Eragon ich würde sagen du reagierst über , wenn man es auch verstehen kann wenn der eigene Hund übelst zusammen gebissen worden ist. Dennoch musst du deine Einstellung überdenken und deinen Knüppel lieber mal Zu Hause zu lassen, ein böser Mensch könnte dir Vorsatz nachsprechen.
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nö, ist schlicht verboten nach dem dt affengesetz...
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.Anscheinswaffen,
2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
[...].
Unterabschnitt 2:
Tragbare Gegenstände 1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
lediglich pfefferspray zur tierabwehr(!) ist in D legal...