hellraiser
10 Jahre Mitglied
oh man lies die verordnung. nein wir haben die leinenbefreiung nicht weil unsere gemeinde sie grundsätzlich nicht erteilt. und wenn die die verordnung gründlich durchliest stehen da solche sachen drin "örtliche ausnahmen kommen in betracht für hundeauslaufflächen, zeitlich und örtlich begrenzt für hundeplätze um eine prüfungsteilnahme zu ermöglichen etc....
du bist nicht allwissend....und in der regel haben die hunde aus bawü den test. meiner kam mit test zu mir, der meiner eltern auch.
du bist nicht der nabel der welt. nur weil es bei dir so lief, heißt es nicht dass es immer so läuft und immer so verfahren wird. dadurch dass in der verordnung oft auch wischiwaschi drin steht wie "kommt in betracht" etc...heißt das noch lange nicht das immer nach schema f verfahren wird. die ordnungsämter haben alle ne menge spielraum.
und noch was aggressiv brauchst mir nicht kommen!
und kontakte zu den prüfern haben wir auch. mein mann ist polizist, so what!
du bist nicht allwissend....und in der regel haben die hunde aus bawü den test. meiner kam mit test zu mir, der meiner eltern auch.
du bist nicht der nabel der welt. nur weil es bei dir so lief, heißt es nicht dass es immer so läuft und immer so verfahren wird. dadurch dass in der verordnung oft auch wischiwaschi drin steht wie "kommt in betracht" etc...heißt das noch lange nicht das immer nach schema f verfahren wird. die ordnungsämter haben alle ne menge spielraum.
und noch was aggressiv brauchst mir nicht kommen!
und kontakte zu den prüfern haben wir auch. mein mann ist polizist, so what!