Far from fear Pflegehunde nicht versichert

  • 28. März 2024
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Schön das die Sache nun ein Ende hat..... :)

Ich sag' dazu nur: Warum einfach, wenn es auch umständlich geht.... :(
Das hätte FFF sicher leichter regeln können und vor allem ohne das der Verein das Gesicht in dieser Art und Weise verliert.
 
whitevelvet666 schrieb:
Yep.

Es wurden abgeszogen: alt für neu 20 % und die MwSt.

@ Gabi

ich habe keine Ahnung. Die Gerichtskosten übernehmen aber, in beiden Fällen, die Rechtschutzversicherungen.


Aha - dann entstehen wenigstens keine weiteren Kosten - weder Dir, noch dem Verein. Das ist ja erfreulich. Finde es extrem schade, dass eine Einigung nur auf diesem Weg möglich war - traurig. :(

Ob es dem Verein wirklich gut tut, evtl. ein bisschen Geld gespart zu haben, aber dafür einen solchen Imageschaden mit den entsprechenden Folgen (Dich und Andere als Pflegestellen zu verlieren uvw.) zu erleiden - das wage ich zu bezweifeln. :(
 
Katzenschutz schrieb:
Aha - dann entstehen wenigstens keine weiteren Kosten - weder Dir, noch dem Verein. Das ist ja erfreulich. Finde es extrem schade, dass eine Einigung nur auf diesem Weg möglich war - traurig. :(

Bis auf die 150 € nicht.

Katzenschutz schrieb:
Ob es dem Verein wirklich gut tut, evtl. ein bisschen Geld gespart zu haben, aber dafür einen solchen Imageschaden mit den entsprechenden Folgen (Dich und Andere als Pflegestellen zu verlieren uvw.) zu erleiden - das wage ich zu bezweifeln. :(

Gespart haben sie nicht, denn zu den 400 € kommen ja noch die 312 € von der Unterlassungsgeschichte hinzu, die auch FFF bezahlen musste. Die Türen kosten 650 €.
 
Ich habs auch nur still verfolgt...
und ich bin froh, dass es jetzt endlich für dich zu Ende ist.

Ansonsten kann ich mich nur den anderen anschliessen: dem Verein hat das alles bestimmt nicht gut getan. Aber sie wollten es ja wohl so... (sonst hätten sie anders reagiert/reagieren können)
 
Na endlich...

Das hätte FFF auch billiger haben können, vor allem der Ruf hätte nicht so gelitten :(

watson
 
Zum Abschluß der Sache habe ich mal die gegensätzlichen rechtlichen Positionen aus dem Monsterthread herausgezogen, damit Pflegestellen und Orgas die Erkenntnisse aus diesem Rechtsstreit deutlich vor Augen geführt werden.

whitevelvet666 schrieb:
Zitat: ....die Klägerin ist nicht Eigentümerin der Wohnung. Insofern nicht berechtigt Schadensersatzsprüche geltend zu machen.

Stichpunkte :

- die Klägerin hat sich nicht informiert, ob Pirato alleine bleiben kann
- das Pirato als Menschenbezogen beschrieben wird, steht nicht im Widerspruch das ein Hund alleine bleiben kann, bzw. eingeschlossen wird
- es ist normal, das die geschädigten Hunde nicht alleine bleiben
- der Klägerin muß dies bekann gewesen sein
- die Klägerin hat den Hund in der ersten Nacht im Wohnzimmer eingeschlossen
- die Klägerin hätte den Hund nicht im Wohnzimmer einschließen dürfen
- der Hund hat die Türen nicht zerkratzt
- es wird bestritten das die Klägerin auf das Jaulen und Bellen des Hundes reagiert hat und in die Wohnung zurückgekehrt ist
- es wird bestritten das der Hund die Türen nach so kurzer Zeit völlig zerkratzt hat
- es wird bestritten, das sich der Schaden auf 650 € beläuft und kein Vorschaden an den Türen vorhanden war
- die Klägerin hat die Türen nicht instandsetzen lassen ...hat somit keinen Anspruch auf Schadensersatz


Jetzt kommts Zitat:

Ein Anspruch nach §833 BGB ist gegenüber dem Beklaten nicht begründet...... Klägerin hat den Hund am *** aufgenommen. Sie hatte daher die Bestimmungsmacht über das Tier. Sie ist aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufgekommen. Insofern ist sie Halterin des Tieres. Die Beklagte ist daher nicht mehr Halter des Tieres. Unrichtig ist, das die Klägerin Tierhüterin ist. § 834 setzt voraus, dass der Tieraufseher die Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt. Ein Vertrag wurde nicht abgeschlossen.

**Klägerin ist ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen.
**höchst fahrlässig, den Hund in neuer Umgebung und neuen Bezugspersonen im Wohnzimmer einzuschließen . ***höchst fahrlässig den Hund in neuer Umgebung alleine zu lassen. **Klägerin ist der ihr obliegenden Aufsichtspflicht nicht nachgekommen.

Nu ja...also ich war der Halter ? Na dann frag ich mich, warum FFF mal eben "meinen" Hund vermittelt hat ?
Für was für Kosten bin ich denn aufgekommen ?
Ich habe den Hund eingesperrt ?
Ich bin weggegangen und habe den Hund über längerem Zeitraum allein gelassen ?

Ich kann nur noch mim Kopp schütteln. Auf in die nächste Runde.
Verärgerte Grüße Alex


Wolfgang schrieb:
Tierhalter ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich derjenige, der die Bestimmungsmacht über das Tier innehat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das wirtschaftliche Risiko seines Verlustes trägt.

Diese Voraussetzungen treffen auf FFF, aber nicht auf Alex zu:

1. FFF hatte die Bestimmungsmacht über den Hund, da FFF den Hund von heute auf morgen hätte vermitteln oder in eine andere Pflegestelle hätte setzen können (was ja auch geschehen ist).

2. FFF hätte auch aus eigenem Interesse die Kosten für den Hund getragen; z.B. die Kosten einer evtl. erforderlich gewordenen, teuren OP. Ob eine Pflegestelle im Einzelfall auf ihren Anspruch auf Kostenersatz verzichtet, ist dabei unerheblich.

3. Auch das wirtschaftliche Risiko eines Verlustes lag ausschließlich bei FFF. Wäre der Hund verstorben, wäre FFF die Schutzgebühr entgangen.


Ein solcher Vertrag bedarf nicht der Schriftform, sondern kann auch mündlich bzw. durch konkludentes (schlüssiges) Handeln abgeschlossen werden. Beispiel: Ich nehme eine Zeitschrift aus dem Regal und lege sie zusammen mit dem abgezählten Geld auf die Theke. Händler nimmt das Geld, ich die Zeitschrift = Kaufvertrag zustandegekommen.

Auf einen schriftlichen Vertrag wurde hier nur verzichtet, weil man sich gut kannte. Ein Vertrag ist aber zweifelsfrei zustandegekommen.


whitevelvet666 schrieb:
Es wurden abgeszogen: alt für neu 20 % und die MwSt.

Daß das Gericht einen 20 %-igen Abzug alt für neu vorgenommen hat und den von Alex geltend gemachten Anspruch um die Mehrwertsteuer gekürzt hat, entpricht der geltenden Rechtslage und wird z.B. so auch bei der Regulierung von Sachschäden bei Verkehrsunfällen gehandhabt.

Dem Grunde nach hat das Gericht Alex in vollem Umfang Recht gegeben. Insbesondere hat das Gericht die von FFF geltend gemachten Einwände verworfen, Halter sei nicht FFF, sondern Alex als Pflegestelle, und Alex treffe ein Mitverschulden, da sie den Hund alleine gelassen habe.
 
es tut mir alles so leid
und zwar in dieser Reihenfolge
- diejenigen Hunde, die nicht geholt werden konnten, weil manche Unterstützer FFF seitdem gemieden haben und FFF Spendeneinbußen und Rückgang an Unterstützung hinnehmen mußte
- dass das Vertrauen in Tierschutzorgas allgemein erschüttert wurde
- dass jemand wie Alex, als hilfsbereite Tierschützerin, diesen Streß durchmachen mußte, um dann im Endeffekt durch Vergleich vor Gericht das Geld zu bekommen, was man ihr von Anfang an hätte geben können.

Alles in allem eine vollkommen unnötige Sache, die nur die Rechtsanwälte bereichert hat und viel Schaden angerichtet hat, der über den Preis von kaputten Türen weit hinausgeht.
 
Andreas schrieb:
Alles in allem eine vollkommen unnötige Sache, die nur die Rechtsanwälte bereichert hat und viel Schaden angerichtet hat, der über den Preis von kaputten Türen weit hinausgeht.
Dabei sollten auch nicht die Kosten von gut 300 € vergessen werden, die Alex für ihre Anwältin aufwenden mußte, um sich gegen die unberechtigte Abmahnung von FFF zur Wehr zu setzen. Diese Kosten wurden durch Spenden von KSG-Mitgliedern aufgebracht und wären ansonsten anderen Tierschutzprojekten zugute gekommen :sauer: .

Dankeschön, ihr Egomanen im FFF-Vorstand :sauer: .
 
Da hast Du wohl recht, Andreas... :(

Nichtsdestrotrotz freue ich mich, daß die Sache für Alex jetzt Gott sei Dank beendet ist...

Und ich hoffe, daß alle Orgas, die mit Pflegestellen arbeiten, daraus gelernt haben.

Was die Versicherung angeht, aber auch in Sachen Menschlichkeit.

Nachtrag:

Aber muß denn nicht normalerweise der, der vor Gericht unterliegt, die Kosten des Gegners tragen?

Sorry, kenn mich da nicht so aus...
 
Marion schrieb:
Aber muß denn nicht normalerweise der, der vor Gericht unterliegt, die Kosten des Gegners tragen?

es gab ja kein Urteil.
Das hätte es gegeben, wenn FFF den Vergleich nicht angenommen hätte und dann wäre wohl so geurteilt worden, wie die Verteilung weiter oben beschrieben wurde:
400 : 150
das heißt, es hat keine Seite 100% "Recht bekommen", sondern es wurde ein Teilerfolg erzielt.

Daraus lerne ich, dass ich bei einer Klage immer beachten muß, ob ich irgendwelche Abzüge , wie "alt für neu" (müßte es nicht eigentlich "neu für alt" heißen?) oder die MWSt abziehen muß. Wenn ich alle möglichen Abzüge schon in der Klage selber abziehe, dann hab ich Chancen, 100% Recht zu bekommen.

An sowas hab ich auch vorher nicht gedacht, denn wenn ich Türen habe, dann kann ich nicht dafür, dass die schon gebraucht und nicht mehr neuwertig sind. Und als notwendige Reparatur gebrauchte Türen einbauen lassen, ist doch ziemlich lebensfremd.

Als Beispiel mal die Abrechnung von meinem unverschuldeten am Auto:
Da wurden mir alle Teile komplett bezahlt, aber die beiden beim Unfall zerstörten Reifen, die natürlich gebraucht waren, wurden nur zu 50% bezahlt.
Dabei hatten die noch 6 mm (von 8mm) und waren meiner Meinung nach mehr als die Hälfte wert. Vor allem, die Werkstatt kann mir keine gebrauchten Reifen mit 6 mm besorgen und aufziehen, denn aus Sicherheitsgründen werden die nie gebrauchte Reifen anbieten.
 
Schön, dass es endlich vorbei ist, Alex... fühl Dich mal feste gedrückt :knuddel:
 
Andreas.. lach .. natürlich heißt es "neu für alt" :D mein Fehler.

Abschließend kann ich nur jedem raten, sich vor Aufnahme eines Pflegetieres, einen gültigen Pflegevertrag geben zu lassen und diesen Punkt für Punkt genau durchzuarbeiten. Danach kann man ja immernoch entscheiden, ob man in der Lage ist, das Tier aufzunehmen.

Danke für eure Worte.
 
Hi Alex, es freut mich, daß dieser Zirkus für Dich nun endlich beendet worden ist. Den Vorschreibern kann ich mich nur noch anschließen.

Die "Serie", in der wirklich hilfsbereite Leute von Tierschutz-Organisationen regelrecht ausgenutzt und abgelinkt werden, will einfach nicht aufhören und das Gejammer ebendieser "Vereine", daß z.B. die Spenden rückläufig seien, wird nicht von ungefähr kommen - sie sind an ihren "Hinrichtungen" ja maßgeblich selbst beteiligt.

Es ist frustrierend.
 
Ganz vergessen:

was ich sehr schade finde ist, daß man die "Geschichte" von Alex hier NICHT veröffentlicht hat:

Ich bin der Meinung, sie gehörte auch dorthin - oder?

Sab.
 
Gott sei Dank, ist die Sache endlich vom Tisch. freu mich für Dich, Alex :)
 
SabineW schrieb:
Ganz vergessen:

was ich sehr schade finde ist, daß man die "Geschichte" von Alex hier NICHT veröffentlicht hat:

Ich bin der Meinung, sie gehörte auch dorthin - oder?

Sab.

Jau Sab.... traurig, aber wahr.
 
Ich finde, eine Entschuldigung bei Dir wäre auch fällig, falls nicht schon passiert. :(
 
Gaby, DAS kannst du getrost vergessen....die möcht ich auch jetzt nicht mehr haben.
 
Naja, ein fauler Kompromiß halt. Es bleibt eben doch ein finanzieller Verlust.

Ich mache gerichtlich keine Vergleiche mehr, es sei denn ich bin der Bandit :eg: . Gewinnen dabei wird immer der Schuldige, allein die Kostenregelung des Gerichts und ev. Anwaltskosten, denn die müssen von der unterliegenden Partei getragen werden. Ein Vergleich bedeutet auch immer endgültige Erledigung, Folgeschäden o.ä. können nicht mehr geltend gemacht werden. Auch immer ein Vorteil für den Schuldigen. Warum hast Du es bei der Rechts- und Sachlage nicht auf eine Verhandlung ankommen lassen ?

Gruß - das Einhorn
 
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