Hallo Kirsten,
es geht nicht um fertig ins Rudel aufgenommene Hunde, von denen bekannt ist, dass sie gut sozialisiert wurden.
Es ist ein siebenjähriger Hund, der zwei Tage zuvor auf eine Zeitungsanzeieg hin gekauft wurde. Also aus unbekannter Quelle, mit unbekannter Vorgeschichte.
Wer weiß, wie oft dem Hund schon etwas von Kindern angetan wurde? Kann man nach zwei Tagen davon ausgehen, dass die Rangordnung im neuen Rudel geklärt ist?
Weiterhin ist nicht bekannt, was der dreijährige Junge für Tier- und insbesondere Hundeerfahrung hat. Möglich ist diese gewohnte Umgehensweise mit Tieren:
[Vermutung]
Tiere sind dazu da, dass ich sie nehmen kann und mit ihnen machen kann, was ich will. Mein Meerschwein greif ich mir immer, wenn ich Lust dazu habe und knutsche es durch. Nun ist das Meerschwein tot(geknutscht?) und wir haben ein größeres Tier. Damit gehe ich genauso um, wie ich es bislang gelernt habe, wie meine Mutter das für richtig befindet, mit Tieren umzugehen.
[/Vermutung]
Es sieht ganz danach aus, dass es zu einem Unfall aufgrund eines Mißverständnisses zwischen Kind und Hund gekommen ist. Und siolche Unfälle unter diesen oben genannten Umständen sind nicht unerklärlich. Vielmehr muß mit solchen möglichen Vorfällen gerechnet werden.
In meinen Augen ist dies ein Paradebeispiel für die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht!
Hätte sie ihr kleines Kind auch mit einer laufenden Motorsäge allein gelassen, noch dazu wenn die Motorsäge von Unbekannten gebraucht gekauft wurde und die Funktion der Sicherheitseinrichtungen nicht bekannt ist?
Klar ist:
Wenn der Hund das Kind ernsthaft hätte beißen wollen (beißen= zupacken mit Ober- und Unterkiefer), hätte der Hund ausreichend Gelegenheit zum Töten des Kindes gehabt. Ein oder zwei mal in den Hals gebissen, wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit tödlich gewesen (siehe Rottweiler tötete Säugling, Hobeck/S.-A., 16.11.02, siehe André, von zwei Rottweilern getötet, 30.03.2002. Siehe Kristina, am 06.08.2001 von einem Schäferhund getötet. )
Mit einem Hundeführerschien hätte dieser Unfall verhindert werden können, mit der Gefahrtierverordnung oder Landeshundegesetz nicht. Soviel zum Thema "hohes Schutzniveau".
es geht nicht um fertig ins Rudel aufgenommene Hunde, von denen bekannt ist, dass sie gut sozialisiert wurden.
Es ist ein siebenjähriger Hund, der zwei Tage zuvor auf eine Zeitungsanzeieg hin gekauft wurde. Also aus unbekannter Quelle, mit unbekannter Vorgeschichte.
Wer weiß, wie oft dem Hund schon etwas von Kindern angetan wurde? Kann man nach zwei Tagen davon ausgehen, dass die Rangordnung im neuen Rudel geklärt ist?
Weiterhin ist nicht bekannt, was der dreijährige Junge für Tier- und insbesondere Hundeerfahrung hat. Möglich ist diese gewohnte Umgehensweise mit Tieren:
[Vermutung]
Tiere sind dazu da, dass ich sie nehmen kann und mit ihnen machen kann, was ich will. Mein Meerschwein greif ich mir immer, wenn ich Lust dazu habe und knutsche es durch. Nun ist das Meerschwein tot(geknutscht?) und wir haben ein größeres Tier. Damit gehe ich genauso um, wie ich es bislang gelernt habe, wie meine Mutter das für richtig befindet, mit Tieren umzugehen.
[/Vermutung]
Es sieht ganz danach aus, dass es zu einem Unfall aufgrund eines Mißverständnisses zwischen Kind und Hund gekommen ist. Und siolche Unfälle unter diesen oben genannten Umständen sind nicht unerklärlich. Vielmehr muß mit solchen möglichen Vorfällen gerechnet werden.
In meinen Augen ist dies ein Paradebeispiel für die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht!
Hätte sie ihr kleines Kind auch mit einer laufenden Motorsäge allein gelassen, noch dazu wenn die Motorsäge von Unbekannten gebraucht gekauft wurde und die Funktion der Sicherheitseinrichtungen nicht bekannt ist?
Klar ist:
Wenn der Hund das Kind ernsthaft hätte beißen wollen (beißen= zupacken mit Ober- und Unterkiefer), hätte der Hund ausreichend Gelegenheit zum Töten des Kindes gehabt. Ein oder zwei mal in den Hals gebissen, wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit tödlich gewesen (siehe Rottweiler tötete Säugling, Hobeck/S.-A., 16.11.02, siehe André, von zwei Rottweilern getötet, 30.03.2002. Siehe Kristina, am 06.08.2001 von einem Schäferhund getötet. )
Mit einem Hundeführerschien hätte dieser Unfall verhindert werden können, mit der Gefahrtierverordnung oder Landeshundegesetz nicht. Soviel zum Thema "hohes Schutzniveau".