Kampf gegen die Kampfhundesteuer in Düsseldorf
3.1.02
----- Original Message -----
From: Dr. Klaus Arens
To: Sent: Wednesday, January 02, 2002 5:05 PM
Subject: "Kampfhunde" - Steuer
hallo in die Runde,
neben guten Wünschen zum Jahreswechsel hier ein Beitrag zur Hundesteuer.
Die Stadt Düsseldorf macht nach dem Urteil des Verw. Gerichts nun Ernst mit dem
Zwangsvollzug. Bei über DM 7000,- einschl. des laufenden Jahres ist absehbar, dass viele
Familien diese Belastung gar nicht tragen können und allein aus diesem Grunde bei
restlos überfüllten Tierheimen betroffene Hunde aussetzen oder töten werden .......Es lebe
der funktionierende freiheitliche demokratische Rechtsstaat.
In diesem Zusammenhang plane ich ein Strafverfahren wegen Datenschutzverletzung
gegen den Oberbürgermeister. Entgegen der LHV NRW verlangte die Stadt Düsseldorf
aus eigenem Antrieb Führungszeugnisse der Gruppe 0. Ohne uns auf unsere gesetzlich
vorgeschriebene Einsichtsmöglichkeit hinzuweisen oder uns bislang diese Einsicht
gewährt zu haben, wurden diese Zeugnisse an das Büro des Oberbürgermeisters
weitergeleitet und sodann an das Verwaltungsgericht
(im Rahmen der dort anstehenden negativen Feststellungsklage). Ich bitte die Experten
um Ratschläge, wie hier verfahren werden sollte. Im Rahmen der
Dienstaufsichtsbeschwerde antwortete der Oberbürgermeister, weil keine Straftaten
verzeichnet seien, käme eine Datenschutzverletzung bei uns nicht in Betracht - eine
Erkenntnis, zu der man wohl nur durch nicht genehmigte Einsicht eines unbefugten
Sachbearbeiters gelangt sein kann:
Gegen weitere Verwendung und Verbreitung des Schreibens habe ich keine Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
K.Arens
mail to; Dr.Klaus.Arens@t-online.de
Dr. Klaus A r e n s
Fon: 0211 / 305 777
40217 Düsseldorf, den 31. 12. 2001
Fax: 0211 / 305 965 Kronprinzenstr.81
Email: Dr.Klaus.Arens@t-online.de
EINSCHREIBEN
An den Oberbürgermeister
Stadtkasse / Amt 21
40200 Düsseldorf
Carlsplatz 24
Betr.: Buchungsstelle 190 - 604 - 2
Bezug: Ihr Schreiben vom 17.12.2001 Ihr Zeichen: 21/31 - 190-0-604-2
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage übersende ich Ihnen einen Ver. Scheck über den strittigen Betrag der
sogenannten „Kampfhunde-Steuer“ IV 2000 – IV 2001 über DM 3.732,00
Mit der Einlösung dieses Schecks ändert sich mein jahrzehntelang reibungsloser
Zahlungsverkehr mit der Stadtverwaltung bis zur vollständigen Rückerstattung des
Betrages und Aufhebung der „Kampfhundesteuer“ in folgender Weise:
1)Ich widerrufe hiermit grundsätzlich sämtliche der Stadtverwaltung auch in allen anderen
Angelegenheiten erteilten Abbuchungsermächtigungen.
2)Ich werde künftig gegen alle Steuer- und Gebührenbescheide Widerspruch einlegen
und einen begründeten rechtsmittelfähigen Bescheid hierzu verlangen.
3)Ich werde fällige Zahlungen in Teilbeträgen von verschiedenen eigenen Konten auf
verschiedene Konten der Stadtverwaltung erst zum letztmöglichen Termin überweisen.
Begründungen:
A)Die völlige Absurdität und gegen im Grundgesetz festgeschriebene Bürgerrechte
verstoßende Steuersatzung für sog. „Kampfhunde“ in Düsseldorf ergibt sich neben
meinen eigenen Widerspruchsbegründungen und Schriftsätzen meines Anwalts schon
aus der Tatsache, dass ein Umzug nach Köln (ohne derartige Steuer) mich bereits
von dieser Strafsteuer befreien würde, ein Umzug nach Koblenz (in RLP gelten Hunde der
von mir gehaltenen Rasse Kuvasz als völlig normal) auch von allen weiteren durch die
LHV NRW geforderten Auflagen.
B)Wenn das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung dem Ermessensspielraum
von Gemeinderäten höhere Bedeutung als dem Grundgesetz (siehe Art. 3 und 20 GG)
zubilligt, mag man daraus auf das aktuelle Demokratie- und Justiz- Verständnis in diesem
Lande rückschließen. Selbstverständlich werde ich den weiteren Rechtsweg wenn nötig
bis zum Bundesverfassungsgericht durchziehen.
Ich bedaure, dass von dem vermehrten Verwaltungsaufwand nun Mitarbeiter betroffen
werden, die an den Machenschaften zur Landeshundeverordnung sicher völlig
unbeteiligt
sind. Einem direkt belasteten Bürger bleiben aber wenig andere Möglichkeiten zum
Protest, nachdem alle sachlichen Argumente auch von Fachleuten wirkungslos blieben
und Wahlen auf kommunaler und Landesebene nicht anstehen. Ich würde begrüßen,
wenn der mir verständliche Unmut an den Rat der Stadt Düsseldorf und die
Landesregierung NRW
weitergeleitet würden.
Dr. Klaus Arens
3.1.02
----- Original Message -----
From: Dr. Klaus Arens
To: Sent: Wednesday, January 02, 2002 5:05 PM
Subject: "Kampfhunde" - Steuer
hallo in die Runde,
neben guten Wünschen zum Jahreswechsel hier ein Beitrag zur Hundesteuer.
Die Stadt Düsseldorf macht nach dem Urteil des Verw. Gerichts nun Ernst mit dem
Zwangsvollzug. Bei über DM 7000,- einschl. des laufenden Jahres ist absehbar, dass viele
Familien diese Belastung gar nicht tragen können und allein aus diesem Grunde bei
restlos überfüllten Tierheimen betroffene Hunde aussetzen oder töten werden .......Es lebe
der funktionierende freiheitliche demokratische Rechtsstaat.
In diesem Zusammenhang plane ich ein Strafverfahren wegen Datenschutzverletzung
gegen den Oberbürgermeister. Entgegen der LHV NRW verlangte die Stadt Düsseldorf
aus eigenem Antrieb Führungszeugnisse der Gruppe 0. Ohne uns auf unsere gesetzlich
vorgeschriebene Einsichtsmöglichkeit hinzuweisen oder uns bislang diese Einsicht
gewährt zu haben, wurden diese Zeugnisse an das Büro des Oberbürgermeisters
weitergeleitet und sodann an das Verwaltungsgericht
(im Rahmen der dort anstehenden negativen Feststellungsklage). Ich bitte die Experten
um Ratschläge, wie hier verfahren werden sollte. Im Rahmen der
Dienstaufsichtsbeschwerde antwortete der Oberbürgermeister, weil keine Straftaten
verzeichnet seien, käme eine Datenschutzverletzung bei uns nicht in Betracht - eine
Erkenntnis, zu der man wohl nur durch nicht genehmigte Einsicht eines unbefugten
Sachbearbeiters gelangt sein kann:
Gegen weitere Verwendung und Verbreitung des Schreibens habe ich keine Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
K.Arens
mail to; Dr.Klaus.Arens@t-online.de
Dr. Klaus A r e n s
Fon: 0211 / 305 777
40217 Düsseldorf, den 31. 12. 2001
Fax: 0211 / 305 965 Kronprinzenstr.81
Email: Dr.Klaus.Arens@t-online.de
EINSCHREIBEN
An den Oberbürgermeister
Stadtkasse / Amt 21
40200 Düsseldorf
Carlsplatz 24
Betr.: Buchungsstelle 190 - 604 - 2
Bezug: Ihr Schreiben vom 17.12.2001 Ihr Zeichen: 21/31 - 190-0-604-2
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage übersende ich Ihnen einen Ver. Scheck über den strittigen Betrag der
sogenannten „Kampfhunde-Steuer“ IV 2000 – IV 2001 über DM 3.732,00
Mit der Einlösung dieses Schecks ändert sich mein jahrzehntelang reibungsloser
Zahlungsverkehr mit der Stadtverwaltung bis zur vollständigen Rückerstattung des
Betrages und Aufhebung der „Kampfhundesteuer“ in folgender Weise:
1)Ich widerrufe hiermit grundsätzlich sämtliche der Stadtverwaltung auch in allen anderen
Angelegenheiten erteilten Abbuchungsermächtigungen.
2)Ich werde künftig gegen alle Steuer- und Gebührenbescheide Widerspruch einlegen
und einen begründeten rechtsmittelfähigen Bescheid hierzu verlangen.
3)Ich werde fällige Zahlungen in Teilbeträgen von verschiedenen eigenen Konten auf
verschiedene Konten der Stadtverwaltung erst zum letztmöglichen Termin überweisen.
Begründungen:
A)Die völlige Absurdität und gegen im Grundgesetz festgeschriebene Bürgerrechte
verstoßende Steuersatzung für sog. „Kampfhunde“ in Düsseldorf ergibt sich neben
meinen eigenen Widerspruchsbegründungen und Schriftsätzen meines Anwalts schon
aus der Tatsache, dass ein Umzug nach Köln (ohne derartige Steuer) mich bereits
von dieser Strafsteuer befreien würde, ein Umzug nach Koblenz (in RLP gelten Hunde der
von mir gehaltenen Rasse Kuvasz als völlig normal) auch von allen weiteren durch die
LHV NRW geforderten Auflagen.
B)Wenn das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung dem Ermessensspielraum
von Gemeinderäten höhere Bedeutung als dem Grundgesetz (siehe Art. 3 und 20 GG)
zubilligt, mag man daraus auf das aktuelle Demokratie- und Justiz- Verständnis in diesem
Lande rückschließen. Selbstverständlich werde ich den weiteren Rechtsweg wenn nötig
bis zum Bundesverfassungsgericht durchziehen.
Ich bedaure, dass von dem vermehrten Verwaltungsaufwand nun Mitarbeiter betroffen
werden, die an den Machenschaften zur Landeshundeverordnung sicher völlig
unbeteiligt
sind. Einem direkt belasteten Bürger bleiben aber wenig andere Möglichkeiten zum
Protest, nachdem alle sachlichen Argumente auch von Fachleuten wirkungslos blieben
und Wahlen auf kommunaler und Landesebene nicht anstehen. Ich würde begrüßen,
wenn der mir verständliche Unmut an den Rat der Stadt Düsseldorf und die
Landesregierung NRW
weitergeleitet würden.
Dr. Klaus Arens