Kampfhunde bleiben teuer
Sechs Halter scheiterten vor dem Verwaltungsgericht. Am hohen Düsseldorfer
Steuersatz wird nicht gerüttelt. Kommune hat das Recht, sich an der
Landeshundeverordnung zu orientieren.
Rund 15 000 Hunde bevölkern die Stadt von Angermund bis Hellerhof. Den
Besitzern sind sie lieb - aber viel zu teuer geworden. Vor allem die 800
Vierbeiner, die nach der neuen Straßenordnung als "Kampfhunde" gelten. Sechs
Halter sprechen bei dieser Rassen-Klassifizierung von "reiner Willkür", von
Wucher und Abzocken. Doch ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht hatte von
Anfang an wenig Aussicht auf Erfolg: Gestern wurde sie abgewiesen.
240 Mark kostet die Hundesteuer für einen normalen Vierbeiner. Für einen
Kampfhund dagegen muss der Besitzer 1200 Mark bezahlen, sogar 1800 Mark,
wenn er mehr als einen Kampfhund hält. Dass der Schäferhund dabei billiger
wegkommt, weil er nicht zu den "gefährlichen Hunden" gerechnet wird, empört
die Hundebesitzer ganz besonders.
Finanzkraft mancher Familie überstiegen
Sie seien durch höhere Versicherungen, Maulkorbzwang, Hunde-schulung,
Sachkundeprüfung, Impfung, Charaktertest und Maulkorb ohnehin stark
belastet, machten die sechs klagenden Halter geltend. Die hohe Steuer
übersteige inzwischen die Finanzkraft mancher Familie, so Rechtsanwältin
Alice Kleinheidt: Dass so ein Tier als Luxusobjekt in einem Heim lande,
könne nicht der Sinn der Düsseldorfer Straßen-ordnung sein. Denn Hunde, das
hat die Juristin in der eigenen Familie festgestellt, sind besonders treue
Begleiter: "Sie vertreiben beim Menschen die schlechte Laune, geben
unheimlich viel Liebe zurück."
Einziges Ziel der Stadt sei es, die leeren Kassen zu füllen, schimpfte ein
Regierungsbeamter und holte Fotos von seinem American Stafford aus der
Tasche: "Das ist wirklich ein lammfrommer Hund. Sieht der nicht aus wie ein
verkleideter Pekinese?" Ein anderer Kläger soll für zwei ungarische
Hirtenhunde der Rasse "Kuvasc" ebenfalls den Spitzensatz zahlen und ist
sauer: "Wenn ich mit meinen Hunden nach Köln umziehe, sind sie dort
steuerfrei. Und in Koblenz dürfen sie sogar frei rumlaufen."
Auch die Bordeaux-Dogge, die in Frankreich als Nationalhund gilt, steht bei
uns als gefährlicher Kampfhund auf der Liste. Nicht dagegen der Dackel, den
die Briefträger aus eigenen schlechten Erfahrungen sicher dazu rechnen
würden, wie ein Anwalt betonte. Fest steht jedoch: Am Steuersatz wird nicht
gerüttelt. Denn die Kommune habe durchaus das Recht, sich bei ihrem
Ortsgesetz an der Landeshundeverordnung zu orientieren, sagte Richter
Feldmann. Und genau das habe sie getan.
Stafford-Bullterrier
Klagen gegen Steuer für Kampfhunde
Von BARBARA KIRCHNER
Düsseldorf - Verrückt! Jack und Berta (4/5) sind die Schoß-Hunde der Familie
Burchartz. Doch jetzt droht ihnen ein einsames Dasein im Tier-heim. Nach dem
Gesetz gehören die beiden verschmusten Stafford-Bullterrier nämlich zur
gefährlichen Klasse der Kampfhunde.
Und deshalb muss Frauchen Marion (45) nun die sechsfache Hunde-steuer (1800
Mark) zahlen. Zu viel für die Briefträgerin. Deshalb klagte sie gestern mit
fünf weiteren Hundebesitzern vor dem Verwaltungs-gericht gegen die neue
Steuer für Kampfhunde.
Im wirren ParagraphenDschungel für Hundehalter fühlen sich Groß-hunde-Halter
benachteiligt. Dr. Klaus Arens, Besitzer von zwei Herden-schutzhunden: "Wenn
ich nach Köln ziehen würde, müsste ich keine höhere Steuer zahlen. In
Koblenz könnten meine Hunde frei herum-laufen. Und wenn ich nach Holland
fahre, muss ich über Rheinland-Pfalz zurück, weil ich sonst Kampfhunde in
die BRD eingeführt hätte."
Richter Ulrich Feldmann pflichtete bei: "Was der Gesetzgeber sich da
leistet, ist nicht toll. Man könnte eine einheitliche Regelung wünschen."
Die Tierfreunde meinen, dass nicht Rassen, sondern nur einzelne Hunde
gefährlich sind. Sonst müsse der Schäferhund, der häufiger zubeisst, als
Kampfhund eingestuft werden. Dass selbst Hunde, die die Wesensprüf-ung
bestanden haben und Maulkorb-befreit sind , nicht von Erhöhungen verschont
bleiben, versteht niemand. Doch das alles rührte die Richter nicht. Sie
entschieden, dass die Stadt Straf-Steuern fordern darf. Marion
Burchartz:"Und was, wenn ich meine ins Tierheim geben muss?" Die Richter:
"Dann greift der Tierschutz und man kann eine Steuer-Befreiung beantragen."
Quelle: Hermes
Sechs Halter scheiterten vor dem Verwaltungsgericht. Am hohen Düsseldorfer
Steuersatz wird nicht gerüttelt. Kommune hat das Recht, sich an der
Landeshundeverordnung zu orientieren.
Rund 15 000 Hunde bevölkern die Stadt von Angermund bis Hellerhof. Den
Besitzern sind sie lieb - aber viel zu teuer geworden. Vor allem die 800
Vierbeiner, die nach der neuen Straßenordnung als "Kampfhunde" gelten. Sechs
Halter sprechen bei dieser Rassen-Klassifizierung von "reiner Willkür", von
Wucher und Abzocken. Doch ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht hatte von
Anfang an wenig Aussicht auf Erfolg: Gestern wurde sie abgewiesen.
240 Mark kostet die Hundesteuer für einen normalen Vierbeiner. Für einen
Kampfhund dagegen muss der Besitzer 1200 Mark bezahlen, sogar 1800 Mark,
wenn er mehr als einen Kampfhund hält. Dass der Schäferhund dabei billiger
wegkommt, weil er nicht zu den "gefährlichen Hunden" gerechnet wird, empört
die Hundebesitzer ganz besonders.
Finanzkraft mancher Familie überstiegen
Sie seien durch höhere Versicherungen, Maulkorbzwang, Hunde-schulung,
Sachkundeprüfung, Impfung, Charaktertest und Maulkorb ohnehin stark
belastet, machten die sechs klagenden Halter geltend. Die hohe Steuer
übersteige inzwischen die Finanzkraft mancher Familie, so Rechtsanwältin
Alice Kleinheidt: Dass so ein Tier als Luxusobjekt in einem Heim lande,
könne nicht der Sinn der Düsseldorfer Straßen-ordnung sein. Denn Hunde, das
hat die Juristin in der eigenen Familie festgestellt, sind besonders treue
Begleiter: "Sie vertreiben beim Menschen die schlechte Laune, geben
unheimlich viel Liebe zurück."
Einziges Ziel der Stadt sei es, die leeren Kassen zu füllen, schimpfte ein
Regierungsbeamter und holte Fotos von seinem American Stafford aus der
Tasche: "Das ist wirklich ein lammfrommer Hund. Sieht der nicht aus wie ein
verkleideter Pekinese?" Ein anderer Kläger soll für zwei ungarische
Hirtenhunde der Rasse "Kuvasc" ebenfalls den Spitzensatz zahlen und ist
sauer: "Wenn ich mit meinen Hunden nach Köln umziehe, sind sie dort
steuerfrei. Und in Koblenz dürfen sie sogar frei rumlaufen."
Auch die Bordeaux-Dogge, die in Frankreich als Nationalhund gilt, steht bei
uns als gefährlicher Kampfhund auf der Liste. Nicht dagegen der Dackel, den
die Briefträger aus eigenen schlechten Erfahrungen sicher dazu rechnen
würden, wie ein Anwalt betonte. Fest steht jedoch: Am Steuersatz wird nicht
gerüttelt. Denn die Kommune habe durchaus das Recht, sich bei ihrem
Ortsgesetz an der Landeshundeverordnung zu orientieren, sagte Richter
Feldmann. Und genau das habe sie getan.
Stafford-Bullterrier
Klagen gegen Steuer für Kampfhunde
Von BARBARA KIRCHNER
Düsseldorf - Verrückt! Jack und Berta (4/5) sind die Schoß-Hunde der Familie
Burchartz. Doch jetzt droht ihnen ein einsames Dasein im Tier-heim. Nach dem
Gesetz gehören die beiden verschmusten Stafford-Bullterrier nämlich zur
gefährlichen Klasse der Kampfhunde.
Und deshalb muss Frauchen Marion (45) nun die sechsfache Hunde-steuer (1800
Mark) zahlen. Zu viel für die Briefträgerin. Deshalb klagte sie gestern mit
fünf weiteren Hundebesitzern vor dem Verwaltungs-gericht gegen die neue
Steuer für Kampfhunde.
Im wirren ParagraphenDschungel für Hundehalter fühlen sich Groß-hunde-Halter
benachteiligt. Dr. Klaus Arens, Besitzer von zwei Herden-schutzhunden: "Wenn
ich nach Köln ziehen würde, müsste ich keine höhere Steuer zahlen. In
Koblenz könnten meine Hunde frei herum-laufen. Und wenn ich nach Holland
fahre, muss ich über Rheinland-Pfalz zurück, weil ich sonst Kampfhunde in
die BRD eingeführt hätte."
Richter Ulrich Feldmann pflichtete bei: "Was der Gesetzgeber sich da
leistet, ist nicht toll. Man könnte eine einheitliche Regelung wünschen."
Die Tierfreunde meinen, dass nicht Rassen, sondern nur einzelne Hunde
gefährlich sind. Sonst müsse der Schäferhund, der häufiger zubeisst, als
Kampfhund eingestuft werden. Dass selbst Hunde, die die Wesensprüf-ung
bestanden haben und Maulkorb-befreit sind , nicht von Erhöhungen verschont
bleiben, versteht niemand. Doch das alles rührte die Richter nicht. Sie
entschieden, dass die Stadt Straf-Steuern fordern darf. Marion
Burchartz:"Und was, wenn ich meine ins Tierheim geben muss?" Die Richter:
"Dann greift der Tierschutz und man kann eine Steuer-Befreiung beantragen."
Quelle: Hermes