whitevelvet666 schrieb:Yep.
Es wurden abgeszogen: alt für neu 20 % und die MwSt.
@ Gabi
ich habe keine Ahnung. Die Gerichtskosten übernehmen aber, in beiden Fällen, die Rechtschutzversicherungen.
Katzenschutz schrieb:Aha - dann entstehen wenigstens keine weiteren Kosten - weder Dir, noch dem Verein. Das ist ja erfreulich. Finde es extrem schade, dass eine Einigung nur auf diesem Weg möglich war - traurig.
Katzenschutz schrieb:Ob es dem Verein wirklich gut tut, evtl. ein bisschen Geld gespart zu haben, aber dafür einen solchen Imageschaden mit den entsprechenden Folgen (Dich und Andere als Pflegestellen zu verlieren uvw.) zu erleiden - das wage ich zu bezweifeln.
whitevelvet666 schrieb:Zitat: ....die Klägerin ist nicht Eigentümerin der Wohnung. Insofern nicht berechtigt Schadensersatzsprüche geltend zu machen.
Stichpunkte :
- die Klägerin hat sich nicht informiert, ob Pirato alleine bleiben kann
- das Pirato als Menschenbezogen beschrieben wird, steht nicht im Widerspruch das ein Hund alleine bleiben kann, bzw. eingeschlossen wird
- es ist normal, das die geschädigten Hunde nicht alleine bleiben
- der Klägerin muß dies bekann gewesen sein
- die Klägerin hat den Hund in der ersten Nacht im Wohnzimmer eingeschlossen
- die Klägerin hätte den Hund nicht im Wohnzimmer einschließen dürfen
- der Hund hat die Türen nicht zerkratzt
- es wird bestritten das die Klägerin auf das Jaulen und Bellen des Hundes reagiert hat und in die Wohnung zurückgekehrt ist
- es wird bestritten das der Hund die Türen nach so kurzer Zeit völlig zerkratzt hat
- es wird bestritten, das sich der Schaden auf 650 € beläuft und kein Vorschaden an den Türen vorhanden war
- die Klägerin hat die Türen nicht instandsetzen lassen ...hat somit keinen Anspruch auf Schadensersatz
Jetzt kommts Zitat:
Ein Anspruch nach §833 BGB ist gegenüber dem Beklaten nicht begründet...... Klägerin hat den Hund am *** aufgenommen. Sie hatte daher die Bestimmungsmacht über das Tier. Sie ist aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufgekommen. Insofern ist sie Halterin des Tieres. Die Beklagte ist daher nicht mehr Halter des Tieres. Unrichtig ist, das die Klägerin Tierhüterin ist. § 834 setzt voraus, dass der Tieraufseher die Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt. Ein Vertrag wurde nicht abgeschlossen.
**Klägerin ist ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen.
**höchst fahrlässig, den Hund in neuer Umgebung und neuen Bezugspersonen im Wohnzimmer einzuschließen . ***höchst fahrlässig den Hund in neuer Umgebung alleine zu lassen. **Klägerin ist der ihr obliegenden Aufsichtspflicht nicht nachgekommen.
Nu ja...also ich war der Halter ? Na dann frag ich mich, warum FFF mal eben "meinen" Hund vermittelt hat ?
Für was für Kosten bin ich denn aufgekommen ?
Ich habe den Hund eingesperrt ?
Ich bin weggegangen und habe den Hund über längerem Zeitraum allein gelassen ?
Ich kann nur noch mim Kopp schütteln. Auf in die nächste Runde.
Verärgerte Grüße Alex
Wolfgang schrieb:Tierhalter ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich derjenige, der die Bestimmungsmacht über das Tier innehat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das wirtschaftliche Risiko seines Verlustes trägt.
Diese Voraussetzungen treffen auf FFF, aber nicht auf Alex zu:
1. FFF hatte die Bestimmungsmacht über den Hund, da FFF den Hund von heute auf morgen hätte vermitteln oder in eine andere Pflegestelle hätte setzen können (was ja auch geschehen ist).
2. FFF hätte auch aus eigenem Interesse die Kosten für den Hund getragen; z.B. die Kosten einer evtl. erforderlich gewordenen, teuren OP. Ob eine Pflegestelle im Einzelfall auf ihren Anspruch auf Kostenersatz verzichtet, ist dabei unerheblich.
3. Auch das wirtschaftliche Risiko eines Verlustes lag ausschließlich bei FFF. Wäre der Hund verstorben, wäre FFF die Schutzgebühr entgangen.
Ein solcher Vertrag bedarf nicht der Schriftform, sondern kann auch mündlich bzw. durch konkludentes (schlüssiges) Handeln abgeschlossen werden. Beispiel: Ich nehme eine Zeitschrift aus dem Regal und lege sie zusammen mit dem abgezählten Geld auf die Theke. Händler nimmt das Geld, ich die Zeitschrift = Kaufvertrag zustandegekommen.
Auf einen schriftlichen Vertrag wurde hier nur verzichtet, weil man sich gut kannte. Ein Vertrag ist aber zweifelsfrei zustandegekommen.
whitevelvet666 schrieb:Es wurden abgeszogen: alt für neu 20 % und die MwSt.
Dabei sollten auch nicht die Kosten von gut 300 € vergessen werden, die Alex für ihre Anwältin aufwenden mußte, um sich gegen die unberechtigte Abmahnung von FFF zur Wehr zu setzen. Diese Kosten wurden durch Spenden von KSG-Mitgliedern aufgebracht und wären ansonsten anderen Tierschutzprojekten zugute gekommenAndreas schrieb:Alles in allem eine vollkommen unnötige Sache, die nur die Rechtsanwälte bereichert hat und viel Schaden angerichtet hat, der über den Preis von kaputten Türen weit hinausgeht.
Marion schrieb:Aber muß denn nicht normalerweise der, der vor Gericht unterliegt, die Kosten des Gegners tragen?
SabineW schrieb:Ganz vergessen:
was ich sehr schade finde ist, daß man die "Geschichte" von Alex hier NICHT veröffentlicht hat:
Ich bin der Meinung, sie gehörte auch dorthin - oder?
Sab.