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Dagmar

20 Jahre Mitglied
Nachdem ich jetzt schon überall und nirgends und kreuz und quer gesucht und nicht wirklich was gefunden habe, frage ich jetzt doch mal hier.

Wieviele dieser über 100 Fragen im Sachkundenachweis muss man eigentlich richtig beantworten, um ihn zu bestehen? Dazu habe ich irgendwie nichts gefunden, würde mich aber schon mal interessieren. Weiß hier vielleicht jemand was dazu?

Die andere Frage ist, wie das denn mit der Maulkorbbefreiung ist. Muß die jeder, der den Hund ohne Maulkorb führen will, einzeln machen, oder hat der Hund, wenn er die Maulkorbbefreiung mit einer Person geschafft hat, diese dann generell? Dazu habe ich bisher auch nur absolut gegensätzliche Aussagen gefunden

Den Test zur Leinenbefreiung muss ja wohl jeder, der den Hund ohne Leine führen will, einzeln machen, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, aber bei der Maulkorbbefreiung blicke ich da echt nicht durch.

So, warte jetzt einfach mal auf eure Antworten und entschuldige mich, falls ich hier jetzt nur Müll geschrieben haben sollte, einfach mal damit, dass ich vorher versucht hatte, mich durch die Gesetzestexte zu wühlen und dass das bei mir immer dazu führt, dass ich fürchte, unter völliger Verblödung zu leiden
 
  • 30. April 2024
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Hi Dagmar ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi,
also ich weiß, dass jeder der einen Sachkundenachweis hat meinen kleinen ohne Maulkorb führen darf (da er ja die Befreiung hat). Also meine Freundin hat die maulkorbbefreiung nicht gemacht und darf den kleinen auch ohne MK führen
Bei dem Sachkundenachweis hab ich noch so in Erinnerung, dass du 95 richtig haben musst (bin mir aber nicht mehr ganz sicher).
Und Leinenbefreiung das stimmt, jeder der ihn ohne Leine führen möchte, muss den Test machen
Hoffe das hat dir einbißchen geholfen
 
Ach ja, du kannst dir im Net diesen Sachkundenachweis auch downloaden, also die Stadt Bonn bietet das zumindest an, bestimmt auch andere Städte.
Ist echt nicht schwer, wenn man einbißche ahnung von Hunden hat ( und das hoffe ich doch) , also keine Angst, der ist absolut machbar
 

Danke erstmal für die superschnelle Antwort
Das mit der Maulkorbbefreiung wäre ja schonmal was, dann bräuchte man ja wenigstens das schon mal nicht doppelt und dreifach *freu*


Hab` mir da auch schon was runtergeladen, weiß allerdings leider die Quelle nicht mehr.

Daß wir ein bißchen Ahnung von Hunden haben, hoffe ich doch, auch wenn unsere beiden keine "sogenannten" Kampfis waren. Aber da zu der Erfahrung mit unseren beiden verstorbenen Hunden ja immerhin noch die Erfahrung mit diversen Tierheimhunden (und da auch nicht nur mit den einfachsten) in der Zeit von 1993 bis ca. 2001 hinzukommt, hoffe ich mal, dass die gewonnenne Erfahrung reichen würde, den Test zu bestehen.
 
Wieviele Fragen im Test richtig beantwortet werden müssen, weiß ich leider auch nicht mehr, aber das kann das kannst du sicherlich beim Vetamt erfragen.

Zur Maulkorbbefreiung: Jeder der den Hund "ohne" führen will, muss mit ihm den Test machen.

Hier mal ein Auszug aus den Verwaltungsvorschiften:


3 Zu § 5 Abs. 3 (Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht)

5.3.1 § 5 Abs. 3 Satz 1 eröffnet der Halterin oder dem Halter eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit, eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht zu beantragen. Aufsichtspersonen, die den Hund ebenfalls ohne Leine oder Maulkorb ausführen wollen, müssen mit dem Hund ebenfalls eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolvieren oder in die Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin oder dem Halter einbezogen werden.
 
Das mit der Maulkorbbefreiung wollte ich auch so sagen. Es war wohl mal anders, ist aber mittlerweile so, dass jeder der mit dem Hund ohne Maulkorb und Leine laufen will eine Verhaltensprüfung (Wesenstest) machen muss.
 

Das mit der Maulkorbbefreiung wollte ich auch so sagen. Es war wohl mal anders, ist aber mittlerweile so, dass jeder der mit dem Hund ohne Maulkorb und Leine laufen will eine Verhaltensprüfung (Wesenstest) machen muss.

Oh Mann, das macht ja richtig Mut. Also doch praktisch alles doppelt und dreifach

*ironieon* Fehlt ja eigentlich nur noch, dass jeder, der mit dem Hund laufen will, ihn erstmal selber versichern muss, jeder muss `nen eigenen Chip im Hund haben usw.*ironieoff*

Sorry für die ironische Bemerkung, aber je mehr man sich mit den Voraussetzungen für die Haltung von Anlage 1 oder 2 - Hunden beschäftigt, desto mehr schwillt einem der Hals.
 
Also mein Test für den Sachkundenachweis hatte keine 100 Fragen und ich hab auch ein-zwei falsch beantwortet. Die Amts-vet hat gesagt, dabei käme es dann nicht unbedingt auf die Menge der Fragen an, sondern eher auf die Fragen selbst an, welche man falsch beantwortet hat.

z.B. sind da ja auch Fragen bei, welche man nur benötigt, wenn man z.B. selber züchten will. Wenn man diese falsch beantwortet wiegt das nicht so schwer, als wenn man die Körpersprache des Hundes nicht zu lesen weiß.

Zu der Maulkorbbefreiung ist das bei uns auch so: Alles doppelt und dreifach...
 
Ich hatte auch keine 100 Fragen zu beantworten, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, waren es 2 DIN A4 Seiten mit Auswahl zum ankreuzen und Abbildungen.

Ich hatte auch 1 oder 2 Antworten falsch, wobei eine von der Veterinärin als falsch erklärt wurde, die ich laut Internetfragebogen richtig beantwortet hatte.
 
Ja, ich erinner mich. so eine hatte ich auch... beim lernen kam mir die antwort eigentlich auch total unlogisch vor, also hab ichs auswendig gelernt. und dann wars beim Test doch andersrum... Aber ich weiß nicht mehr, welche Frage das war.
 
Ich weiss es noch, es ging um die Mimik der Hunde bei diversen Zuständen wie Angst, Agressivität etc.

Hundertpro weiss ich jetzt nicht um welche Abbildung es sich handelte, ich meine aber die mit den angelegten Ohren und eingezogener Rute.
 
Die Maulkorbbefreiung war früher "Hundebezogen" LHundV, heute ist sie "Hundeführerbezogen" (und zwar seit 2004 LHundG). Jeder, der den Hund ohne MK führen möchte muss auch einen Verhaltenstest mit dem Hund absolvieren.

Bei dem Test habe ich damals (2001) gefragt, wieviele Fehler ich mir hätte erlauben können "Hauptsache 50% sind richtig" , hieß es. Die schafft man ja wohl locker......
 
Also ich kannte das bisher auch nur so das es reichte, wenn der Hundesitter oder jemand anderes außer mir mit Boy gehen wollte einen Sachkundenachweiß brauchte und nicht noch den WT mit dem Hund machen mußte....tz.....das is echt krass...
galt das denn dann auch noch, wenn man den WT mit dem Hund vor 2004 gemacht hatte?
 
Spazieren gehen mit dem Sachkundenachweis ist ja erlaubt, nur nicht das Ableinen und Maulkorb abziehen.
 
Ups ja man....klar...aber mein Hundesitter hat nie nen MK aufgetan....und Boy auch von der Leine gelassen....den MK hatte ich nach bestandenem WT eh entsorgt....Und mir wurde das damals so so gesagt das es halt reicht ....
 
Ups ja man....klar...aber mein Hundesitter hat nie nen MK aufgetan....und Boy auch von der Leine gelassen....den MK hatte ich nach bestandenem WT eh entsorgt....Und mir wurde das damals so so gesagt das es halt reicht ....
Bis zum LHundG 2004 war das ja auch erlaubt, danach leider nicht mehr....ist ja jetzt auch egal, Atze ist ja ein Zwerg und den betrifft das nicht
 

Weiß denn vielleicht auch noch jemand von euch, wie das in Seppels Rudel`s Beitrag von mir rot markierte zu verstehen ist? Bedeutet das dann, dass z.B. zwei oder drei Leute gemeinsam gleichzeitig mit dem Hund die Prüfung machen, statt jeder einzeln, oder wie ist das nun wieder zu verstehen

Puuh, je mehr ich mich mit der Sache beschäftige, desto mehr qualmt mir der Kopf
 
So in etwa Dagmar: du gehst mit der anderen Person dort hin und zwischendurch wird dann mal gewechselt zB bei einem Teil, wo man den Hund befummeln muss machst du dasund dann bei der Konfrontation mit zB einem Jogger führt deine Begleitung den Hund.
 

Uuuiihhh, danke für die superschnelle Antwort, Petra.

Das wäre ja immerhin schon mal was, wenn nicht jeder einzeln da antanzen muss *freu*
 

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