Erlaubnis einfordern?!

  • 1. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi JackRic2709 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Du möchtest auf jeden Fall einen Welpen?

...
Am besten wäre es, aber bei pitbulls ist das ja nicht möglich, möchte mir eigentlich ne American Bulldog holen aber lese jetzt gerade das es kein Listenhund ist... jetzt bin ich verwirrtXD
Welpe aus dem grund, da ich bereits ne englische Bulldogge habe und naja... ich will ihm keine gefahr aussetzen da er extrem lieb ist und wenn ich einen älteren hole könnte da ne Spannung entstehen... :(
 
Kommt drauf an, wie gut (oder nicht) sich deine Bulldogge mit einem anderen Hund (opposite S.ex) versteht.
 
Wenn da schon ein Hund vorhanden ist, werfe ich mal eben die Frage in den Raum - darf man in NRW mit einem Listenhund und einem anderen Hund zusammen Gassi gehen, oder gilt da auch die Regel, wenn Listi, dann nur einzelnd führen?
 
Vorsicht ist immer gut :D

Es gibt bestimmt jede Menge Hunde im TS, die genauso drauf sind wie deiner. Also freundlich mit deinem Hund. Wenn sich zwei erwachsene Hunde verstehen, bleibt das meistens so. Bei einem Welpen kann man sich da nicht ganz so sicher sein. Ab der Pupertät kann aus der besten Freundschaft plötzlich Feindschaft werden.
 
Am besten wäre es, aber bei pitbulls ist das ja nicht möglich, möchte mir eigentlich ne American Bulldog holen aber lese jetzt gerade das es kein Listenhund ist... jetzt bin ich verwirrtXD

American Bulldogs sind auch nicht unbedingt für ihre Artgenossenverträglichkeit bekannt.
 
In NRW darfst du nur mit einem Listenhund Gassi gehen. Kannst mehrere haben, jedoch darfst du nicht zur gleichen Zeit gehen.
 
In NRW darfst du nur mit einem Listenhund Gassi gehen. Kannst mehrere haben, jedoch darfst du nicht zur gleichen Zeit gehen.

Ja, aber gilt das nur für Listis (Amstaff und Amstaff) oder auch für Listi und nicht Listi (Amstaff und Labbi)?
In einigen Bundesländern darfst du ja eben nicht allein einen Listi und einen anderen Hund gleichzeitig Gassi führen.
 
Sorry vergessen zu erwähnen, hatte das ganze Thema ja letztens erst. Du darfst einen "normalen" Hund zusätzlich führen. Nur ein zweiter Listi ist verboten.
 
Der American Bulldog steht in NRW auf Liste 2.

...

@JackRic2709

Das bedeutet, dass, jenachdem wo in NRW du wohnst, eine "Kampfhundesteuer" fällig wird.
Beläuft sich hier bei uns (Wesel) z.B. auf 672, 00 € pro Jahr, geht aber in anderen Städten durchaus noch teurer. Bist du dir dessen bewusst?
Bei uns in Wesel hat leider auch der bestandene Wesenstest keinen Einfluß auf die Steuer, gibt aber meines Wissens nach auch Städte und Gemeinden, wo ein bestandener Wesenstest dazu führt, dass keine "Kampfhundesteuer" bezahlt werden muß.
Hört sich jetzt alles sehr "schräg" an, aber genau so schräg ist das in NRW nunmal.:(:dagegen:
 
Ja cool, danke für die zahlreichen Infos:)
Alles klar dann wäre ne AB ja noch einfacher, nicht das ich alles beisammen habe und es dann doch heißt brauchten sie garnichtXD spart zeit und vorallem nerven:D
Ach gassi gehen mache ich mir keine gedanken, wohne aufm Land, hier denken alle meine EB wäre ein pitbull:wand::sarkasmus:
 
@JackRic2709

Das bedeutet, dass, jenachdem wo in NRW du wohnst, eine "Kampfhundesteuer" fällig wird.
Beläuft sich hier bei uns (Wesel) z.B. auf 672, 00 € pro Jahr, geht aber in anderen Städten durchaus noch teurer. Bist du dir dessen bewusst?
Bei uns in Wesel hat leider auch der bestandene Wesenstest keinen Einfluß auf die Steuer, gibt aber meines Wissens nach auch Städte und Gemeinden, wo ein bestandener Wesenstest dazu führt, dass keine "Kampfhundesteuer" bezahlt werden muß.
Hört sich jetzt alles sehr "schräg" an, aber genau so schräg ist das in NRW nunmal.:(:dagegen:

Echt gut zu wissen danke:D
Darüber muss ich mich echt mal schlau machen... hoffentlich scheitert es nicht daran...
 
Am besten wäre es, aber bei pitbulls ist das ja nicht möglich, möchte mir eigentlich ne American Bulldog holen aber lese jetzt gerade das es kein Listenhund ist... jetzt bin ich verwirrtXD

Natürlich kann man auch Amstaffwelpen und Pitbullwelpen adoptieren, die Tierheime sind voll davon zur Zeit ...
Und eine American Bulldog steht sehr wohl auf der Liste als §10 Hund und hat ebenfalls diverse Auflagen.

Wenn da schon ein Hund vorhanden ist, werfe ich mal eben die Frage in den Raum - darf man in NRW mit einem Listenhund und einem anderen Hund zusammen Gassi gehen, oder gilt da auch die Regel, wenn Listi, dann nur einzelnd führen?

Kommt auf die Stadt an, da kocht jede sein eigenes Süppchen. Da muss man nachfragen. In meiner Gemeinde darf ich es, in Köln darf man es auch, Duisburg ebenfalls. In Dormagen z.B. darf man es nicht.

Alles klar dann wäre ne AB ja noch einfacher, nicht das ich alles beisammen habe und es dann doch heißt brauchten sie garnichtXD spart zeit und vorallem nerven:D

Da denkst du falsch. Eine American Bulldog muss auch genehmigt werden. Du brauchst genau die gleichen Sachen wie für einen Pitbull oder Amstaff - der einzige Unterschied ist, dass du eine American Bulldog auch vom Züchter erwerben darfst.

Ob das Ordnungsamt übrigens bei dir vorbeikommt, hängt eben vom OA ab. Bei mir war niemand.
 
Sooo habe mich beim OA schlau gemacht...
AB ist auf liste 2 aber Steuer beträgt weil
er als kamfhund geahndet werden könnte knapp 640 euro...
Ich kann nur ne AB als Welpen holen, keiner der anderen rassen...

Bekomme alle Dokumente zugeschickt und hoffe es wird was:)
Die AB zu 90% und die anderen bei 5% Erfolgsquote XD
 
Die AB zu 90% und die anderen bei 5% Erfolgsquote XD

Mit welcher Begründung bitte? Wenn man alle Auflagen erfüllt, kann man einem nicht so einfach die Haltung verbieten.

Und nochmal: man kann auch die anderen Rassen als Welpe holen, aber eben dann aus dem Tierheim.

(Im Übrigen gilt die AB nicht unbedingt zu den verträglichsten Rassen ... )
 
Mit welcher Begründung bitte? Wenn man alle Auflagen erfüllt, kann man einem nicht so einfach die Haltung verbieten.

Und nochmal: man kann auch die anderen Rassen als Welpe holen, aber eben dann aus dem Tierheim.

(Im Übrigen gilt die AB nicht unbedingt zu den verträglichsten Rassen ... )

Wollte nur mitteilen was mir die gute vom OA gesagt hat... die Begründung liegt dabei, weshalb ich so ein hund halten möchte...wie es in bayern der Fall ist, ich kann alles haben und trotzdem kann Sie mir den umgang verbieten... finde ich auch hart... aber was soll man machen... zum thema welpen: ja es geht aber das noch schwerer, da die die älteren vermitteln wollen und es bei mir keine welpen gibt...

Was meinst du mit keine Verträgliche rasse?!
 
Die müssen schon eine gute Begründung haben die Haltung eines §3 Hundes zu verbieten, wenn alle Auflagen problemlos erfüllt werden können. Da würde ich mich nicht so abspeisen lassen.
Außerdem ist es jedem selbst überlassen, ob er ein älteres Tier oder einen Welpen adoptiert (auch wenn ich ersteres deutlich bevorzuge), das hat das Ordnungsamt nicht zu bestimmen. Es ist im Übrigen dann egal, ob der §3 Hund aus dem örtlichen Tierheim stammt oder aus einem Tierheim in Bayern oder aus einem anderen Bundesland. Hauptsache es ist ein Tierheim.

Die American Bulldog kann nach der Pubertät durchaus unverträglich mit Artgenossen werden, sprich es kann auch passieren, dass die AB sich irgendwann nicht mehr mit deinem EB verstehen wird. Muss nicht, kann aber. Das nur als Info.
 
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