UteS
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Experten bleiben Hundegesetz-Anhörung fern
VON JUTTA VOSSIEG, 17.04.02, 21:05h, aktualisiert 21:31h
Hunde-Fachleute haben vor der Anhörung zur Landeshundegesetzeverordnung die Sorge, dass ihr Sachverstand nicht gefragt ist.
Köln - Sechs Wochen nach Vorlage der neuen Landeshundegesetzeverordnung durch Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) hat die rot-grüne Landesregierung für diesen Freitag zu einer Expertenanhörung eingeladen. Doch die Veranstaltung führt schon im Vorfeld zu Streit: Bereits nach Erlass der Landeshundeverordnung im Sommer 2000 hatte Höhn die Fachleute angehört - ihre Stellungnahmen gingen jedoch nicht in die Verordnung ein.
Ähnliches befürchten die Verbände jetzt wieder, denn das Gesetz übernimmt im Wesentlichen das Konzept der Verordnung, das Hunden bestimmter Rassen und allen größeren Hunden generell Gefährlichkeit unterstellt. Abgesagt hat daher die Zoologin und Hunde-Wissenschaftlerin Helga Eichelberg. Zur Begründung schreibt sie an Landtagspräsident Ulrich Schmidt: „Wie ist es möglich, dass allen Ernstes Wissenschaftler aufgefordert werden, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, der nach wie vor die Gefährlichkeit eines Hundes an den falschen Kriterien festmacht, obwohl in sämtlichen wissenschaftlichen Gutachten ... dieses als falsch dargestellt und begründet wurde? Weshalb werden wir gefragt, wenn die Antwort gar nicht interessiert und wenn die weltweit einhellige Meinung ... keinerlei Entscheidungshilfe darstellt?“
Auch Thomas Schoke, aus dessen Standardwerk über Herdenschutzhunde gegen seinen Willen die Rasseliste II der alten Verordnung abgeleitet wurde, hat abgesagt. Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), der Jagdgebrauchshundverband, der Landesjagdverband und der Landestierschutzverband äußern die Sorge, dass ihr gemeinsames Papier wieder unbeachtet bleibe: „Wir appellieren an alle Parteien, die Stellungnahme der Fachverbände ernst zu nehmen.“ Denn: „Lösungsvorschläge haben Experten bereits vor Jahren entwickelt. Dass sie nicht aufgegriffen wurden, ändert nichts an ihrer Richtigkeit.“ Jetzt werde lediglich „Scheinsicherheit“ für die Bevölkerung vorgetäuscht. Die vier Verbände äußern die Vermutung, dass „sachfremde Gründe vorliegen, wenn dieser Irrweg weiter beschritten werden soll“. Der „Irrweg“ ist in ihren Augen neben den Rasselisten vor allem die nordrhein-westfälische Sonderlösung, sämtliche größeren Hunde amtlich zu erfassen und ihren Haltern weitreichende Auflagen bis hin zum Leinenzwang zu machen.
Als „Kronzeugen“ für ihr Gesetz hat die Landesregierung den umstrittenen Hundezüchter und -abrichter Franz Breitsamer eingeladen, der bis zu seinem Ausscheiden die Hundeschule der bayerischen Landespolizei leitete. Er erläutert die Rasselisten so: „Der Personenkreis, den der Verordnungsgeber mit diesen sicherheitspolitischen Regelungen treffen will (Kriminelle, ungeeignete Hundebesitzer, »gestiefelte Glatzköpfe«) .... ist erfahrungsgemäß den bullrassigen Hundetypen ... »zugeneigt«“. Im „Großen und Ganzen“ findet er das Gesetz „sehr gut“.
Damit stellt Breitsamer sich gegen den Arbeitskreis der 18 Diensthunde haltenden Behörden von Bund und Ländern (Polizei, Zoll, Bundesgrenzschutz), der sich in einer eindringlichen Resolution gegen die Rasselisten gewandt hatte.
Mfg
Ute
Experten bleiben Hundegesetz-Anhörung fern
VON JUTTA VOSSIEG, 17.04.02, 21:05h, aktualisiert 21:31h
Hunde-Fachleute haben vor der Anhörung zur Landeshundegesetzeverordnung die Sorge, dass ihr Sachverstand nicht gefragt ist.
Köln - Sechs Wochen nach Vorlage der neuen Landeshundegesetzeverordnung durch Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) hat die rot-grüne Landesregierung für diesen Freitag zu einer Expertenanhörung eingeladen. Doch die Veranstaltung führt schon im Vorfeld zu Streit: Bereits nach Erlass der Landeshundeverordnung im Sommer 2000 hatte Höhn die Fachleute angehört - ihre Stellungnahmen gingen jedoch nicht in die Verordnung ein.
Ähnliches befürchten die Verbände jetzt wieder, denn das Gesetz übernimmt im Wesentlichen das Konzept der Verordnung, das Hunden bestimmter Rassen und allen größeren Hunden generell Gefährlichkeit unterstellt. Abgesagt hat daher die Zoologin und Hunde-Wissenschaftlerin Helga Eichelberg. Zur Begründung schreibt sie an Landtagspräsident Ulrich Schmidt: „Wie ist es möglich, dass allen Ernstes Wissenschaftler aufgefordert werden, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, der nach wie vor die Gefährlichkeit eines Hundes an den falschen Kriterien festmacht, obwohl in sämtlichen wissenschaftlichen Gutachten ... dieses als falsch dargestellt und begründet wurde? Weshalb werden wir gefragt, wenn die Antwort gar nicht interessiert und wenn die weltweit einhellige Meinung ... keinerlei Entscheidungshilfe darstellt?“
Auch Thomas Schoke, aus dessen Standardwerk über Herdenschutzhunde gegen seinen Willen die Rasseliste II der alten Verordnung abgeleitet wurde, hat abgesagt. Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), der Jagdgebrauchshundverband, der Landesjagdverband und der Landestierschutzverband äußern die Sorge, dass ihr gemeinsames Papier wieder unbeachtet bleibe: „Wir appellieren an alle Parteien, die Stellungnahme der Fachverbände ernst zu nehmen.“ Denn: „Lösungsvorschläge haben Experten bereits vor Jahren entwickelt. Dass sie nicht aufgegriffen wurden, ändert nichts an ihrer Richtigkeit.“ Jetzt werde lediglich „Scheinsicherheit“ für die Bevölkerung vorgetäuscht. Die vier Verbände äußern die Vermutung, dass „sachfremde Gründe vorliegen, wenn dieser Irrweg weiter beschritten werden soll“. Der „Irrweg“ ist in ihren Augen neben den Rasselisten vor allem die nordrhein-westfälische Sonderlösung, sämtliche größeren Hunde amtlich zu erfassen und ihren Haltern weitreichende Auflagen bis hin zum Leinenzwang zu machen.
Als „Kronzeugen“ für ihr Gesetz hat die Landesregierung den umstrittenen Hundezüchter und -abrichter Franz Breitsamer eingeladen, der bis zu seinem Ausscheiden die Hundeschule der bayerischen Landespolizei leitete. Er erläutert die Rasselisten so: „Der Personenkreis, den der Verordnungsgeber mit diesen sicherheitspolitischen Regelungen treffen will (Kriminelle, ungeeignete Hundebesitzer, »gestiefelte Glatzköpfe«) .... ist erfahrungsgemäß den bullrassigen Hundetypen ... »zugeneigt«“. Im „Großen und Ganzen“ findet er das Gesetz „sehr gut“.
Damit stellt Breitsamer sich gegen den Arbeitskreis der 18 Diensthunde haltenden Behörden von Bund und Ländern (Polizei, Zoll, Bundesgrenzschutz), der sich in einer eindringlichen Resolution gegen die Rasselisten gewandt hatte.
Mfg
Ute