Es geht um die Einreise nach Spanien mit Hund. Ich lese überall dass die Tollwutimpfung bei Einreise nicht älter als 12 Monate sein darf. Gilt das auch, wenn die Impfung für drei Jahre eingetragen wurde und zum Zeitpunkt der Reise etwa ein Jahr her ist? Ich finde in den Einreisebestimmungen auch stets, dass man ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage in deutscher und spanischer Sprache benötigt. Wo bekommt man dieses?
Und kann es Probleme geben wenn der EU-Pass ein spanischer ist, da einer der Hunde ursprünglich aus Spanien kommt? Oder ist das egal, solange der Hund die erforderliche Tollwutimpfung hat? Ich bin schon ganz verwirrt von diesen Bestimmungen und hoffe auf eure Hilfe.
Und kann es Probleme geben wenn der EU-Pass ein spanischer ist, da einer der Hunde ursprünglich aus Spanien kommt? Oder ist das egal, solange der Hund die erforderliche Tollwutimpfung hat? Ich bin schon ganz verwirrt von diesen Bestimmungen und hoffe auf eure Hilfe.