Erhöhte Steuer trotz Negativzeugnis?!

Strike

15 Jahre Mitglied
Hallo an alle,

immer mehr Gemeinden (ist mir vor allem aus Bayern bekannt) verlangen für einen Kat. 2-Hund trotz Wesenstest und Negativzeugnis die erhöhte Steuer für Kampfhunde.
Es soll dazu ein Urteil eines Verwaltungsgerichts geben. Nur finde ich das nicht.

Hat es zufällig jemand oder eine Fundstelle?

Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Kai
 
  • 26. April 2024
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Hi Strike ... hast du hier schon mal geguckt?
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BVerwG vom 19.01.2000.
WT oder Negativzeugnis findet in der überwiegenden Anzahl der Steuersatzungen keine Berücksichtigung.
 
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