Erhöhte Hundesteuer für Miniatur Bullterrier zulässig

Es ging dabei um die Zuordnung des MBt als Unterart des Bt, soweit ich mich erinnere.
aber im ersten Fall wurde doch die Klage einer Hundehalterin w/ überhöhter Besteuerung abgewiesen, im zweiten Fall der Klage eines Hundehalters, weil er einen Wesenstest machen sollte, recht gegeben

Für mich liest sich das nach zwei komplett unterschiedlichen Fällen
 
  • 28. März 2024
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Hi DobiFraulein ... hast du hier schon mal geguckt?
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Für mich liest sich das auch nach 2 Fällen. Das war kein Berufungsverfahren lt. dem Zeitungsartikel, sondern die Klage eines HH gegen die Anordnung des WT. Im anderen Fall ging es um Hundesteuer.
 
Für mich liest sich das nach zwei komplett unterschiedlichen Fällen
Sorry, hab die Links nicht gelesen. Kann sein. Es gab in S-A sicherlich mehrere Verfahren dazu.
Aber es wurde auch in Berufungsverfahren gewonnen, so dass es sein kann das zB ein weiteres Verfahren auf Grundlage eines anderen entschieden wird.
Will sagen, es ist nicht so, dass die mal so und mal so entscheiden, sondern dass die Rechtslage nach einer erfolgreichen Berufung einfach neu eingeschätzt wird.
 
In diesem letzten Artikel steht, dass die Berufung beim OVG zulässig ist. Für mich klingt das nicht wirklich, als sei dieser Sachverhalt schon einmal vom OVG in einer Berufung entschieden worden. Kann aber natürlich trotzdem sein, k.A..
 
Aber es wurde auch in Berufungsverfahren gewonnen, so dass es sein kann das zB ein weiteres Verfahren auf Grundlage eines anderen entschieden wird.
ah - die Info mit dem Berufungsverfahren (wahrscheinlich noch ein anderer Fall) hat mir gefehlt.

Kann der natürlich sein, dass der eine Fall vom Verwaltungsgericht vor Urteil im Berufungsverwahren entschieden wurde, der andere erst nach dem Urteil im Berufungsverfahren.
 
Da muss man nicht Links angucken, sondern Datum der Beschlüsse.
 
Steuerlich gesehen ist der Mini gefährlich, sonst natürlich nicht :D
 
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