Entlaufener Hund eingeschläfert

ich wundere mich gerade ein wenig, dass hier kein einer versucht, sich ein wenig in die Tierärztin rein zu fühlen, sondern nur drauf gehauen wird ......
mir tut diese Tierärztin echt leid, denn sie hat ja versucht, sich zu widersetzen und hat es nach dem Bericht der Klinik auch getan und zwar zweimal, sogar noch angesichts des Uniformierten. Dann hat sie den Vorgesetzten (also ihren) informiert und der hat sie angewiesen, nur einzuschläfern, wenn dies schriftlich angeordnet wäre von Seiten der Polizei.

Anders als andere hier glaube ich nicht, dass man alleine mit gesundem Menschenverstand wissen muss, welche Form diese Anordnung haben muss - ich für mich wüsste es nämlich auch nicht. Rein aus dem Bauch heraus fand ich das mit der Anordnungsnummer merkwürdig, aber auf der anderen Seite gibt es überall sonst Vorgangsnummern, Schadensnummern etc. , also warum nicht auch bei der Polizei eine Anordnungsnummer?

und dann stelle ich mir auch vor, wievielen Personen mit komplett anderer Meinung diese Tierärztin sich insgesamt gegenüber sah, auch wenn die nur im Dreierpack maximal auftraten, wobei auch drei gegen eins schon irgendwie unangenehm für den Einzelnen ist. Das war ja eine richtige Übermacht an Leuten, die die tierärztliche Einschätzung in Frage stellten und das kann durchaus auch verunsichernd wirken.

Das war ja schon echt Nötigung, wie die Polizei da vorgegangen ist, diese Drohung mit Maßnahmen gegen die Ärztin, wenn sie den Hund nicht sofort einschläfern würde.
Unfassbar finde ich das.

Die Frau war offenbar absolut verunsichert, nachdem sie auch von ihrer Klinikleitung keinen Rückhalt bekommen hat.
Kann man die Polizei wegen Nötigung eigentlich belangen?
Ich würde es an ihrer Stelle nämlich tun.

...
 
  • 17. Mai 2024
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ich wundere mich gerade ein wenig, dass hier kein einer versucht, sich ein wenig in die Tierärztin rein zu fühlen, sondern nur drauf gehauen wird ......

Doch, das habe ich versucht. Und zwar ausdrücklich vor meinen Beiträgen. Meine Frage nach den angedrohten Konsequenzen war nicht nur rhetorisch. Möglicherweise stand ihre Approbation auf dem Spiel oder die Zukunft der Klinik, dann könnte ich tatsächlich Verständnis aufbringen. Beides halte ich jedoch für ausgeschlossen und es bleiben Konsequenzen, wie sie hier genannt wurden..Bußgeld, Anzeige, warum auch immer. Nichts von davon ist in meinen Augen schlimm genug, so einzuknicken und entgegen dem eigenen Gewissen und der Gewissheit, das Falsche zu tun, etwas, was nie wieder rückgängig zu machen ist. Nicht mal eine U-Haft würde das in meinen Augen rechtfertigen.

Sollte der Polizist bei seiner Drohung über seine Waffe gestreichelt haben oder mit Folter gedroht, auch dann könnte ich es verstehen. Deshalb mein Hinweis darauf, wo wir leben und welche Aufgabe die Polizei ursprünglich hat. Wenn wir solche Angst vor ihr haben und dann sogar Verständnis dafür zeigen, dann läuft was schief. Und ich denke nicht, daß es tatsächlich schon so weit bei uns ist.

Schlimmstenfalls wäre sie angezeigt worden wofür auch immer und es hätte einen Shitstorm dagegen gegeben. Wäre sie verurteilt worden, hätte es Spenden gegeben und die Klinik wäre gefeiert worden. Nun werden sie schlimmstenfalls um ihre Existenz bangen müssen, je nachdem wie das ausgeht.

Ich tu mich schwer damit, den "Druck" der Polizei als Entschuldigung hinzunehmen. Und zu guter Letzt: Dass man sich mit Händen und Füßen gegen die Anordnung gewehrt habe, ist bislang lediglich die Darstellung der Klinik.

Die einzigen Opfer, die ich hier sehe, sind der Hund und die Familie.
 
@guglhupf

Wenn die Klinik es sich - zumal im schönen Bayern - leicht machen wollen würde, bräuchte sie sich nur auf die Seite der Polizisten zu stellen und zu behaupten, da sei alles rechtens gewesen, dem Hund sei es bei Einlieferung sehr, sehr schlecht gegangen, er hätte mutmaßlich die Nacht nicht überlebt, und da kein Besitzer zu finden gewesen sei, habe man sich in Absprache mit der Polizei blahblahblah...

Hat sie aber nicht.
 
Dafür war es womöglich zu spät ? Wobei es da ja eh noch Unklarheiten gibt. Aus den verschiedenen Links:

In welchem Zustand die Putzbrunnerin den Hund vorgefunden hat, bleibt bislang offen. Fakt aber ist, dass die Helfer der Tierrettung Boby für gesund halten.

Laut Stellungnahme der Tierärztin dort, wollen die beiden Boby einschläfern lassen. Doch auch die Veterinärin befindet Boby für gesund.

Was ist zwischen dem Fund des Hundes und der Abgabe in der Tierklinik passiert? Das ist nur eine der vielen Fragen, die sich der Familienvater stellt. Weder sei Boby krank gewesen, noch sei er je verhaltensauffällig geworden.

Die Tumore tauchen dann plötzlich in der Stellungnahme der Klinik auf.

edit: damit will ich nicht sagen, daß es die Tumore nicht gab. Die Dramatik hat sich allerdings offenbar erst später spontan ergeben. Ausgerechnet in der Klinik ?
 
Dafür war es womöglich zu spät ? Wobei es da ja eh noch Unklarheiten gibt. Aus den verschiedenen Links:







Die Tumore tauchen dann plötzlich in der Stellungnahme der Klinik auf.

edit: damit will ich nicht sagen, daß es die Tumore nicht gab. Die Dramatik hat sich allerdings offenbar erst später spontan ergeben. Ausgerechnet in der Klinik ?

In der Stellungnahme der Tierrettung München war die Tumoren schon da und der Hund hat auch Schmerzmittel bekommen. Für die Nicht-Facebooker:
Es fing - nach unserem Kenntnisstand - alles so normal an: Alter Hund Boby läuft um 20 h weg, wird einige hundert Meter von seinem Zuhause von jemand aufgegriffen. Die Finder melden den Fundhund der Polizei, diese um 21:30 h den Fall der Tierrettung. Unser Tierarzt kommt. Er sieht einen alten kranken Hund mit Tumoren, dem er Schmerzmittel gibt. Die Finder meinen, der Hund gehört eingeschläfert, was unser Tierarzt ablehnt, weil nicht medizinisch indiziert. Sie sollen doch den Fundhund ins Tierheim bringen, damit sein Besitzer ihn wieder bekommt. Dann fährt er zum nächsten Einsatz.
Gegen 23:46 h meldet der Besitzer das Weglaufen seines Hundes bei der Polizei. Die Finder bringen den Hund zwischenzeitlich um 2:30 nachts in die Tierklinik und fordern die Tierärztin auf, Boby einzuschläfern. Sie weigert sich. Um 4 h erscheinen dann auf einmal zwei Polizisten in Uniform und fragen, weshalb der Hund - den sie gar nicht kennen - nicht schon längst eingeschläfert wurde. Da sich die Tierärztin erneut weigert, bekommt sie nach Angaben mächtigen Druck, wenn sie sich polizeilichen Anordnungen widersetzt. Der Polizist, der keine Tiermedizinischen Fachkenntnisse hat und Boby auch nicht gesehen hat, stellt entgegen der Tiermedizinischen Einschätzung von 2 Tierärzten eine Anordnung zum Einschläfern aus! Dies wird dann ausgeführt.
Der Horror für jeden Tierbesitzer. Und meiner Einschätzung nach ein Rechtsverstoss gegen 16a TierSchG. Entsetzlich. Da mischt sich Wut und Entsetzen bei jedem Tierhalter. Wir hoffen dass dieser ungeheuerliche Vorgang entsprechende Konsequenzen für alle Beteiligte nach sich zieht. Liebe Grüße Dr. Evelyne Menges Vizepräsidentin Tierrettung München


Warum die den Hund aber nicht ins Tierheim gebracht, sondern bei den Finderinnen gelassen haben, bleibt ein Rätsel.
 
Danke.

An meiner Kritik an der TÄ ändert das aber ohnehin nichts. Sie wusste, daß es falsch ist und hat es trotzdem getan.

Die ganze Story ist doch ein Rätsel. Der Hund (nach Aussage des Herrschens im ganzen Ort bekannt, was bei 6500 Einwohnern vorstellbar ist) wird nur wenige hundert Meter von seinem Zuhause aufgegriffen und ausgerechnet die Finderinnen kennen ihn nicht ? Dann schlagen die sich quasi die Nacht um die Ohren und warten sogar in der Klinik noch anderthalb Stunden auf den Kollegen (war der überhaupt im Dienst oder haben die den aus dem Bett geworfen ?), weil sie den Hund unbedingt tot sehen wollen ?

Wenn da mal nicht mehr hinter steckt als unglückliche Umstände.
 
Schon merkwürdig...
Meine Fußhupe ist mir ja mal abhanden gekommen (dachte sie wäre im Haus, dabei war sie noch draußen nachdem ich die Einkäufe ins Haus getragen hatte und sie dann mit draußen war).
Sie war ja zu dem Zeitpunkt schon blind und ohnehin etwas orientierungsdoof.
Sie wurde dann von meinen Nachbarn, zwei Häuser weiter, aufgegriffen. Diese riefen das Tierheim an und ließen meinen Hund abholen!!! Die haben mich nahezu jeden Tag mit dem Hund rumlaufen sehen, kennen mich seit 30 Jahren und haben es nicht für nötig gehalten mal zu klingeln oder den Hörer in die Hand zu nehmen und mich anzurufen ich möge doch meinen Hund abholen.

Möglich ist alles.
 
Doch, das habe ich versucht. Und zwar ausdrücklich vor meinen Beiträgen. Meine Frage nach den angedrohten Konsequenzen war nicht nur rhetorisch. Möglicherweise stand ihre Approbation auf dem Spiel oder die Zukunft der Klinik, dann könnte ich tatsächlich Verständnis aufbringen. Beides halte ich jedoch für ausgeschlossen und es bleiben Konsequenzen, wie sie hier genannt wurden..Bußgeld, Anzeige, warum auch immer. Nichts von davon ist in meinen Augen schlimm genug, so einzuknicken und entgegen dem eigenen Gewissen und der Gewissheit, das Falsche zu tun, etwas, was nie wieder rückgängig zu machen ist. Nicht mal eine U-Haft würde das in meinen Augen rechtfertigen.

Ich weiß jetzt nicht genau, wann eine Approbation entzogen wird / werden kann. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass sie da ggf. Angst vor einer Anzeige vonwegen "Widerstand" gegen Vollstreckungsbeamte" oder so was in der Art hatte bzw. ihr mit so was gedroht wurde. Das wäre ja eine Straftat und ich weiß nicht, ob so was nicht ggf. Auswirkungen auf die Approbation haben kann. Aber wenn mich nicht alles täuscht, kann eine Verurteilung wegen einer Straftat den Entzug der Approbation zur Folge haben. Hätte sie vielleicht beurlaubt werden müssen, bis so ein Verfahren abgeschlossen ist o.Ä.? Ich kenne mich da mit der Approbationsfrage insgesamt nicht gut genug aus, aber für mich persönlich ist es schon vorstellbar, dass man jemanden mit der Möglichkeit, seine berufliche Existenz zu gefährden, arg verunsichern kann.

Ich bin z.B. als Übersetzerin bei Gericht ermächtigt und wüsste jetzt aus dem Stand auch nicht, welche Vergehen einen Entzug der Ermächtigung zur Folge haben und was ich als ungerechtfertigte Drohgebärden abtun könnte. Ich kann meinen Beruf allerdings auch ohne diese Ermächtigung ausüben (nur eben nicht für Gerichte), aber verunsichern könnte man mich vermutlich schon ziemlich mit entsprechenden Drohungen.
 
Zu bedenken ist ja auch, dass das Ganze mitten in der Nacht war, ich denke unter Müdigkeit trifft man vielleicht auch andere Entscheidungen als am Tage.
 
Wenn es so war, wird sie es ja hoffentlich aussagen und sie hat ja mindestens eine Zeugin dafür. Wobei ich mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen kann. Solche grundsätzlichen Dinge müssen doch in der Ausbildung vermittelt werden ? Also wer unter welchen Umständen eine Tötung anordnen kann ?

Hoffen wir mal, daß sich das restlos aufklärt. Auch dieses Detail:

Am nächsten Morgen meldete sich die Polizei und teilte der Tierklinik mit, dass ein potentieller Besitzer gefunden wurde. Später stellte sich heraus, dass diese nur Spanisch sprechen konnten. Eine Spanisch sprechende Mitarbeiterin konnte sich dann mit den Eigentümern verständigen.

Die Vermisstenmeldung wenige Stunden wurde sicher eher nicht in Spanisch aufgegeben und offenbar spricht der Vater im SAT1-Video (was ich leider nicht sehen kann) durchaus deutsch. Und die Vermisstenmeldung wurde 4 Stunden vor der Tötung aufgegeben. In 4 Stunden spricht es sich in so einem Örtchen nicht bis zur Polizei rum, daß der Hund, den sie gerade in Gewahrsam haben, vermisst wird ?

Mittlerweile frage ich mich sogar, ob der Hund tatsächlich weggelaufen ist oder ob man ihm "helfen" wollte.
 
Mittlerweile frage ich mich sogar, ob der Hund tatsächlich weggelaufen ist oder ob man ihm "helfen" wollte.
Du meinst die "Finderinnen" haben diese Situation ganz bewusst herbeigeführt?
Und warum lässt sich dann die Polizei so vor den Karren spannen?
 
Die beiden sind doch ebenfalls Polizisten ? Vielleicht hat der Polizist mit der Anordnung dem Urteil seiner Kollegin (Hundeführerin) vertraut ?

Von den beiden war ja bislang noch gar nix zu hören. Da darf man gespannt sein.
 
Ja schon, aber darf denn ein normaler Polizeibeamter überhaupt eine Einschläferung eines Hundes anordnen, wenn kein akuter Handlungsbedarf besteht? Darf das nicht nur ein Amtstierazt?
 
Ja schon, aber darf denn ein normaler Polizeibeamter überhaupt eine Einschläferung eines Hundes anordnen, wenn kein akuter Handlungsbedarf besteht? Darf das nicht nur ein Amtstierazt?
Alles, was ich dazu bisher lesen konnte, sagt genau das. Also sollte es die TÄ auch wissen ? Und wenn sie sich nicht sicher ist, dann lässt sie im Zweifelsfall die Spritze im Schrank. Allerdings muss man fairerweise sagen, daß sie sich ja rückversichert hat. Andererseits hat sie damit die Verantwortung auch ein Stück weit abgeschoben.
 
Die beiden sind doch ebenfalls Polizisten ? Vielleicht hat der Polizist mit der Anordnung dem Urteil seiner Kollegin (Hundeführerin) vertraut ?

Von den beiden war ja bislang noch gar nix zu hören. Da darf man gespannt sein.
klingt zwar erst mal sehr konstruiert, aber ist vielleicht gar nicht so ganz von der Hand zu weisen...
 
Zu bedenken ist ja auch, dass das Ganze mitten in der Nacht war, ich denke unter Müdigkeit trifft man vielleicht auch andere Entscheidungen als am Tage.
Vielleicht Zufall, aber wenn ich mit meinen Hunden nachts zum Notdienst musste, haben den meist AiPler geschoben und im Ernstfall dann einen Kollegen angerufen, wenn sie nicht sicher waren.

Keine Ahnung, dazu kenne ich mich zuwenig mit dem Strafrecht aus, aber wenn denen ein Verfahren wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" oder "nur" eine Anzeige wegen Tierquälerei angedroht wird, kann das jemanden schon an die Wand drücken, der als Mediziner sicherlich keine solcher Vorwürfe in seiner Polizeiakte brauchen kann. Inwieweit es dazu gekommen wäre, kann ein Mediziner sicherlich auch nicht abschätzen.
 
Widerstand gegen die Staatsgewalt wäre es nicht, solange die TÄ sich nicht körperlich wehrt, soweit ich informiert bin.
Und eine polizeiliche Anordnung bedarf auch keiner Schriftform. Wenn die sagen Du sollst Dich von Ort A entfernen (Platzverweis) brauchen die das ebenso wenig schriftlich, wie wenn sie sagen "Hände hoch" oder "fahr rechts ran". ;)
Nur reicht eine Anordnung eines Streifenbeamten nicht um einen Hund einzuschläfern. Das kann man der TÄ durchaus vorwerfen, aber wenn insgesamt 3 (4?) Polizisten über STUNDEN auf Dich einreden, sehr deutlich werden, drohen, usw...weiß ich nicht wie sicher man Gesetztestexte zitiert. Ich denke die meisten Menschen wollen sich gerne an das Gesetz halten und leisten deswegen keinen Widerstand.
Ich glaube auch dass man bei jeder Klinik, egal ob für Menschen oder Tiere, Leute finden wird die "geschädigt" wurden und einen Hass haben (zu recht womöglich, aber das ist glaube ich kein spezielles Problem der Klinik Oberhaching).
 
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