Hallo nichte.
In NRW werden die 3 Jahre nur anerkannt, wenn man nachweislich Hundehalter eines 40/20-Hundes gewesen ist.
Ansonsten ist die Sachkunde derzeit für
a) 40/20-Hunde bei einem von der Tierärztekammer autorisierten Tierarzt durchzuführen
(Liste autorisierte Tierärzte Nordrhein:
Liste autorisierte Tierärzte Westfalen-Lippe:
(pdf-Datei für Acrobat-Reader)
b) Liste 1-Hunde beim Veterinäramt
c) bei Liste 2-Hunde beinhaltet der Wesenstest zur Leinen- & Maulkorbbefreiung die Sachkunde automatisch.
Ansonsten wie bei Liste 1-Hunde beim Veterinäramt.
Beide Sachkundetests sind auf unserer Homepage ald Download vorhanden.
Hoffe, es hilft dir weiter.
WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.
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