Einreise nach Deutschland

BENITA

15 Jahre Mitglied
Hallo
ich habe einen American Staffordshire Terrier und möchte nach München wieder zurückziehen (von los angeles)
trotz gesetze, gibt es irgendeine chance mit ihr einzureisen????
danke
Be
 
  • 27. April 2024
  • #Anzeige
Hi BENITA ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
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Das ist in § 2 Absatz 2 der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO), Ausnahmen vom Verbringungs- und Einfuhrverbot, geregelt:

(2) Gefährliche Hunde dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Hunde nach vorübergehendem Verbringen in das Ausland oder vorübergehender Ausfuhr an einen Aufenthaltsort im Inland zurückkehren, an dem sie berechtigt gehalten werden dürfen.

Wenn du eine Halteerlaubnis für München hast, wäre es also möglich. Hast du aber keine, sieht es schlecht aus, weil in Bayern m.W. keine neuen Halteerlaubnisse für Liste 1-Hunde erteilt werden. Vielleicht können dir die Münchener Forumsmitglieder etwas zur derzeitigen Verwaltungspraxis sagen.
 
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Wenn überhaupt sehe ich da eher ein wenig Dobi aber keinen Pit...:hallo:
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Erstmal hallo und herzlich willkommen! Ansonsten kann ich dir auch nur dazu raten nach Holland zu ziehen damit ihr euren Hund behalten könnt.
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Drea01
Also ich bin heute nach muenchen gefahren, und bin dann zum zollamt und hab nachgefragt..die sagten lediglich (nachdem sie sich alle mal kurz beraten hatten und eigentlich keine ahnung zu haben schienen)... das interessiert uns nicht, sind ja keine grenz polizei... schaun sie hald nur das ihr...
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Angelika-Doris
Dann gilt wie gesagt die Urlaubsregel. Bitte beachte allerdings, daß Dein Hund eine Tollwut-Titerbestimmung für die Einreise benötigt, die rechtzeitig gemacht werden muß: Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
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Du kannst auch mal Christine Prochnow von der Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. anrufen. Sie ist aus Berlin und kann dir sicherlich weiterhelfen.
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