Kampfhundesteuer Düsseldorf

rudolf

20 Jahre Mitglied
Folgend unser Widerspruch. Verbreitung erwünscht. Benutzung gestattet.

"Oberbürgermeister
- Steueramt -

40200 Düsseldorf


Heranziehung zur Hundesteuer

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit legen wir gegen den Bescheid vom 06. 12. 2000 - Aktenzeichen –

Widerspruch

ein.

Wir beantragen,

1. den angefochtenen Bescheid aufzuheben, soweit er ab 01. 10. 2000 eine erhöhte Hundesteuer festsetzt und

2. den Vollzug dieses Bescheides bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit der erhöhten Hundesteuer auszusetzen.

Begründung:

§ 2 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 3 Satz 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Düsseldorf erklärt ab 01. 10. 2000 Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr der öffentlichen Sicherheit ausgehen kann, zu “Kampfhunden” und setzt für diese Hunde eine erhöhte Hundesteuer fest.

Um der Stadtverwaltung den Nachweis der erhöhten Gefahr der Verletzung von Personen oder der Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu ersparen, erklärt die Hundesteuersatzung in § 2 Abs. 3 Satz 2 die in den Anlagen 1 und 2 der Landeshundeverordnung NRW aufgeführten Hunderassen kurzerhand zu “Kampfhunden” und stellt sie damit den in § 2 Abs. 3 Satz 1 beschriebenen gefährlichen Hunden gleich.

Der Begriff “Kampfhund” ist in der Fachsprache der Kynologen nicht bekannt. Bei diesem Begriff handelt es sich um eine Sprachschöpfung der Boulevardpresse, die damit eine zähnefletschende, vor Muskelkraft strotzende Bestie - natürlich aus dem Ausland stammend - bezeichnet. Der Begriff “Kampfhund” soll die 70 v. H. aller Deutschen, die ohnehin etwas gegen alles haben, was aus dem Ausland kommt, ansprechen. Für uns gehört damit der “Kampfhund” in das Wörterbuch des Unmenschen. Er beleidigt nicht nur Hunde, sondern auch Menschen. In “richtigem” Verständnis dieses Begriffs haben daher die Gerichte, die bisher Kampfhundelisten anerkannt haben, eine Ausdehnung dieses Begriffs auf “gesellschaftlich akzeptierte” - natürlich deutsche Hunderassen - abgelehnt. Hierbei ist der Begriff “gesellschaftlich akzeptiert” wohl eine moderne Umschreibung für das “gesunde Volksempfinden” längst überwunden geglaubter Tage. In einem Rechtsstaat sollten Gerichte nicht mehr mit diesen Begriffen argumentieren.

Obwohl Hunde der Anlage 2 der Landeshundeverordnung nicht einmal in der Hundesteuer-Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes erwähnt werden, kann der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nun für sich in Anspruch nehmen, als erster und einziger in Deutschland Rottweiler und Dobermann - urdeutsche Hunderassen - zu Kampfhunden erklärt zu haben. Konrad Adenauer würde sich im Grabe herumdrehen, wenn er erführe, daß ein seiner Partei angehörender Oberbürgermeister ihn in die Nähe des Rotlichtmilieus rückt, nur weil er mehrere Rottweiler sein eigen nannte.

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf will offensichtlich mit seiner Hundesteuersatzung die Hundevernichtungspolitik der Frau Höhn unterstützen. Anders macht die kritiklose Übernahme der Höhnschen Rasselisten keinen Sinn. Er verkennt dabei, daß es nicht Aufgabe einer Hundesteuer sein kann, abstrakte oder erfundene Gefahren zu bekämpfen. Von erfundenen Gefahren sprechen wir, weil die Arbeit des Düsseldorfer Ordnungsamtes in der Vergangenheit mit relativ wenigen Ordnungswidrigkeiten-Verfahren offensichtlich ausgereicht hat, um die Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichen Hunden zu schützen. In Düsseldorf ist es jedenfalls in der Vergangenheit nur dann zu schwerwiegenden Beißvorfällen gekommen, wenn Kriminelle ihre Hunde als Waffe mißbrauchten.

Nun zur Qualität der “Kampfhundelisten” des Landes Nordrhein-Westfalen und damit der Listen der Hundesteuersatzung der Stadt Düsseldorf: Neben den sattsam bekannten ausländischen Rassen, die für Lieschen Müller Ausbund allen Übels sind und den ebenfalls in der Presse schlechtgeschriebenen Rottweilern und Dobermännern findet man dort nur Exoten, die in Deutschland allenfalls in wenigen Exemplaren leben und weder in der Öffentlichkeit noch in einer Beißstatistik auftauchen. Der Anführer der Beißstatistiken, der Deutsche Schäferhund, wird natürlich - weil er schließlich gesellschaftlich akzeptiert ist - nicht erwähnt. Wir werfen der Hundesteuersatzung der Stadt Düsseldorf - ebenso wie der Landeshundeverordnung NRW - vor, daß sie davon ausgeht, die Gefährlichkeit eines Hundes nach seiner Rassezugehörigkeit beurteilen zu können. Diese Meinung ist wissenschaftlich unhaltbar. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht werden wir hierfür Sachverständige benennen.

Unseres Erachtens verstößt § 2 Absatz 3 Satz 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Düsseldorf gegen das Rechtsstaatsprinzip, weil er einer nicht vorhandene Gefahr mit einem absolut untauglichem Mittel begegnen will. Außerdem handelt es sich um einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel staatlichen Handelns. Hunderte von unbescholtenen Bürgern wird eine exzessive Steuerbelastung zugemutet, um einige Kriminelle (die ohnehin keine Hundesteuer zahlen) zu einem Ausweichen auf andere Hunderassen, die heute noch nicht in den Höhnschen Listen stehen, zu veranlassen. Die Auswahl der in den Listen der Landeshundeverordnung genannten Hunderassen ist zudem willkürlich und damit verfassungswidrig und somit nichtig. Der Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung kann diese Rechtsverstöße nicht rechtfertigen.

Desweiteren greift die von uns angefochtene Vorschrift auch in das Grundrecht auf Eigentum der betroffenen Hundehalter ein. Keiner konnte damit rechnen, daß sein Hund - obwohl sich weder Hund noch Halter irgendetwas zu Schulden kommen ließen - jemals mit einer so exzessiven Steuer belegt werden würde. Für viele Hundehalter bedeutet die erhöhte Steuer, daß sie im Interesse ihres Tieres einen erheblichen Teil ihres Einkommens verlieren oder ihr Tier abschaffen müssen. Die Hundesteuersatzung zwingt damit zu einem tierschutzwidrigen Verhalten. Ihre Konsequenz ist Tierheim und Giftspritze. Andere Städte haben deshalb mit gutem Grund ihre erhöhte Hundesteuer auf Neuanschaffungen beschränkt.

Die Halter der Listenhunde werden künftig in drei Gruppen gespalten. Besserverdiende zahlen (erkaufen sie sich damit die Erlaubnis zur “Gefährdung” ihrer Mitmenschen?). Arme müssen ihre Hunde abschaffen und verlieren damit ein Stück ihrer Lebensqualität. Kriminelle pfeifen auf Hundeverordnung und Hundesteuersatzung und handeln so, wie sie es immer schon getan haben: Sie melden ihre Hunde nirgendwo und niemand wird ihnen weder eine normale noch eine erhöhte Hundesteuer abnehmen. Die erhöhte Hundesteuer kann die Menschen nicht vor verantwortungslosen Hundehaltern und ihren Tieren schützen. Letztlich ist diese Steuer nur Geldschneiderei.

Der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Heranziehungsbescheides ist begründet, weil damit zu rechnen ist, daß § 2 Abs. 3 Satz 2 der Hundesteuerverordnung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren keinen Bestand haben wird."
 
  • 25. April 2024
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Hi rudolf ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Rudolf,

herzlich willkommen bei den Kampfschmusern. Ich wünsche Dir viel Spaß beim Stöbern auf diesen Seiten.

Viele Grüße
watson

PS: Da dieser Beitrag doppelt erstellt wurde schließe ich ihn an dieser Stelle.
 
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Sammie
Also wir machen auf jeden fall mit. Kann zwar nich viel spenden( weil komischerweise letzte Woche der Steuerbescheid kam in Höhe von über 400€) Aber ich schätze mal jeder cent hilft weiter. Warum eigentlich nur ein kläger und nicht viele zusammen? Hätte interesse daran.
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Moe
Respekt, Herr Arens, scheinbar die einzigen Mittel, die Sie überhaupt noch anwenden können. Aber passiver Widerstand ist ja nicht das schlechteste Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Mut hat der Mann, er wird aber auch einiges an Zeit brauchen. Viel Erfolg, Pepe &...
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P
L
Wenngleich ich es auch nicht richtig finde, daß manche Rassen mehr Hundesteuer zahlen müssen als andere, ist es doch immerhin begrüßenswert, daß eine Senkung auf den Normalsatz erfolgt bei nachgewiesener Friedfertigkeit. Die normale Hundesteuer wird im übrigen ab 2001 noch mal um 50 DM gesenkt...
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Podifan
Danke! Bin ich aber auch so hin gekommen. Mir scheint, der Städte- und Gemeindebund hat Mal wieder die Werbetrommel geschlagen. Von denen kommen die Vorlagen für die Satzungen und etliche Räte machen es sich leicht und übernehmen diese Vorlagen ohne sie zu hinterfragen.
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Podifan
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Kann nur mit gefährlich dienen :rofl: Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
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