Nach der Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen habe ich in einer Zeitung gelesen, dass man Einspruch gegen die Steuerbescheide von 2007 und 2008 erheben soll.
Das macht für uns ne schöne Urlaubsreise aus, wenn's vorm Bundesverfassungsgericht durchkommt.
Nur über die Form, um alle Rechte zu wahren, bin ich mir nicht ganz klar.
Ich hab den folgenden Wisch verfasst und hoffe das ist so OK. Oder stimmt daran etwas nicht?
Das macht für uns ne schöne Urlaubsreise aus, wenn's vorm Bundesverfassungsgericht durchkommt.
Nur über die Form, um alle Rechte zu wahren, bin ich mir nicht ganz klar.
Ich hab den folgenden Wisch verfasst und hoffe das ist so OK. Oder stimmt daran etwas nicht?