aber im ersten Fall wurde doch die Klage einer Hundehalterin w/ überhöhter Besteuerung abgewiesen, im zweiten Fall der Klage eines Hundehalters, weil er einen Wesenstest machen sollte, recht gegebenEs ging dabei um die Zuordnung des MBt als Unterart des Bt, soweit ich mich erinnere.
Für mich liest sich das nach zwei komplett unterschiedlichen Fällen