Der Boerboel ist in NRW kein Listenhund.
Du musst ihn lediglich als großen Hund anmelden, es greift also die 20/40 Regelung, mit normaler Sachkunde.
Allerdings bist Du in der Beweispflicht, dass es sich um einen Boerboel handelt.
Wenn der Hund gültige Papiere besitzt, ist das eigentlich kein Problem.
Meine hatte bei der Anmeldung keine Papiere, ich habe den Züchter ausgemacht, der mir glaubhaft und schriftlich bestätigt hat, dass meine Hündin aus seiner Zucht kommt.
Allerdings wusste das OA hier damals auch noch nichts über Boerboels und hat sich erst auf mein Drängen hin kundig gemacht, dass die Hunde hier nicht als Listenmix gelten, sondern als eigenständige Rasse, die hier auflagenfrei gehalten werden darf.
Eventuell musst Du bei Eurem OA da auch nachhaken.
Falls Du nicht nachweisen kannst, dass Dein Hund kein BB ist, wird der Amtsvet die Rasse festlegen, dann könnte er möglicherweise auch der Liste 2 zugeordnet werden, falls der Amtsvet es so sieht -, was bedeutet, dass Du dann die Auflagen erfüllen musst.
Ich hatte das damals vorsorglich alles schon mal gemacht, brauchte es dann aber doch nicht.
Der Amtsvet war übrigens auch noch bei mir und hat sie begutachtet.
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