgesetz und da wird doch unseren sofarollen die gefährlichkeit angelastet?
 
Genau das versuche ich ja zu hinterfragen.....
Leider gibt es keine Antworten darauf.
 
beziehen sie die gemeinde/stadtväter nicht auf das bundesgesetz und da wird doch unseren sofarollen die gefährlichkeit angelastet?

Nein das ist Quatsch.

Hundesteuer und Hundegesetz sind 2 Paar Schuhe.
Ein Bundesland muß keine Hundeverordnung haben, kann aber trotzdem für div. Hunde eine hohe Steuer verlangen.
Wenn die Gemeinde heute sagt: So, ab morgen kostet auch der Pudel 500 Euro Steuer, dann kostet eben auch ein Pudel 500 Euro Steuer.
Das kann jede Gemeinde machen, wie sie lustig ist.
 

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