Ehrenamtliche Helfer im Tierheim?!

Ricky

15 Jahre Mitglied
Stimmt es das ehrenamtliche Helfer im Tierheim keinen direkten Kontakt mit den Tieren haben dürfen? Das soll wohl von der Berufsgenossenschaft aus nicht gehen, denn wenn was passiert wäre man nicht versichert und keiner bezahlt. Deshalb sind nur arbeiten erlaubt wie Gartenarbeit oder Handwerkerarbeiten. Und Hunde ausbürsten würde auch nur gehen wenn der Hund einen Maulkorb trägt.
Ist das alles so richtig? Ich habe fast nur Tierheime kennen gelernt wo die ehrenamltlichen Helfer fast die gleiche Arbeit machen wie die Tierpfleger, aber wenn das stimmt gehen ja alle das Risiko ein. :verwirrt:
Und warum ist es dann kein Problem mit den Hunden spazieren zu gehen?
Kennt sich da jemand mit der rechtslage aus?
 
  • 11. Mai 2024
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Hi Ricky ... hast du hier schon mal geguckt?
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Tja, da bin ich grad dabei.......
Bei uns machen die Ehrenamtlichen auch die gleichen Arbeiten, wie die Pfleger.
Die Männer bauen neue Zwinger, die anderen säubern die vorhandenen Zwinger, wir gehen Gassi, bürsten und versorgen die Hunde, usw.
Bisher sind alle vorgefallen Bissverletzungen mit Ehrenamtlichen ohne Probleme über die BG gelaufen, aber bei mir machen sie jetzt Streß.
Die Frau von der BG meinte zu mir, das wir als Ehrenamtliche nicht über die BG versichert wären und somit ich keinen Anspruch hätte, das mir was bezahlt wird, nachdem mich mein Patenhund ja versehentlich gebissen hat.....(Anscheinend gehört es auch zu meinen ehrenamtlichen Aufgaben, mich beißen zu lassen :unsicher: ).
Sehr komisch. Unsere 1. Vorsitzende kann das auch nicht glauben, aber auch der Herr von der Krankenkasse meinte zu mir, das, wenn im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit was passiert, ich nicht über die BG abgesichert wäre.
Ich warte jetzt auf die schriftliche Ablehnung und dann gehe ich damit zum Anwalt.
Das Problem an der Sache ist nämlich noch, das meine rechte Hand nie wieder 100% wird und ich immer Einschränkungen haben werde. D. h., die BG hätte ja ordentlich was zu zahlen, wenn die das übernehmen, und deshalb machen sie wohl Streß.
Evtl. kommt noch die Haftpflicht vom Tierheim für den Schaden auf, aber das müssen wir mal gucken.
Wie gesagt: Bin grad in der Situation und muß jetzt mal gucken, wie sich die Sache klärt.
Werde aber gerne berichten.
 
Ja, mach das mal.
Es ist wirklich schade wenn es so wäre, weil unsere neue Tierheimleiterin dewegen nämlich im Moment "Streß" macht und wir eigentlich nichts mehr mit den Hunden machen dürfen, obwohl wir das schon Jahre vor ihr alles so gehandhabt haben.
Aber ich versteh dann trotzdem nicht den Unterschied zum Gassi gehen?! :verwirrt:
 
Frag doch einfach mal bei der BG nach.

Übringes: Vor kurzem wurde ein Ehrenamtlicher in einem anderen Tierheim gebissen...komischerweise hat da die BG auch keine Anstalten gemacht zu zahlen.
Macht wohl jeder, wie er will....... :unsicher:
 
Ricky schrieb:
Aber ich versteh dann trotzdem nicht den Unterschied zum Gassi gehen?! :verwirrt:

Beim Gassigehen ist man ebenfalls nicht so einfach versichert. Die verschiedenen Tierheime klären nur zu wenig auf, bzw. wissen es selbst nicht.
 
Allgemein ist es so, bei der Berufsgenossenschaft ist der Unternehmer und seine Angestellten, also die lohnbekommen-tätigen versichert.
Nicht lohnbekommende Helfer muss man anderweitig absichern.
So wurde es wenigstens mir während meiner Selbstständigkeit erklärt. Ich gab auch Kurse in Glasgravour und Tiffanytechnik. Die Kursteilnehmer waren nicht über die Berufsgenossenschaft abgesichert, da sie von mir ja keinen Lohn bekamen. Da bei mir auch immer viele Kinder waren, welche in meinen Räumen ihren Hobbys nachgingen, habe ich deshalb eine extra Versicherung abgeschlossen.

Nun ist aber, so wie ich sehe, die Kacke am dampfen.
Klagen nun einige Leute gegen die Berufsgenossenschaft der Tierheime, wird das Ergebnis sein, die Berufsgenossenschaft gibt eine Warnung an die Tierheine raus, was wiederum bedeutet, die ehrenamtlichen Helfer werden von den Tätigkeiten angehalten, bei denen sie direkt mit den Heimtieren in Kontakt kommen.
Ist dann wieder so ein Schuss der nach hinten losgeht. Es werden wegen dem Versuch, Ansprüche, die es eigentlich gar nicht gibt, durchzusetzen, alle ehrenamtlichen Helfer in ihrer Tätigkeit beschränkt, was auch wieder viele ehrenamtlichen Helfer bewegen wird, ihre Tätigkeit auf zu geben.
Der Leidtragende wird nicht die Berufsgenossenschaft sein, sondern die Tierheime und damit die Tiere.
Kommt einem zwar sehr ungerecht vor, doch so ist die Rechtslage.
Ciao Erwin
 
Hi Ricky,

als ehrenamtlicher Helfer im Bremer TH muß man Mitglied im Bremer Tierschutzverein sein, dann ist man versichert, falls mal etwas passieren sollte.

Gruß
Brinja
 
Beim Ausfüller der jährl. BG-Bogen ist m.E. auch ein Feld für Helfer, Schüler u.ä., da muss nur die Anzahl gemeldet werden. Kostet meines Wissens nach nicht einmal einen Aufschlag. Einfach bei der BG anrufen.
Gruß
Samantha
 
Brinja schrieb:
Hi Ricky,

als ehrenamtlicher Helfer im Bremer TH muß man Mitglied im Bremer Tierschutzverein sein, dann ist man versichert, falls mal etwas passieren sollte.

Gruß
Brinja

Nein, das stimmt nicht. Das dachten wir auch.
Ich bin auch Mitglied im TH und trotzdem übernimmt die BG die Kosten nicht.
Als Mitglied gehört es zu meinem normalen ehrenamtlichen Aufgaben, mit den Hunden Gassi zu gehen und somit müssen die die Kosten nicht tragen.
 
Midivi schrieb:
Nein, das stimmt nicht. Das dachten wir auch.
Ich bin auch Mitglied im TH und trotzdem übernimmt die BG die Kosten nicht.
Als Mitglied gehört es zu meinem normalen ehrenamtlichen Aufgaben, mit den Hunden Gassi zu gehen und somit müssen die die Kosten nicht tragen.

Hi Midivi,

Ach, na das ist ja interessant...
Bis heute ist es so, daß das Bremer TH sagt, wenn man Gassigänger werden möchte, muß man Mitglied im Bremer TSV werden, dann wäre man im Falle eines Unfalls/Beißerei etc. versichert. Danke für die Info.

Gruß
Brinja
 
Brinja schrieb:
Hi Midivi,

Ach, na das ist ja interessant...
Bis heute ist es so, daß das Bremer TH sagt, wenn man Gassigänger werden möchte, muß man Mitglied im Bremer TSV werden, dann wäre man im Falle eines Unfalls/Beißerei etc. versichert. Danke für die Info.

Gruß
Brinja

Ja, so eine Info habe ich damals auch bekommen und unsere 1. Vorsitzende war davon auch überzeugt.....In unserem Tierheim mußt du auch Mitglied sein, sonst darfst du dort nicht arbeiten.....Aber du siehst ja: Jetzt habe ich erst mal den Ärger am Hals und muß mir nen Anwalt nehmen, damit ich evtl. noch die Chance habe, das ich das bezahlt bekomme.
Wenn ich neue Infos darüber habe, dann sage ich euch, wie die Sache nun weitergeht.....

Evtl. kann ich noch an die Haftpflicht vom Tierheim gehen. Aber ich möchte erst mal den Versuch über die BG starten.....
 
@Midivi: Ich drück Dir die Daumen, daß alles gut für Dich ausgeht.

Dann werde ich im TH doch demnächst mal nachfragen, inwieweit die dort überhaupt bescheid wissen.

Gruß
Brinja
 
Das Komische an der Sache ist auch, das es z. Bsp. in einem anderen Tierheim auch ne Ehrenamtliche erwischt hat und da die BG es ohne Probleme übernommen hat.

Ich kann dir nicht sagen, an welchen Kriterien die das fest machen.
Bisher hatte unser Tierheim bei Unfällen auch keine Probleme mit der BG. Nur jetzt bei mir.....

Die Krankenkasse hat übrigens auch gesagt, das die BG die Kosten nicht tragen muß, weil es zu meinen normalen Arbeiten gehört, da hätte ich auch mit Anwalt schlechte Karten.
Aber mal abwarten, für was bin ich rechtschutzversichert.

edit:
So, habe jetzt gerade den Ablehnungsbescheid per Fax bekommen und gehe damit die Tage zum Anwalt.....
 
Bei uns ist es meines Wissens nach so, daß Mitglieder unseres Fördervereins versichert sind, für den Fall eines Beißunfalls, aber wohl über den Förderverein, nicht über die Berufsgenossenschaft! Das wurde wohl extra so geregelt, da eben die Berufsgenossenschaft wohl nicht verpflichtet ist, für Ehrenamtliche zu zahlen. :verwirrt:
Und vorm Gassi-Gehen unterschreibt man, daß man eigenverantwortlich handelt und im Zweifelsfall nicht übers Tierheim versichert ist...
 
Meine Frau wurde 1998 während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Arbeit mit einem Hund im TH gebissen. Die Haftpflichtversicherung des TH hat eine Regulierung abgelehnt und an die Berufsgenossenschaft verwiesen. Diese hat letztlich auch die Kosten übernommen. Näheres siehe .
 
Ich war ja Dienstag nun beim Anwalt und habe ihm den Ablehnungsbescheid von der BG gegeben. Er meint, dieser § auf den die sich beziehen, ziemlich wischi waschi wäre und das die Chancen für mich gar nicht so schlecht stehen, das die das im Endeffekt übernehmen werden. Wir haben jetzt Widerspruch eingelegt und nun heißt es warten, warten, warten und viiiiiel Zeit mitbringen, denn das ganze kann sich Monate hinziehen.
Wenn sich die BG nach dem Widerspruch rührt, berichte ich wieder.

edit: Der Anwalt meinte auch, das meine Arbeit ja erforderlich wäre, um das Tierheim quasi am laufen zu halten, ich also somit als "normaler Arbeitnehmer" eingestuft werden müsste. Meine Arbeit kommt ja auch dem Tierheim zugute.....
naja, warten wir es mal ab.....
 
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