Hi Tessa,
du musst dir das LHundG mal genau durchlesen.
Es ist verboten 2 gefährliche Hunde zusammen auszuführen, aber Hunde, welche die Verhaltensprüfung abgelegt haben, sind nach dem LHundG keine gefährlichen Hunde mehr, denn dann würden Sie nicht Leinen- & Maulkorbbefreit.
Also kann ein Hundehalter auch mit 2 Staffs, welche bewiesen haben, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht, spazierengehen.
Lediglich Hunde nach § 3 Absatz 3 und Hunde der Rassen Pitbull, Am. Staff, Staff Bullterrier und Bullterrier (wenn sie die Verhaltensprüfung nicht bestanden haben) müssen getrennt ausgeführt werden.
§ 3 Abs.3 LHundG NRW:
Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.