Von der Idee, den Hund in Niedersachsen anzumelden, kann ich Dir nur abraten. Du musst zwingend den Hund da anmelden, wo Du Deinen Lebensmittelpunkt hast. Ansonsten hältst Du den Hund illegal und das kann üble Folgen für den Hund haben. Solltest Du in Koblenz kontrolliert werden, hast da Deinen Wohnsitz und der Hund erfüllt die Auflagen nicht, kann der Hund beschlagnahmt werden und Du hast keine Chance, ihn wieder zu bekommen, weil Du Dich als unzuverlässiger Halter erwiesen hast.
Tricksen mit Listenhund kommt überhaupt nicht gut.
Okay, ich habe von einigen gelesen das sie Schutz/Wachhund als Grund angegeben haben und es geklappt hat. Tierheim ist ein berechtigtes Interesse, ja. Also meinst du es gibt keine Möglichkeit einen Kampfhund in Rheinland Pfalz zu halten der nicht aus dem Tierheim kommt? Kann ich mir fast nicht vorstellen.. bist du dir da sicher? MfgIn Rheinland-Pfalz kannst Du einen Listenhund nur aufnehmen, wenn er aus dem Tierheim stammt. Das versteht man unter "berechtigtem Interesse".
Okay, ich habe von einigen gelesen das sie Schutz/Wachhund als Grund angegeben haben und es geklappt hat. Tierheim ist ein berechtigtes Interesse, ja. Also meinst du es gibt keine Möglichkeit einen Kampfhund in Rheinland Pfalz zu halten der nicht aus dem Tierheim kommt? Kann ich mir fast nicht vorstellen.. bist du dir da sicher? Mfg
Ja, ich bin mir da sicher.
Okay, danke. Weißt du zufällig was die Tierheime noch für Vorraussetzungen haben? MfGDu kannst auf den Tierheimseiten schauen. Ausserdem gibt es spezielle Notseiten für Listenhunde.
Tatsächlich warten jede Menge Listenhunde in Tierheimen auf ein neues Zuhause
Okay, danke. Weißt du zufällig was die Tierheime noch für Vorraussetzungen haben? MfG
Okay danke. Mfg.Du musst die Haltungserlaubnis beantragen und dazu vorher die Sachkunde machen, wenn es um einen Listenhund geht.
Solltest Du in einer Mietwohnung leben, brauchst Du auf jeden Fall die schriftliche Genehmigung zum Halten eines Listenhundes.
Ansonsten halt das Übliche: Wie lange arbeitest Du und wo ist der Hund dann? Sind alle Familienmitglieder einverstanden? Bist Du finanziell in der Lage, einen Hund zu halten?
Nordspanien und die Costa Blanca bei Denia war mit unseren Hunden immer absolut stressfrei.
Das kann ich nicht bestätigen, in Spanien hat ein AmStaff Leinen- und Maulkorbzwang und zwar permanent, das gilt auch für Urlauberhunde, ich habs schriftlich vom Konsulat. Außerdem muss der Hund hoch versichert sein und wenn was passiert, hat man die A...karte. Spaniens Hundegesetz ist sehr streng. Ich habe in Spanien bei meinen letzten Urlauben (nachdem das Hundegesetz dort erlassen wurde) auch nur noch Staffs, Bullis und Dogos mit Maulkorb und an kurzer Leine gesehen...
Gruß
tessa
Hallöchen, hier auch ein Amstaff-Halter im Reisefieber
Italien ist sehr schön mit Listenhund zu bereisen, genauso Slowenien. Wir waren in beiden Ländern schon, es war sehr angenehm.
Polen ist auch kein Problem (dort war ich kurz), viele schwärmen von Holland (dort war ich noch nie).
Frankreich würde ich auch lassen, wie oben schon geschrieben wurde.
Von Spanien wurde mir diesen Sommer abgeraten, da dort MK und Leinenplicht gilt - das mag ich im Urlaub nicht haben. Wird dort wohl mit hohen Geldstrafe geahndet.
Zum Reisen innerhalb Deutschlands:
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes, allerdings gibt es Besuchshundregelungen.
Sprich, du musst für 2 Wochen Urlaub natürlich nicht im betreffenden Bundesland Wesenstest, Sachkunde und Genehmigung haben.
Allerdings, wie oben schon gesagt gilt oft MK und Leinenpflicht, sprich, der Hund gilt als "Kampfhund" ohne Wesenstest (z.B. in BW).
Man kann durchaus auch Urlaub in Bundesländern machen, in denen die Haltung von Kategorie 1 Hunden untersagt ist (HH, Brandenburg).
Möchte ich in einem Bundesland Urlaub machen rufe ich für gewöhnlich vorher mal an und frage nach was Sache ist (z.B. letztes Jahr als ich in Bayern auf einen Campingplatz wollte, der Betreiber sagte mir dass der Hund auf dem Gelände ohne Leine laufen dürfte).
Ich lebe in BW, hier (in meiner Gemeinde) ist mein Hund von der Leine befreit, im gesamten Bundesland vom Maulkorb. Ich reise gerne mit ihm und war auch schon in einigen Bundesländern "auf Durchreise". Grundsätzlich handhabe ich es so, dass er an der (2m) Leine bleibt und ich den Maulkorb mitführe. Aufsetzen würde ich dem Hund den MK nur auf Aufforderung bzw wenn ich die öffentlichen Verkehrsmittel nutze. Bisher wurde ich noch nicht angesprochen / kontrolliert.
Ich bewege mich auch öfter im Allgäu etc (allgemein ländlich), da ich mich dort nicht im städtischen Bereich aufhalte und meistens keinem Menschen begegne läuft der Hund hier an der längeren Leine. Wenn ich doch mal jemandem begegnet bin, war das kein Problem. Im Allgäu sind wir auch ohne MK Bus gefahren.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Allerdings kann es dir selbst bei der Pipipause an der Raststätte auf Durchreise in einem Bundesland passieren dass du aufgefordert wirst den Maulkorb aufzusetzen. Selten, aber kann vorkommen (ich meine irgendwem hier im Forum ist das schon passiert). Deshalb hab ich ihn grundsätzlich dabei. Genauso trage ich im In- wie Ausland immer den Wesenstest-bescheid mit mir, genauso (eine Kopie der) Ahnentafel (bei Tagestouren nicht).
oberallgäu gehört zu bayern oder schwaben? aber bei beiden ist ein urlaub mit kategorie-1-hund problemlos möglich.