n den Vorstand und alle Mitglieder des "Tierschutzvereins Berlin und
Umgebung - Corporation e. V."
Antrag zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
Gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung des Tierschutzvereins Berlin und Umgebung -
Corporation e. V. fordern wir eine außerordentliche Mitgliederversammlung.
Der Vorstand hat diese binnen 4 Wochen nach Antragseingang einzuberufen.
Die Mitgliederversammlung möge folgendes beschließen:
1. Der Vorstand des Tierschutzvereins Berlin und Umgebung - Corporation
e.V. soll sich in einem offenen Brief an das Innen- und
Landwirtschaftsministerium von der "Petition an die Minister Funke und
Schily: Für ein bundeseinheitliches Heimtiergesetz zum Schutz von Mensch
und
Tier" distanzieren, sowie erklären, daß die darin enthalten Punkte 1
(Importverbot für bestimmte Rassen) und 2 (Zuchtverbot dieser Rassen)
nicht
im Sinne des Tierschutzes sind.
2. Der Tierschutzverein Berlin und Umgebung - Corporation e. V., der
Träger
des Tierheims Lankwitz ist, soll den Aufnahmestop für einzelne
Hunderassen,
wie vom Deutschen Tierschutzbund gefordert, nicht nachkommen.
Begründung:
Zu:
1. In der Petition wird festgestellt, daß sich in den letzten Wochen
tragische Vorfälle mit gefährlichen Hunden gehäuft haben. Diese
Feststellung ist nachweislich falsch. Lediglich die hysterische
Berichterstattung in den Medien suggeriert dies. Das geforderte Import-
und Zuchtverbot bestimmter Hunderassen zum Schutz der Menschen vor
gefährlichen Hunden ist nicht Tierschutzrelevant (vgl. § 2 der Satzung).
Darüber hinaus ist zu bemängeln, daß in der Petition die "bestimmten
Rassen" nicht näher definiert sind. Das im Zusammenhang mit Zuchtverboten
häufig genannte Gutachten zur Auslegung von § 11b des TSchG mit der darin
enthaltenen Ausführung über die Hypertrophie des Aggressionsverhaltens
ist, insbesondere durch den Einfluß der sog. Redlich-Studie,
wissenschaftlich nicht haltbar. Ferner wird ein Import- und Zuchtverbot
einzelner Hunderassen die Menschen nicht besser vor gefährlichen Hunden
schützen. Auch ist die Vorstellung illusorisch, dadurch den Bestand in den
Tierheimen zu verringern, wenn im Gegenzug vermehrt Hunde
aus ausländischen Tierheimen in deutsche Tierheime verlagert werden.
2. Der Tierschutz darf nicht an einzelnen Hunderassen vorübergehen.
Die von der neuen Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin vom
04.07.2000 betroffenen Hunderassen, werden, wenn sie vom Tierheim nicht
aufgenommen werden, vom Landeseinwohneramt in Lagern außerhalb der Stadt
verbracht, unter Tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten (ungeheizte
Zwinger) und euthanasiert.
Bitte den Antrag mit Unterschriftenliste von der Webseite
downloaden, und verteilen (Zoogeschäfte, Tierärzte etc.).
Vielen Dank
Guido Zörner
============================
JA UND WENN DANN NOCH ZEIT IST, BITTE MAL EINE ANFRAGE AN HERRN APEL
RICHTEN, WAS DENN NUN AUS DER STIFTUNG GEWODEN IST ...
Zur Erinnerung:
_______________
Da gibt es Hundefreunde, die kein Geld haben, um ihren berechtigten
Widerstand vorzutragen ...
Da gibt es Hundebesitzer, die aus den Wohnungen geklagt werden, und
kein Geld für einen Anwalt haben ....
UND DA GIBT ES DIESE WAHRE BEGEBENHEIT ....
Lisel Lüdemann Stiftung
Aus der Ausgabe der Hamburger Morgenpost, vom 07.06.2000 zitieren wir
folgende Zeilen:
"Vor fünf Jahren vermachte die Halstenbekerin (Anmerkung des Webteams:
Halstenbek/Pinneberg bei Hamburg) Lissi Lüdemann ein Millionenerbe dem
Tierschutzbund. Die Halterin zweier Bullterier bestimmte, dass mit dem
Geld ein Tierheim gebaut werden soll - besonders für die in Ungnade
gafallenen Hunde. Die Gemeinde Halstenbek (Kreis Pinneberg) lehnte den Bau
ab. Seitdem suchen Tierschutzbund und Erblassverwalter, der Hamburger
Anwalt Dr. Otto Nietsch, nach Alternativen. Möglich, dass nun in Weidefeld
(Ostsee) ein Tierschutzzentrum mit einem wissenschaftlich begleiteten
Projekt für wenige Pittbulls entstehen kann."
Das Erbe soll im Jahre 1995 auf ca. 4,6 Mio. geschätzt worden sein. Ein
gewaltiger Zinsertrag seit dem Jahre 1995, ist nicht als abwägig zu
betrachten. In der heutigen Zeit und der äußerst "brenzlig" zu
bezeichnenden Lage für die von Lissi Lüdemann so geliebten Hunderassen,
erscheint uns ein baldiges Umsetzen ihres letzten Wunsches dringend
geboten. Der Deutsche Tierschutzbund, vertreten durch Herrn Apel, als auch
der Nachlassverwalter seien hiermit zu Handeln aufgerufen.
Ein als wissenschaftliches Projekt ausgewiesenes "Auffanglager" für
ca. 25 Pittbull-Terrier, kann nicht ihr letzter Wunsch gewesen sein.
Der "Deutsche Tierschutzbund" darf endlich handeln und dem Elend ein Ende
bereiten, die finanziellen Mittel stehen zur Verfügung!
Zeugen, die fundiertes Hintergrundwissen zum Thema haben, werden gebeten
sich bei uns mit dem Betreff: Lissi zu melden.
INFOS BITTE AN:
eMail: [email protected]
Umgebung - Corporation e. V."
Antrag zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
Gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung des Tierschutzvereins Berlin und Umgebung -
Corporation e. V. fordern wir eine außerordentliche Mitgliederversammlung.
Der Vorstand hat diese binnen 4 Wochen nach Antragseingang einzuberufen.
Die Mitgliederversammlung möge folgendes beschließen:
1. Der Vorstand des Tierschutzvereins Berlin und Umgebung - Corporation
e.V. soll sich in einem offenen Brief an das Innen- und
Landwirtschaftsministerium von der "Petition an die Minister Funke und
Schily: Für ein bundeseinheitliches Heimtiergesetz zum Schutz von Mensch
und
Tier" distanzieren, sowie erklären, daß die darin enthalten Punkte 1
(Importverbot für bestimmte Rassen) und 2 (Zuchtverbot dieser Rassen)
nicht
im Sinne des Tierschutzes sind.
2. Der Tierschutzverein Berlin und Umgebung - Corporation e. V., der
Träger
des Tierheims Lankwitz ist, soll den Aufnahmestop für einzelne
Hunderassen,
wie vom Deutschen Tierschutzbund gefordert, nicht nachkommen.
Begründung:
Zu:
1. In der Petition wird festgestellt, daß sich in den letzten Wochen
tragische Vorfälle mit gefährlichen Hunden gehäuft haben. Diese
Feststellung ist nachweislich falsch. Lediglich die hysterische
Berichterstattung in den Medien suggeriert dies. Das geforderte Import-
und Zuchtverbot bestimmter Hunderassen zum Schutz der Menschen vor
gefährlichen Hunden ist nicht Tierschutzrelevant (vgl. § 2 der Satzung).
Darüber hinaus ist zu bemängeln, daß in der Petition die "bestimmten
Rassen" nicht näher definiert sind. Das im Zusammenhang mit Zuchtverboten
häufig genannte Gutachten zur Auslegung von § 11b des TSchG mit der darin
enthaltenen Ausführung über die Hypertrophie des Aggressionsverhaltens
ist, insbesondere durch den Einfluß der sog. Redlich-Studie,
wissenschaftlich nicht haltbar. Ferner wird ein Import- und Zuchtverbot
einzelner Hunderassen die Menschen nicht besser vor gefährlichen Hunden
schützen. Auch ist die Vorstellung illusorisch, dadurch den Bestand in den
Tierheimen zu verringern, wenn im Gegenzug vermehrt Hunde
aus ausländischen Tierheimen in deutsche Tierheime verlagert werden.
2. Der Tierschutz darf nicht an einzelnen Hunderassen vorübergehen.
Die von der neuen Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin vom
04.07.2000 betroffenen Hunderassen, werden, wenn sie vom Tierheim nicht
aufgenommen werden, vom Landeseinwohneramt in Lagern außerhalb der Stadt
verbracht, unter Tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten (ungeheizte
Zwinger) und euthanasiert.
Bitte den Antrag mit Unterschriftenliste von der Webseite
downloaden, und verteilen (Zoogeschäfte, Tierärzte etc.).
Vielen Dank
Guido Zörner
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JA UND WENN DANN NOCH ZEIT IST, BITTE MAL EINE ANFRAGE AN HERRN APEL
RICHTEN, WAS DENN NUN AUS DER STIFTUNG GEWODEN IST ...
Zur Erinnerung:
_______________
Da gibt es Hundefreunde, die kein Geld haben, um ihren berechtigten
Widerstand vorzutragen ...
Da gibt es Hundebesitzer, die aus den Wohnungen geklagt werden, und
kein Geld für einen Anwalt haben ....
UND DA GIBT ES DIESE WAHRE BEGEBENHEIT ....
Lisel Lüdemann Stiftung
Aus der Ausgabe der Hamburger Morgenpost, vom 07.06.2000 zitieren wir
folgende Zeilen:
"Vor fünf Jahren vermachte die Halstenbekerin (Anmerkung des Webteams:
Halstenbek/Pinneberg bei Hamburg) Lissi Lüdemann ein Millionenerbe dem
Tierschutzbund. Die Halterin zweier Bullterier bestimmte, dass mit dem
Geld ein Tierheim gebaut werden soll - besonders für die in Ungnade
gafallenen Hunde. Die Gemeinde Halstenbek (Kreis Pinneberg) lehnte den Bau
ab. Seitdem suchen Tierschutzbund und Erblassverwalter, der Hamburger
Anwalt Dr. Otto Nietsch, nach Alternativen. Möglich, dass nun in Weidefeld
(Ostsee) ein Tierschutzzentrum mit einem wissenschaftlich begleiteten
Projekt für wenige Pittbulls entstehen kann."
Das Erbe soll im Jahre 1995 auf ca. 4,6 Mio. geschätzt worden sein. Ein
gewaltiger Zinsertrag seit dem Jahre 1995, ist nicht als abwägig zu
betrachten. In der heutigen Zeit und der äußerst "brenzlig" zu
bezeichnenden Lage für die von Lissi Lüdemann so geliebten Hunderassen,
erscheint uns ein baldiges Umsetzen ihres letzten Wunsches dringend
geboten. Der Deutsche Tierschutzbund, vertreten durch Herrn Apel, als auch
der Nachlassverwalter seien hiermit zu Handeln aufgerufen.
Ein als wissenschaftliches Projekt ausgewiesenes "Auffanglager" für
ca. 25 Pittbull-Terrier, kann nicht ihr letzter Wunsch gewesen sein.
Der "Deutsche Tierschutzbund" darf endlich handeln und dem Elend ein Ende
bereiten, die finanziellen Mittel stehen zur Verfügung!
Zeugen, die fundiertes Hintergrundwissen zum Thema haben, werden gebeten
sich bei uns mit dem Betreff: Lissi zu melden.
INFOS BITTE AN:
eMail: [email protected]