Hi Vera,
hier ein etwas ausführlicheres Schreiben zum Urteil,
watson
Gericht
setzt einen Punkt der Hundehalterverordnung außer Vollzug
Frankfurt
(Oder) (ddp-lbg). Die brandenburgische
Hundehalterverordnung ist in einem
Punkt außer Vollzug gesetzt worden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in
Frankfurt (Oder) setzte die Regelung aus, wonach die Erlaubnis zum Halten
eines
gefährlichen
Hundes an die Kastration oder Sterilisation des Tieres gebunden
ist, wie das OVG am Dienstag mitteilte. Die Richter lehnten allerdings
mehrere Anträge ab, die gesamte Verordnung durch einstweilige Anordnung
außer Vollzug zu setzen.
Das OVG führte zur Begründung an, mit Blick auf
Gesundheit und Leben der Bevölkerung müssten die Bedenken der
Antragsteller
gegen die Verordnung vorläufig zurückgestellt werden. Als «maßlos und
vollständig unakzeptabel» bezeichneten die Richter Äußerungen einzelner
Beschwerdeführer, sie seien einem «Pogrom» ausgesetzt. Die Ausnahme
hinsichtlich
der Kastrierung oder Sterilisierung sei gemacht worden, weil hierdurch
unumkehrbare Fakten geschaffen würden. Dies sei bis zu einer
Hauptsachenentscheidung des Gericht nicht
gerechtfertigt.
(Aktenzeichen 4 B 155, 163, 174, 178, 288/00.NE