Frage zu einem privaten Verkauf

Naja aber in Punkt 5 steht ja, der Verkäufer muss nachweisen, dass das Gerät bei Übergabe einwandfrei war. Das war es ja, sogar laut Aussage der Käuferin, die das Gerät nach der Übergabe ein paar mal getestet hat...
Seh ich zumindest so, genaueres kann aber da nur ein Anwalt sagen...
 
Hab meinen Anwalt nicht mehr bekommen. Oder er geht nicht ran.
Mich ärgert das Ganze maßlos.
Vor allem hab ich für so einen Driss keine Zeit.

Ich hatte so einen Fall auch mal, mit einem Schokobrunnen. Da fehlte die Transportschnecke. Konnte das Ding somit nicht gebrauchen, hat auch alles nichts genützt, auch eBay einschalten nichts. Lief blöderweise nicht über Paypal, hatte somit Geld für einen nicht funktionierenden Schokobrunnen ausgegeben. Pech gehabt.
Ich warte jetzt erstmal, ob von ihrem Anwalt was kommt oder nicht. Kann sie eh lang drauf warten, bin Dienstag 2 Wochen im Krankenhaus ;)
Deswegen hab ich für so einen Müll auch keine Zeit. Dann hat sie davon auch nichts.
Ich muss mich nicht beleidigen lassen, ich war die ganze Zeit nett zu ihr und habe ihr angeboten das Ding zu entsorgen. Aber das will sie ja jetzt auch nicht mehr. Dann kann ich ihr auch nicht helfen.
Für mich hat die Dame (sorry) einen Knall!
 
Wie konnte ich es anders ahnen, eine Mail von der Dame ;)

also nochmals.....ich hatte ihnen gesagt das der fernseher sehr gefährlich ist und wir hatten abgemacht das er gestern zurück gegeben werden könnte.kam ja nichts von ihnen.logischerweise wollte ich mein geld zurück.und nun wird mir gesagt das ich den fernseher abgeben kann aber mein geld nicht zurück bekomme.ich habe mir natürlich gedacht das sie ihn dann nicht nochmal reinstellen weil mir ist sowas schon wichtig da ich selber kinder habe und mir um sowas sehr sorgen mache.ich bin für eine einigung ohne anwalt was so bis gestern auch besprochen worde.und wenn man echt unter strom steht und schreibt wie vom teufel geritten ist es klar das auch schreibfehler passieren.also was das angehet nehme ich mir auch gar nichts an denn ich weiß um meine schulbildung bescheid!

ENDE!
Achso, jetzt will sie es ohne Anwalt klären. Ist die Frau Schizophren?!
 
Ich schüttel bei den "Schlagabtausch" zwischen euch BEIDEN den Kopf...In solchen Briefen hat nichts privates verloren. Es ist ein Geschäft abgeschlossen worden. Der Austausch darüber sollte knapp und sachlich bleiben.
 
Das ist Kinderkac*e hoch zehn :unsicher:

Ich hätte der niemalsnicht zurückgeschrieben, sondern auf Post von ihrem Herrn Anwalt gewartet. Da wäre nix gekommen....
So hast ihr nur Kanonenfutter geliefert.....
 
Hi,

wie die Rechtslage ist, weiss ich nicht.
Aber ... Du schreibst Du hast eine Rechtschutzversicherung.
Warum sich eine sinnlose Schlacht (die ggf. nach hinten los geht) mit der Dame geben???
Ich würde ihr unverzüglich schriftlich (Post, Einschreiben) mitteilen, daß Du den Fall mit Deinem Anwalt besprichst. Jetzt ist eh Wochenende und sowieso nichts zu machen. Montag Anwalt anrufen. Wenn der nicht zur Verfügung steht ... es gibt 1000de andere.
Bis dahin Funkstille und Ruhe bewahren.
 
Ignoriere die Frau einfach.
Es ist totaler Blödsinn was sie schreibt.
Es geht ja darum, ob der Fernseher schon kaputt war, als du ihn gebracht hast. Und selbst wenn es so war, dann liegt sie in der Beweispflicht DIR nachzuweisen, dass du von einem Defekt gewusst hast. Und das wäre schon bei einem Kauf unter Profis sehr schwierig.
Bei einem Privatkauf fast unmöglich.
 
Ignoriere die Frau einfach.
Es ist totaler Blödsinn was sie schreibt.
Es geht ja darum, ob der Fernseher schon kaputt war, als du ihn gebracht hast. Und selbst wenn es so war, dann liegt sie in der Beweispflicht DIR nachzuweisen, dass du von einem Defekt gewusst hast. Und das wäre schon bei einem Kauf unter Profis sehr schwierig.
Bei einem Privatkauf fast unmöglich.

Boh. Erzähl ich heute mal wieder Mist.
Bei Profis: §476 BGB Innerhalb von 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Verkäufer. (ob das bei Privatverkauf so ist würde ich stark bezweifeln; steht ja auch bei ebay immer keine Garantie, keine Rücknahme)
 
"besprochen worde"- herrlich:love:


Ignorier die Frau einfach - ich mein, ich verstehe, dass sie nen "Schock" hatte, als der "neue" Fernsehr plötzlich in Flammen aufging (und ist das selbst vor 2 Wochen bei unserem passiert - von jetzt auf gleich, ohne Transport etc - es machte Peng, Bild war weg und es fing an zu rauchen:uhh:) aber so ist das nunmal bei Röhrenfernsehern, das passiert halt ohne, dass man es vorausahnen kann.

Vielleicht ist sie wirklich psychisch etwas labil und braucht jetzt jemandem, an dem sie sich abreagieren kann;) (die Unterstellungen und Sinneswandel sind ja doch etwas... sonderbar)

Also: einfach ignorieren, ich denk, dann gibt die auch Ruhe - ansonsten soll sie sich halt nen Anwalt nehmen:D


*wobei ich als Aussenstehende das doch sehr amüsant finde, was du hier so schreibst, also mach weiter:lol:*


vor allem dürfte der Fernseher jetzt nicht mehr gefährlich sein, weil er gar nicht mehr angehen sollte - also, selbst wenn du böse, ihn an kleine Kinder weiterverkaufen solltest, sollte da gar nichts mehr passieren, weil das Gerät eben tot ist... ist zumindest bei uns so
 
Hier noch mal auf einen Jura Forum:
Gewährleistungsansprüche können bei einem Kauf privat-von-privat nur für solche Mängel geltend gemacht werden, die bei Gefahrübergang auf den Käufer (d.h. bei der Kaufsache) bereits vorhanden waren. Mängel die später auftauchen unterliegen nicht der Gewährleistung. Der Käufer muss deshalb nachweisen, dass die geltend gemachten Mängel bereits bei der der Kaufsache vorhanden waren. Gelingt ihm dies nicht, so sind Ansprüche aus Gewährleistung ausgeschlossen. Eine Beweislastumkehr wie beim Kauf privat-von-unternehmer gibt es hier nicht. Gartantieansprüche, die für eine bestimmte Zeit Mangelfreiheit versprechen sind vom Gesetz her ebenfalls nicht vorgesehen.

 
nun, ich les mal nicht alle beiträge aber wie sage ich es nett. also wirklich streiten würde ich mich mit der dame nicht.

pete
 
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