Hi,
also ich weiß, dass jeder der einen Sachkundenachweis hat meinen kleinen ohne Maulkorb führen darf (da er ja die Befreiung hat). Also meine Freundin hat die maulkorbbefreiung nicht gemacht und darf den kleinen auch ohne MK führen
Bei dem Sachkundenachweis hab ich noch so in Erinnerung, dass du 95 richtig haben musst (bin mir aber nicht mehr ganz sicher).
Und Leinenbefreiung das stimmt, jeder der ihn ohne Leine führen möchte, muss den Test machen
Hoffe das hat dir einbißchen geholfen
Ach ja, du kannst dir im Net diesen Sachkundenachweis auch downloaden, also die Stadt Bonn bietet das zumindest an, bestimmt auch andere Städte.
Ist echt nicht schwer, wenn man einbißche ahnung von Hunden hat ( und das hoffe ich doch), also keine Angst, der ist absolut machbar
Wieviele Fragen im Test richtig beantwortet werden müssen, weiß ich leider auch nicht mehr, aber das kann das kannst du sicherlich beim Vetamt erfragen.
Zur Maulkorbbefreiung: Jeder der den Hund "ohne" führen will, muss mit ihm den Test machen.
Hier mal ein Auszug aus den Verwaltungsvorschiften:
3 Zu § 5 Abs. 3 (Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht)
5.3.1 § 5 Abs. 3 Satz 1 eröffnet der Halterin oder dem Halter eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit, eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht zu beantragen. Aufsichtspersonen, die den Hund ebenfalls ohne Leine oder Maulkorb ausführen wollen, müssen mit dem Hund ebenfalls eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolvieren oder in die Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin oder dem Halter einbezogen werden.
Das mit der Maulkorbbefreiung wollte ich auch so sagen. Es war wohl mal anders, ist aber mittlerweile so, dass jeder der mit dem Hund ohne Maulkorb und Leine laufen will eine Verhaltensprüfung (Wesenstest) machen muss.
Spazieren gehen mit dem Sachkundenachweis ist ja erlaubt, nur nicht das Ableinen und Maulkorb abziehen.Also ich kannte das bisher auch nur so das es reichte, wenn der Hundesitter oder jemand anderes außer mir mit Boy gehen wollte einen Sachkundenachweiß brauchte und nicht noch den WT mit dem Hund machen mußte....tz.....das is echt krass...
galt das denn dann auch noch, wenn man den WT mit dem Hund vor 2004 gemacht hatte?
Bis zum LHundG 2004 war das ja auch erlaubt, danach leider nicht mehr....ist ja jetzt auch egal, Atze ist ja ein Zwerg und den betrifft das nichtUps ja man....klar...aber mein Hundesitter hat nie nen MK aufgetan....und Boy auch von der Leine gelassen....den MK hatte ich nach bestandenem WT eh entsorgt....Und mir wurde das damals so so gesagt das es halt reicht ....
Jepp, so ist es und so handhabe ich es auch seit Jahren!Und mir wurde das damals so so gesagt das es halt reicht ....
Zur Maulkorbbefreiung: Jeder der den Hund "ohne" führen will, muss mit ihm den Test machen.
Hier mal ein Auszug aus den Verwaltungsvorschiften:
3 Zu § 5 Abs. 3 (Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht)
5.3.1 § 5 Abs. 3 Satz 1 eröffnet der Halterin oder dem Halter eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit, eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht zu beantragen. Aufsichtspersonen, die den Hund ebenfalls ohne Leine oder Maulkorb ausführen wollen, müssen mit dem Hund ebenfalls eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolvieren oder in die Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin oder dem Halter einbezogen werden.
So in etwa Dagmar: du gehst mit der anderen Person dort hin und zwischendurch wird dann mal gewechselt zB bei einem Teil, wo man den Hund befummeln muss machst du dasund dann bei der Konfrontation mit zB einem Jogger führt deine Begleitung den Hund.