JackRic2709
Ok gut zu wissen danke warte mal auf die papiere ab was da so alles drin stehtDie müssen schon eine gute Begründung haben die Haltung eines §3 Hundes zu verbieten, wenn alle Auflagen problemlos erfüllt werden können. Da würde ich mich nicht so abspeisen lassen.
Außerdem ist es jedem selbst überlassen, ob er ein älteres Tier oder einen Welpen adoptiert (auch wenn ich ersteres deutlich bevorzuge), das hat das Ordnungsamt nicht zu bestimmen. Es ist im Übrigen dann egal, ob der §3 Hund aus dem örtlichen Tierheim stammt oder aus einem Tierheim in Bayern oder aus einem anderen Bundesland. Hauptsache es ist ein Tierheim.
Die American Bulldog kann nach der Pubertät durchaus unverträglich mit Artgenossen werden, sprich es kann auch passieren, dass die AB sich irgendwann nicht mehr mit deinem EB verstehen wird. Muss nicht, kann aber. Das nur als Info.
Achsooo meinst du das... da bin ich ganz zuversichtlich, achte immer drauf das er gutes sozial verhalten hat und vorallem Menschen Kontakt
Aber es kann ja alles möglich seinXD