Einspruch gegen Kampfhundesteuer

Sunny73

20 Jahre Mitglied
Für alle, die Probleme haben, einen "Einspruch" zu formulieren: OK WIDERSPRUCH *geier* *lol*
***********************************

Betr.: Hundesteuer
Bezug: Ihr Bescheid vom....., Az.:.........................


Sehr geehrte Damen und Herren

Gegen den o.a. Bescheid lege ich hiermit vor dem Hintergrund verschiedener anhängiger Verfahren im ganzen Bundesgebiet Widerspruch ein. Insbesondere verweise ich Sie auf eine bereits ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück. Dort wurde die "Strafbesteuerung" von bestimmten Hunderassen mit einem Urteil (AZ: 1 A 90/98 /B) vom 13. Juni 2000 für nichtig erklärt, weil sie mit Grundsätzen der Verfassung nicht in Einklang zu bringen ist.

Sollte bis zum Fälligkeitstermin der Steuer die Rechtslage noch nicht geklärt sein, begleiche ich den Betrag ausdrücklich nur unter Vorbehalt.

Ich bitte Sie um Eingangsbestätigung in Form eines Zwischenbescheides.


Mit freundlichen Grüssen


Sunny
augen01.gif


Melanie & Staff-Bull Darius

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Mail to: SunnyHH@gmx.net

[Dieser Beitrag wurde von Sunny73 am 30. Januar 2001 editiert.]
 
Hallo Sunny,

da es sich um ein Steuerbescheid handelt müßte hier Widerspruch eingelegt werden, nur zur Info. Man weiß ja nie wie sich die Behörden wieder rausreden wollen. :))
Danke, für das Aktenzeichen. Das werde ich wohl noch gebrauchen können.

Bis dann
Sylvia & Kira
 
Hallo Sunny73,

du verweist in deinem Widerspruch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Osnabrück vom Sommer 2000, da galt aber doch schon das Berlin Urteil ? Welches gilt nun ?
Könnte ich dieses Urteil auch anführen in meinem Widerspruch?

Hat dein Widerspruch ein Anwalt verfasst oder hast du dich beraten lassen ??


Viel Grüsse

Nadja
 
Hallo Nadja,

den Widerspruch kannst Du auch ohne Anwalt einlegen, schließlich geht die Rechnung ja an Dich. Hab ich auch so gemacht. Danach kann man immer noch den Anwalt einschalten.

Bis dann
Sylvia & Kira
sasmokin.gif
 
Hallo Cassandra,

mir ging es in erster Linie darum, mich abzusichern, falls in Schleswig-Holstein ein Urteil kommt, welches der (unserer) Stadt verbietet eine höhere Steuer für bestimmte Hunderassen zu fordern. Somit steht mir die Rückzahlung der Differenz nach dem Urteilspruch zu.

Hätte ich gar nichts gemacht und einfach die Steuer bezahlt, wären meine Chancen das Geld zurückzubekommen ziemlich gesunken.

Einen Anwalt brauche ich dafür nicht. Der wird erst einbezogen, wenn ein rechtsgültiges Urteil vorliegt und die Stadt mir mein Geld nicht zurückzahlen will.

Liebe Grüße

Sunny
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Melanie & Staff-Bull Darius

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