Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitungund öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzungin ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere,wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichungin einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,