Ich spreche hier für B.-W. :
Kat. 2 Hunde müssen nicht auf den OA angemeldet werden .
Sie gelten als "normale " Hunde Liste 2 B.-W. , daher haben einen Leinenzwang .
Gesonderte Anmeldung auf dem OA ist nicht nötig.
Man benötigt für Kat. 2 Hunde keine Halteerlaubnis,keinen Wesenstest, keine Sachkunde etc in B.-W.
Sie werden ganz normal bei der Hundesteuer angemeldet .
Erst wo der Hund Kat. 2 auffällig geworden ist,mutiert er nach Kat. 1 und dann muß das Procedere v. Wesenstest etc. durch laufen werden.
Bei Unklarheiten sollte man das Innenministerium ländlicher Raum in Stuttgart kontaktieren , sie können kompetente Hilfe geben.
Hundesteuer ist Gemeindesache , daher sind oft Kat. 2 Hunde mit höheren Hundesteuersatz belegt.