Hallo Wilfried,
ja in Hessen laufen einige Klagen, es dürften so an die 30 Stück sein.
Die erste VO unseres "Puffier" mußte er kurz vorm Gerichtstermin zurücknehmen, sonst hätte man sie einkassiert. Seine 2. VO wurde 3 Wochen nach Inkrafttreten im Eilverfahren in einigen wichtigen Punkten durch einen nicht anfechtbaren Eilbeschluß außer Kraft gesetzt.Es gibt hier für Hunde mit Wesenstest keinen Maulkorbzwang mehr, keinen Kastrationszwang, keinen Chip (obwohl der doch gut ist) und kein berechtigtes Interesse, das nachgewiesen werden muß. Für 12 Hunderassen entfallen nach Wesenstest sämtliche Auflagen!
Das mit der älteren Dame aus Hofheim kann man sehen wie man will - aber das war Sache des OA. Und so ganz unschuldig war die alte Dame nun auch wieder nicht!
Puffier weiß, daß er es mit einem Hundegesetz, in dem Hunderassen aufgezählt werden, verdammt schwer haben wird. Die Grünen sind dagegen, die FDP ist dagegen und die SPD ist auch nicht mehr so davon überzeugt (trotz Bundesgesetz).Und selbst aus den eigenen Reihen bekommt er Kritik.
Die hess. Klagen werden Ende August/Anf. Sept. verhandelt - und zwar wird der Termin ganztägig angesetzt.
Dafür, daß wir anfangs eine der schärfsten VO's hatten (nämlich, daß kein Hund genehmigt werden durfte) wurde doch schon einiges erreicht, oder?
Kriege werden auch nicht an einem Tag gewonnen
Beckersmom
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