Wolfgang
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Von Peter Zender
Schmitten. „Jein“ sagte der Haupt- und Finanzausschuss am Dienstagabend zum Fortbestand der Kampfhundesteuer, die die Feldberggemeinde als einzige Kommune im Hintertaunus im letzten Jahr eingeführt, aber wegen unklarer Rechtslage zunächst ausgesetzt hatte.
Bürgermeister Markus Töpfer (CDU) wird nun für die Gemeindevertretersitzung am 30. Januar eine Vorlage erstellen, die die erhöhte Steuer für Kampfhunde de facto wieder abschafft. Derzeit muss der Besitzer eines „normalen“ Hundes 51,60 Euro für den ersten, 103,20 Euro für den zweiten und 154,80 Euro für jeden weiteren Vierbeiner im Jahr an Hundesteuer an die Gemeinde zahlen. Für einen „gefährlichen Hund“ sind hingegen 258 Euro fällig. In der Großgemeinde werden momentan 17 solcher Kampfhunde gehalten, so dass Mehreinnahmen von etwa 3500 Euro zu erwarten wären. Betrachtet man den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, rechnet sich die neue Abgabe zwar nicht, aber zur Haushaltssanierung war die Kampfhundesteuer ohnehin nicht gedacht. Ein positiver Nebeneffekt für die Gemeindekasse ergab sich bei der Einführung im letzten Jahr aber doch, weil bei der flächendeckenden Erfassung aller Hunde in der Großgemeinde etliche Vierbeiner „aus dem Nichts auftauchten“, für die bisher keine Hundesteuer gezahlt wurde. Zwischenzeitlich wurde gesetzlich eine Wesensprüfung für Kampfhunde eingeführt. Nur Hunde, die diese Prüfung durch einen Sachverständigen auf die Ungefährlichkeit für Mensch und Tier bestehen, dürfen weiterhin gehalten werden.
Die geplante Änderung zur Kampfhundesteuer sieht in Schmitten nun vor, dass Kampfhunde mit bestandener Wesensprüfung wieder als „normale“ versteuert werden. Der niedrigere Satz gilt auch für Kampfhund-Welpen bis zum Alter von 15 Monaten, die noch keiner Wesenprüfung unterzogen werden konnten. Da aber potenziell gefährliche Hunde ohne Wesensprüfung ohnehin nicht gehalten werden dürfen, kommt die neue Regelung einer Abschaffung der Kampfhundesteuer gleich. „Der Griff ins Portemonnaie ist wirkungsvoller als einen Maulkorb- oder Leinenzwang durchzusetzen“, begründete Töpfer die Beibehaltung der erhöhten Abgabe. Schließlich könne sich jeder Hund zu einem gefährlichen Hund entwickeln. Das Ordnungsamt würde ihm dann einen Maulkorb verordnen. Gleichzeitig könne aber vom Besitzer die höhere Kampfhundesteuer verlangt werden, wenn er seinen Hund nicht einer Wesensprüfung unterzieht. „So wird in Zukunft nur der durch eine höhere Steuer bestraft, dessen Hund sich nicht anständig benimmt“, meinte Markus Töpfer.