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Okay danke, dann mache ich das nicht, zu den anderen Fragen noch Ideen?
 
  • 28. April 2024
  • #Anzeige
Hi jolumahe ... hast du hier schon mal geguckt?
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In Rheinland-Pfalz kannst Du einen Listenhund nur aufnehmen, wenn er aus dem Tierheim stammt. Das versteht man unter "berechtigtem Interesse".
Okay, ich habe von einigen gelesen das sie Schutz/Wachhund als Grund angegeben haben und es geklappt hat. Tierheim ist ein berechtigtes Interesse, ja. Also meinst du es gibt keine Möglichkeit einen Kampfhund in Rheinland Pfalz zu halten der nicht aus dem Tierheim kommt? Kann ich mir fast nicht vorstellen.. bist du dir da sicher? Mfg
 

Ja, ich bin mir da sicher.
 
Du kannst auf den Tierheimseiten schauen. Ausserdem gibt es spezielle Notseiten für Listenhunde.
Tatsächlich warten jede Menge Listenhunde in Tierheimen auf ein neues Zuhause
 
Okay, danke. Weißt du zufällig was die Tierheime noch für Vorraussetzungen haben? MfG

Du musst die Haltungserlaubnis beantragen und dazu vorher die Sachkunde machen, wenn es um einen Listenhund geht.
Solltest Du in einer Mietwohnung leben, brauchst Du auf jeden Fall die schriftliche Genehmigung zum Halten eines Listenhundes.

Ansonsten halt das Übliche: Wie lange arbeitest Du und wo ist der Hund dann? Sind alle Familienmitglieder einverstanden? Bist Du finanziell in der Lage, einen Hund zu halten?
 
Okay danke. Mfg.
 
Die Regelung mit 6 Monaten ist je nach Bundesland verschieden. In BW gilt der Hund unter 6 Monaten als ungefährlich.

Natürlich spricht nichts gegen einen Hund ohne Ahnentafel, solang er aus dem Tierschutz und nicht vom Vermehrer kommt.

Im TS gibt's auch junge Hunde.
 
Nordspanien und die Costa Blanca bei Denia war mit unseren Hunden immer absolut stressfrei.

Das kann ich nicht bestätigen, in Spanien hat ein AmStaff Leinen- und Maulkorbzwang und zwar permanent, das gilt auch für Urlauberhunde, ich habs schriftlich vom Konsulat. Außerdem muss der Hund hoch versichert sein und wenn was passiert, hat man die A...karte. Spaniens Hundegesetz ist sehr streng. Ich habe in Spanien bei meinen letzten Urlauben (nachdem das Hundegesetz dort erlassen wurde) auch nur noch Staffs, Bullis und Dogos mit Maulkorb und an kurzer Leine gesehen...

Gruß
tessa
 
Wir leben mit Staffbull in Niedersachsen und mein Freund ist im März für 4 Wochen in Koblenz und ich hab überlegt mit unserem Hund mitzukommen, deswegen hab ich vor ein paar Tagen im Ordnungsamt angerufen, weil Koblenz keine Regelung zu Besuchshunden im Gesetz stehen hat. Der Herr dort sagte mir, dass man für einen Besuchshund keine Befreiung bekommt. Das heißt, du darfst natürlich hin, aber der Hund muss an der kurzen Leine bleiben und einen Maulkorb tragen. Bei Aufenthalten über 4 Wochen, muss man sich beim OA anmelden.
In NRW zB, kriegt man auch für Besuchshunde eine Leinen- und Maulkorbbefreiung, wenn man alle Voraussetzungen erfüllt. Dort gilt die Leinen- und Maulkorbpflicht auch erst ab 6 Monaten. In Hamburg wiederum, muss der Hund von Anfang an Leine und Maulkorb tragen und es gibt auch keine Chance auf Befreiung.
Du musst also für jedes Bundesland in das du reisen willst, extra nachgucken und ggf anrufen und Nachfragen
 
Aber das hatten die anderen ja auch eigentlich schon alle geschrieben, sorry für die Wiederholung

Du findest all diese Infos im jeweiligen Landeshundegesetz. Das was da drin steht ist Gesetz und gilt. Nicht irgendwelche Halbwahrheiten aus dem Internet, man findet überall unterschiedliche Angaben. Verlass dich auf nichts, was nicht im Gesetz steht.
 

Wir hatten das ja schon mal diskutiert:
Es kommt auf die Provinz an.
Valencia hat das härteste Hundegesetz, an der Costa Brava ist es locker, ebenso wie in der Provinz Alicante
Es ist ähnlich wie in Deutschland: Jede Provinz dort hat ihre eigene Regelung.

Insofern stimmt Deine Aussage so pauschal nicht. Zudem warst Du, wenn ich mich recht entsinne, schon länger nicht in Spanien.
Ich war in den letzten Jahren jedes Jahr mindestens ein Mal in der Provinz Girona im Norden und man sieht häufig Listenhunde ohne Maulkorb und ohne Leine.
Am Hundestrand in St. Marti waren einige Einheimische mit ihren Listenhunden. Selbst als wir mit Kalle im Restaurant aufliefen, gab es keine Probleme.

Eine Foristin, die hier leider nicht mehr aktiv ist, ist sogar mit ihren Listenhunden in die Provinz Girona ausgewandert und hat berichtet, dass der einzige Stress, den sie mit ihren Bullterriern am Strand erlebt hat, von deutschen Touristen kam.
 
In Rheinland-Pfalz darf man Staffordshire Terrier nur aus dem Tierheim adoptieren und soweit ich weiß auch nur innerhalb RLPs, bin mir da aber nicht zu 100% sicher. Eine richtige Maulkorb- und Leinenbefreiung gibt es in diesem Bundesland übrigens nicht. Wie das mit den 6 Monaten ist, weiß ich nicht, aber ich verlinke mal @Biefelchen - die lebt in RLP und hat nen Staff. Die kann dir da sicher mehr zu sagen und mich korrigieren, falls ich jetzt falsche Infos gegeben habe.
 
Also ich lebe mit Staff in RLP. Eine Leinenbefreiung bekommst Du nicht. Dein Hund muss (theoretisch) immer an der kurzen Leine bleiben. Eine Maulkorbbefreiung kannst Du bei einem anerkannten Tierarzt machen. Sachkundenachweis musst Du auch einen machen. Ich bin damals aus NRW nach RLP gezogen und mein Hund hatte in NRW Haltegenehmigung, ich den NRW Sachkundenachweis +MK und Leinenbefreiung. Ich habe einfach alle Papiere, die ich aus NRW hatte an die Stadt geschickt und die Haltegenehmigung kam einfach per Post ohne weitere Auflagen zu erfüllen. Wahrscheinlich waren die etwas überfordert und dachten sich: "Passt schon" .
Soweit ich weiß gelten Listi Welpen von Anfang an als gefährlich, es gibt keine 6 Monate Regelung. Aber da Du ja eh einen Hund aus dem Tierschutz nehmen musst, ist die Auswahl an Welpen eh begrenzt. Das der Hund zwangsläufig aus einem RLP Tierheim kommen muss wäre mir neu. Meine kommt aus einem NRW Tierheim, aber wie gesagt war ja auch eine besondere Situation.
 

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Witzig, die Polizei hat dazu nämlich klare Regeln und die auch online. In Bayern sind Besuchshunde grundsätzlich erlaubt und auch auflagenfrei.
 

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