Erfahrung mit Hundekaufvertrag???

Bullblue

15 Jahre Mitglied
Hallo,
schweren Herzens müssen wir uns wohl von einem unserer Bullis trennen....
Bevor ich einen geeigneten neuen Besitzer suche,wollte ich mir mal um einen Kaufvertag Gedanken machen.
Hier sind doch viele Hundezüchter und Tierheimhelfer.
Wie sichert ihr eure Hunde bei der Abgabe am besten ab?
Wie sieht der optimale Schutzvertrag aus??
Oder eher den Hund in Pflege geben,so das man im Notfall das Tier zurückfordern kann?Worauf muss ich achten??
Was ist möglich,was unbedingt nötig??
Es wäre nett,wenn ihr uns ein paar Tipps gibt...
Bullblue
 
  • 27. April 2024
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Hi Bullblue ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo,
hier ist der abgabevertrag den meine pflegehunde mitbekommen wenn sie umziehen.
vielleicht hilft dir das ja ein bischen.

Abgabe - Schutzvertrag für Hunde (kein Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB)


Eigentümer:
Beauftragte/r: Tel-Nr.:
Anschrift:
E-Mail-Adresse: Mobil:


Hiermit übergibt der obengenannte Verein an:



Frau/Herrn: geb. am:
Anschrift:
E-Mail-Adresse: Tel-Nr.:
Personalausweisnummer: Fax:





Den/die hier genannten Hund/e


Name: geb. am: Rasse:
Geschlecht: Kastration: Farbe:
Beschreibung:



Der Impfpass wurde übergeben.





Vertragsbedingungen:
1. Die Abgabe des Tieres an Dritte (auch Verwandte) ist untersagt. Sollten irgendwelche Gründe zur Abgabe des Tieres zwingen, ist dieses unverzüglich dem Vorbesitzer zu melden und den Hund an diese zurückzugeben.


2. Das vermittelte Tier darf nicht ohne Einverständnis eingeschläfert werden.


3. Der/Die Empfänger/in wird darauf hingewiesen, das er/sie mit der Übergabe des Tieres Tierhalter im Sinne des § 833 BGB ist und ab diesem Zeitpunkt für alle von dem Tier verursachten Schäden aufzukommen hat. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht wird ihm/ihr angeraten.

4. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, das Tier in art- und ordnungsgemäßer, liebevoller Pflege zu halten, für ausreichende, artentsprechende Fütterung, ständige Bereitstellung von Wasser, sauberes zugfreies Lager, ausreichenden Auslauf, Pflege des Felles und bei Krankheit für sofortige tierärztliche Behandlung zu sorgen. Das übernommene Tier darf nicht an der Kette, im Zwinger, Scheune, Hof, Keller oder ähnlichen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen gehalten werden, sondern man sollte ihm jederzeit, auch nachts den Aufenthalt in den familiären Wohnräumen zu ermöglichen.


5. Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten. Jede Misshandlung und Quälerei ist zu unterlassen und solche auch durch Dritte nicht zu dulden.


6. Der/die Übergeber/in übernimmt keine Gewähr für vorhandene oder nachträglich entstehende charakterliche oder gesundheitliche Defizite oder Schwangerschaft, jegliche Gewährleistungsrechte für Sach- oder Rechtsmängel werden ausgeschlossen.

7. Der/die Übernehmer/in erklärt ausdrücklich, dass er/sie weder Tierhändler/in, -züchter/in für Versuchlabore und/oder Futtertieren ist, noch im Auftrag eines solchen handelt. Eine Abgabe der/des übernommenen Hundes an Versuchslabore, Tierhandlungen oder als Futtertier ist nicht gestattet.


8. Mit dem Tier darf weder Zucht noch Vermehrung betrieben werden. Werden dennoch Jungtiere geboren ist der/die Übergeber/in zu verständigen. Die Jungtiere dürfen nur mit einem Schutzvertrag der Übergeberin an Dritte abgegeben werden.



9. Der/die Übernehmer/in ist damit einverstanden, dass eine Beauftragte/ein Beauftragter sich auch unangemeldet von der vertragsgerechten Haltung des übernommenen Hund überzeugt. Liegt eine vertragsgerechte Haltung nicht vor, so ist eine Beauftragte/ein Beauftragter berechtigt das Tier ohne Entschädigung abzuholen. Dieses Recht besteht auch, wenn sonstige erhebliche Abweichungen von den bei der Übergabe vorausgesetzten Haltungsbedingungen festgestellt werden, insb. dann, wenn wesentliche Umstände arglistig vorgespiegelt oder verschwiegen wurden.



10. Bei einem Wohnungswechsel des/der Übernehmers/in ist die neue Anschrift dem/der Übergeber/in unaufgefordert mitzuteilen.



10. Bei Nichteinhaltung dieses Schutzvertrages ist der/die Übergeber/in berechtigt den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der/die Übernehmer/in ist auf Verlangen zur entschädigungslosen Herausgabe des unmittelbaren Besitzes am vermittelten Tier an den/die Übergeber/in verpflichtet.


11. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Schriftlich getroffene Nebenabreden zwischen dem Übernehmer und der/dem Übergebenden werden erst wirksam, wenn sie durch den Vereinsvorstand genehmigt werden.


12. Der/die Übernehmer/in spendet an den/die Übergeber/in einen Betrag in Höhe vonEuro.

Ein Recht zum Besitz am übergebenen Tier entsteht erst nach Übergabe der Spende.

13. Wird der Besitz des Übernehmers am vermittelten Tier durch Rückgabe an die/den Übergeber(in) ohne wichtigen Grund aufgelöst, begründet dies kein Rückgewährschuldverhältnis bezüglich der in Nr. 12 genannten Spende.


14. Sollten sich einzelne Vertragsbestimmungen als unwirksam herausstellen, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.


15. Der Schutzvertrag ist zweifach auszufertigen und je ein Exemplar an den/die Übernehmer/in und an den Verein auszuhändigen.




Den Vertragstext habe ich gelesen und erkenne ihn in allen Einzelheiten an.


Ort, Datum:




der/die Übernehmer/in

der/die Übergeber/in
(bei Minderjährigen jeweils Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten)
 
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Vllt. hilft dir dieser Link, da steht das es zu Bewegungsunlust (usw.) kommen KANN. Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
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