Einreisen mit "Kampfhund" im Ausland?

Amy_van_Berkom

Wir möchte zum Bulgarien mit dem Auto reisen, wir Fahren über Österreich, slowakien, Bosnien und Serbien zum Bulgarien, weiß jemanden ob man dort mit ein American Stafford einreisen bsw durchfahren darf? Gibt es irgendwo eine website/liste mit Länder?
 
  • 28. April 2024
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Hi Amy_van_Berkom ... hast du hier schon mal geguckt?
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Zwischen Slowenien und Bosnien musst du ein Stück durch Kroatien und da kriegst du Probleme, das sowohl die Einreise als auch die Durchreise mit Staff, Pit und Co problematisch ist. Es sein denn dein Hund hat einwandfreie Zuchtpapiere.
Aufgrund des § 2, Abs. 1 der Verordnung über gefährliche Hunde gilt als „gefährlich“ irgendein Hund, ungeachtet seiner Rasse, der:
- ohne ersichtlichen Grund, einen Menschen angegriffen, ihm körperliche Verletzungen zugefügt oder ihn getötet hat,
- ohne ersichtlichen Grund einen anderen Hund angegriffen und ihm körperliche Verletzungen zugefügt hat,
- gezüchtet und/oder ausgebildet ist für Hundekämpfe oder im organsierten Hundekampf mit einem anderen Artgenossen vorgefunden ist, sowie
- Hunde der Rasse Terrier, Typ Bull, die nicht aus der Züchtung aus § 8 Abs. 1 der Verordnung (Pittbull Terrier) und deren Krezungen stammen.

Weiterhin wird im § 11 derselben Verordnung festgelegt, dass Durchfahrt, Verbringung und vorläufiger Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien von Hunden der Rasse Terrier, Typ Bull und deren Kreuzungen, die in das Register der F.C.I nicht eingetragen sind, nicht gestattet ist.

Aufgrund des oben Genannten ist die Verbringung und der vorläufige Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien für Hunde z.B. der Rasse Rottweiler und Kangal gestattet, während die Verbringung des Mischlings Staffordshire Terrier nicht erlaubt ist, weil gemäß § 8 der Verordnung über gefährliche Hunde nur Hunde der Hunderassen Terrier, Typ Bull – Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Mini Bullterrier aus kontrollierter Zucht, die einen Abstammungsnachweis des Kroatischen Kynologieverbands haben und in das Kroatische Zuchtbuch eingetragen sind oder einen Abstammungsnachweis des Kynologieverbands eines der Mitgliedsländer der F.C.I. haben, auf das Gebiet der Republik Kroatien verbracht werden können.
 
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