Dogo Argentino Auflagen

Wiesel88

10 Jahre Mitglied
Huhu ihr da draussen ich hätte da ne frage zu den Kat.2 Hunden!

In der BaWü Verordnung steht ja drinne

(3) Die Eigenschaft als Kampfhund kann im Einzelfall insbesondere bei Hunden der folgenden
Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen als den von Absatz
2 erfassten Hunden vorliegen, wenn Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität
und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hinweisen:
- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
- Tosa Inu.

sehe ich das richtig, das wenn nichts vorfällt die Hunde nicht meldungspflichtig sind bzw. keine Verhaltensprüfung ablegen müssen als negativ Nachweis und somit als normale Hunde gelten und die höhere "Kampfhundesteuer" auch nicht gilt? Oder täusche ich mich? Dann müsste ja die Erlaubniss zum halten eines Dogos auch nicht notwendig sein? Wie sieht es mit Importieren solcher Hunde aus z.B. aus Spanien aus einer Tötungsstation?
Dank im Voraus :hallo:
 
  • 23. April 2024
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Hi Wiesel88 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der Hund muss als Kat 2 beim OA angemeldet werde.

Die Steuer richtet sich je nach Gemeinde und kann auch erhöht sein.

WT entfällt erstmal, ausser die Gemeinde verlangt es, dafür hat der Hund aber Leinenzwang, also nix mit normaler Hund.

Import ist erlaubt.

Improtverbot in D nur für
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
 
Also brauch ich wieder ne Erlaubniss für den Hund *hmpf* Hab grade nachgeschaut also bei mir in der Gemeinde ist erhöhte Steuer für Dogos!
 
Ob wir ne spezielle Haltererlaubniss brauchen oder ob das so ohne weiteres geht. Wir haben schon wegen nem Kat.1 Aufm Amt angefragt aber die hatten uns an 10 andere verwiesen und keiner hatte wirklich Ahnung.
 
Nein für einen Kat 2 brauchst du keine spezielle Halteerlaubnis musst ihn aber als kat. 2 anmelden und hast Leinenzwang.
 
Wenn das Ordnungsamt dir nicht weiterhelfen kann, dann wende dich an dein zuständiges Landratsamt oder an das Vet-Amt.
 
Ich spreche hier für B.-W. :

Kat. 2 Hunde müssen nicht auf den OA angemeldet werden .

Sie gelten als "normale " Hunde Liste 2 B.-W. , daher haben einen Leinenzwang .
Gesonderte Anmeldung auf dem OA ist nicht nötig.
Man benötigt für Kat. 2 Hunde keine Halteerlaubnis,keinen Wesenstest, keine Sachkunde etc in B.-W.
Sie werden ganz normal bei der Hundesteuer angemeldet .

Erst wo der Hund Kat. 2 auffällig geworden ist,mutiert er nach Kat. 1 und dann muß das Procedere v. Wesenstest etc. durch laufen werden.

Bei Unklarheiten sollte man das Innenministerium ländlicher Raum in Stuttgart kontaktieren , sie können kompetente Hilfe geben.

Hundesteuer ist Gemeindesache , daher sind oft Kat. 2 Hunde mit höheren Hundesteuersatz belegt.
 
Super, danke für die Hilfe!
Dann werd ich mal in Tierschutzorgas und Tierheimen mal mich umsehen!
 
Mach doch ein Gesuch hier in der Tiervermittlung auf - da werden sie geholfen :)
 
Ich hab nur nen Dogo-Staff-Mix im Angebot:

Wobei man den evtl. ja nochmal nem Amtsvet. vorstellen könnte.....
 
Muss noch ein paar Dinge abklären, dann werde ich ein Gesuch aufgeben! :)
 
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