Von der Idee, den Hund in Niedersachsen anzumelden, kann ich Dir nur abraten. Du musst zwingend den Hund da anmelden, wo Du Deinen Lebensmittelpunkt hast. Ansonsten hältst Du den Hund illegal und das kann üble Folgen für den Hund haben. Solltest Du in Koblenz kontrolliert werden, hast da Deinen Wohnsitz und der Hund erfüllt die Auflagen nicht, kann der Hund beschlagnahmt werden und Du hast keine Chance, ihn wieder zu bekommen, weil Du Dich als unzuverlässiger Halter erwiesen hast.
Tricksen mit Listenhund kommt überhaupt nicht gut.

Okay danke, dann mache ich das nicht, zu den anderen Fragen noch Ideen?
 
  • 28. März 2024
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Hi jolumahe ... hast du hier schon mal geguckt?
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In Rheinland-Pfalz kannst Du einen Listenhund nur aufnehmen, wenn er aus dem Tierheim stammt. Das versteht man unter "berechtigtem Interesse".
Okay, ich habe von einigen gelesen das sie Schutz/Wachhund als Grund angegeben haben und es geklappt hat. Tierheim ist ein berechtigtes Interesse, ja. Also meinst du es gibt keine Möglichkeit einen Kampfhund in Rheinland Pfalz zu halten der nicht aus dem Tierheim kommt? Kann ich mir fast nicht vorstellen.. bist du dir da sicher? Mfg
 
Okay, ich habe von einigen gelesen das sie Schutz/Wachhund als Grund angegeben haben und es geklappt hat. Tierheim ist ein berechtigtes Interesse, ja. Also meinst du es gibt keine Möglichkeit einen Kampfhund in Rheinland Pfalz zu halten der nicht aus dem Tierheim kommt? Kann ich mir fast nicht vorstellen.. bist du dir da sicher? Mfg

Ja, ich bin mir da sicher.
 
Du kannst auf den Tierheimseiten schauen. Ausserdem gibt es spezielle Notseiten für Listenhunde.
Tatsächlich warten jede Menge Listenhunde in Tierheimen auf ein neues Zuhause :)
 
Okay, danke. Weißt du zufällig was die Tierheime noch für Vorraussetzungen haben? MfG

Du musst die Haltungserlaubnis beantragen und dazu vorher die Sachkunde machen, wenn es um einen Listenhund geht.
Solltest Du in einer Mietwohnung leben, brauchst Du auf jeden Fall die schriftliche Genehmigung zum Halten eines Listenhundes.

Ansonsten halt das Übliche: Wie lange arbeitest Du und wo ist der Hund dann? Sind alle Familienmitglieder einverstanden? Bist Du finanziell in der Lage, einen Hund zu halten?
 
Du musst die Haltungserlaubnis beantragen und dazu vorher die Sachkunde machen, wenn es um einen Listenhund geht.
Solltest Du in einer Mietwohnung leben, brauchst Du auf jeden Fall die schriftliche Genehmigung zum Halten eines Listenhundes.

Ansonsten halt das Übliche: Wie lange arbeitest Du und wo ist der Hund dann? Sind alle Familienmitglieder einverstanden? Bist Du finanziell in der Lage, einen Hund zu halten?
Okay danke. Mfg.
 
Die Regelung mit 6 Monaten ist je nach Bundesland verschieden. In BW gilt der Hund unter 6 Monaten als ungefährlich.

Natürlich spricht nichts gegen einen Hund ohne Ahnentafel, solang er aus dem Tierschutz und nicht vom Vermehrer kommt.

Im TS gibt's auch junge Hunde.
 
Nordspanien und die Costa Blanca bei Denia war mit unseren Hunden immer absolut stressfrei.

Das kann ich nicht bestätigen, in Spanien hat ein AmStaff Leinen- und Maulkorbzwang und zwar permanent, das gilt auch für Urlauberhunde, ich habs schriftlich vom Konsulat. Außerdem muss der Hund hoch versichert sein und wenn was passiert, hat man die A...karte. Spaniens Hundegesetz ist sehr streng. Ich habe in Spanien bei meinen letzten Urlauben (nachdem das Hundegesetz dort erlassen wurde) auch nur noch Staffs, Bullis und Dogos mit Maulkorb und an kurzer Leine gesehen...

Gruß
tessa
 
Wir leben mit Staffbull in Niedersachsen und mein Freund ist im März für 4 Wochen in Koblenz und ich hab überlegt mit unserem Hund mitzukommen, deswegen hab ich vor ein paar Tagen im Ordnungsamt angerufen, weil Koblenz keine Regelung zu Besuchshunden im Gesetz stehen hat. Der Herr dort sagte mir, dass man für einen Besuchshund keine Befreiung bekommt. Das heißt, du darfst natürlich hin, aber der Hund muss an der kurzen Leine bleiben und einen Maulkorb tragen. Bei Aufenthalten über 4 Wochen, muss man sich beim OA anmelden.
In NRW zB, kriegt man auch für Besuchshunde eine Leinen- und Maulkorbbefreiung, wenn man alle Voraussetzungen erfüllt. Dort gilt die Leinen- und Maulkorbpflicht auch erst ab 6 Monaten. In Hamburg wiederum, muss der Hund von Anfang an Leine und Maulkorb tragen und es gibt auch keine Chance auf Befreiung.
Du musst also für jedes Bundesland in das du reisen willst, extra nachgucken und ggf anrufen und Nachfragen
 
Aber das hatten die anderen ja auch eigentlich schon alle geschrieben, sorry für die Wiederholung

Du findest all diese Infos im jeweiligen Landeshundegesetz. Das was da drin steht ist Gesetz und gilt. Nicht irgendwelche Halbwahrheiten aus dem Internet, man findet überall unterschiedliche Angaben. Verlass dich auf nichts, was nicht im Gesetz steht.
 
Das kann ich nicht bestätigen, in Spanien hat ein AmStaff Leinen- und Maulkorbzwang und zwar permanent, das gilt auch für Urlauberhunde, ich habs schriftlich vom Konsulat. Außerdem muss der Hund hoch versichert sein und wenn was passiert, hat man die A...karte. Spaniens Hundegesetz ist sehr streng. Ich habe in Spanien bei meinen letzten Urlauben (nachdem das Hundegesetz dort erlassen wurde) auch nur noch Staffs, Bullis und Dogos mit Maulkorb und an kurzer Leine gesehen...

Gruß
tessa

Wir hatten das ja schon mal diskutiert:
Es kommt auf die Provinz an.
Valencia hat das härteste Hundegesetz, an der Costa Brava ist es locker, ebenso wie in der Provinz Alicante
Es ist ähnlich wie in Deutschland: Jede Provinz dort hat ihre eigene Regelung.

Insofern stimmt Deine Aussage so pauschal nicht. Zudem warst Du, wenn ich mich recht entsinne, schon länger nicht in Spanien.
Ich war in den letzten Jahren jedes Jahr mindestens ein Mal in der Provinz Girona im Norden und man sieht häufig Listenhunde ohne Maulkorb und ohne Leine.
Am Hundestrand in St. Marti waren einige Einheimische mit ihren Listenhunden. Selbst als wir mit Kalle im Restaurant aufliefen, gab es keine Probleme.

Eine Foristin, die hier leider nicht mehr aktiv ist, ist sogar mit ihren Listenhunden in die Provinz Girona ausgewandert und hat berichtet, dass der einzige Stress, den sie mit ihren Bullterriern am Strand erlebt hat, von deutschen Touristen kam.
 
In Rheinland-Pfalz darf man Staffordshire Terrier nur aus dem Tierheim adoptieren und soweit ich weiß auch nur innerhalb RLPs, bin mir da aber nicht zu 100% sicher. Eine richtige Maulkorb- und Leinenbefreiung gibt es in diesem Bundesland übrigens nicht. Wie das mit den 6 Monaten ist, weiß ich nicht, aber ich verlinke mal @Biefelchen - die lebt in RLP und hat nen Staff. Die kann dir da sicher mehr zu sagen und mich korrigieren, falls ich jetzt falsche Infos gegeben habe.
 
Also ich lebe mit Staff in RLP. Eine Leinenbefreiung bekommst Du nicht. Dein Hund muss (theoretisch) immer an der kurzen Leine bleiben. Eine Maulkorbbefreiung kannst Du bei einem anerkannten Tierarzt machen. Sachkundenachweis musst Du auch einen machen. Ich bin damals aus NRW nach RLP gezogen und mein Hund hatte in NRW Haltegenehmigung, ich den NRW Sachkundenachweis +MK und Leinenbefreiung. Ich habe einfach alle Papiere, die ich aus NRW hatte an die Stadt geschickt und die Haltegenehmigung kam einfach per Post ohne weitere Auflagen zu erfüllen. Wahrscheinlich waren die etwas überfordert und dachten sich: "Passt schon" ;).
Soweit ich weiß gelten Listi Welpen von Anfang an als gefährlich, es gibt keine 6 Monate Regelung. Aber da Du ja eh einen Hund aus dem Tierschutz nehmen musst, ist die Auswahl an Welpen eh begrenzt. Das der Hund zwangsläufig aus einem RLP Tierheim kommen muss wäre mir neu. Meine kommt aus einem NRW Tierheim, aber wie gesagt war ja auch eine besondere Situation.
 
:hallo: Hallöchen, hier auch ein Amstaff-Halter im Reisefieber :)

Italien ist sehr schön mit Listenhund zu bereisen, genauso Slowenien. Wir waren in beiden Ländern schon, es war sehr angenehm.
Polen ist auch kein Problem (dort war ich kurz), viele schwärmen von Holland (dort war ich noch nie).

Frankreich würde ich auch lassen, wie oben schon geschrieben wurde.
Von Spanien wurde mir diesen Sommer abgeraten, da dort MK und Leinenplicht gilt - das mag ich im Urlaub nicht haben. Wird dort wohl mit hohen Geldstrafe geahndet.


Zum Reisen innerhalb Deutschlands:
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes, allerdings gibt es Besuchshundregelungen.
Sprich, du musst für 2 Wochen Urlaub natürlich nicht im betreffenden Bundesland Wesenstest, Sachkunde und Genehmigung haben.
Allerdings, wie oben schon gesagt gilt oft MK und Leinenpflicht, sprich, der Hund gilt als "Kampfhund" ohne Wesenstest (z.B. in BW).
Man kann durchaus auch Urlaub in Bundesländern machen, in denen die Haltung von Kategorie 1 Hunden untersagt ist (HH, Brandenburg).
Möchte ich in einem Bundesland Urlaub machen rufe ich für gewöhnlich vorher mal an und frage nach was Sache ist (z.B. letztes Jahr als ich in Bayern auf einen Campingplatz wollte, der Betreiber sagte mir dass der Hund auf dem Gelände ohne Leine laufen dürfte).

Ich lebe in BW, hier (in meiner Gemeinde) ist mein Hund von der Leine befreit, im gesamten Bundesland vom Maulkorb. Ich reise gerne mit ihm und war auch schon in einigen Bundesländern "auf Durchreise". Grundsätzlich handhabe ich es so, dass er an der (2m) Leine bleibt und ich den Maulkorb mitführe. Aufsetzen würde ich dem Hund den MK nur auf Aufforderung bzw wenn ich die öffentlichen Verkehrsmittel nutze. Bisher wurde ich noch nicht angesprochen / kontrolliert.

Ich bewege mich auch öfter im Allgäu etc (allgemein ländlich), da ich mich dort nicht im städtischen Bereich aufhalte und meistens keinem Menschen begegne läuft der Hund hier an der längeren Leine. Wenn ich doch mal jemandem begegnet bin, war das kein Problem. Im Allgäu sind wir auch ohne MK Bus gefahren.
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Allerdings kann es dir selbst bei der Pipipause an der Raststätte auf Durchreise in einem Bundesland passieren dass du aufgefordert wirst den Maulkorb aufzusetzen. Selten, aber kann vorkommen (ich meine irgendwem hier im Forum ist das schon passiert :gruebel: ). Deshalb hab ich ihn grundsätzlich dabei. Genauso trage ich im In- wie Ausland immer den Wesenstest-bescheid mit mir, genauso (eine Kopie der) Ahnentafel (bei Tagestouren nicht).

Hi Yuma! Im Oberallgäu gibt es doch eine Erlaubnispflicht? Ich darf mit meinem Staffy laut Landratsamt nichtmal 2-3 Tage Urlaub machen...
 
das ist völliger bullshit. oberallgäu gehört zu bayern oder schwaben? aber bei beiden ist ein urlaub mit kategorie-1-hund problemlos möglich. in baden württemberg ist dein staffbull doch eh nur kat-2...?
 
Wir waren letzte Woche mit unserer Amstaff Mix Hündin in Garmisch Partenkirchen (Bayern). Wir hatten das zuvor bei der Stadt und bei der Polizeibehörde anmelden wollen. Doch weder die Stadt noch die örtliche Polizei wussten überhaupt was da zu machen sei. Ich bekam dann noch einen Anruf von der Polizeihundestaffel, der mir dann sagte wir sollen einfach kommen wenn etwas wäre sollen wir uns auf ihn berufen. Wir selbst kommen aus BW und haben den ersten Wesenstest mit 6 Monaten hinter uns. Der zweite findet Ende des Jahres statt.
 
Witzig, die Polizei hat dazu nämlich klare Regeln und die auch online. In Bayern sind Besuchshunde grundsätzlich erlaubt und auch auflagenfrei.
 
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